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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Gerwin Mag. Dr. Kürzl |
| Position | Geschäftsführer |
| der Firma | Bärnbacher Gastronomie & Veranstaltungs GmbH |
| gibt zu diesem Beitrag: | Eine Frage hätte ich da: Will der so genannte Geschäftsführer vom Bergwerk keine Umsätze mehr erzielen? Mit mir sicher nicht mehr ...
Am Samstag, 23.02.2002, wurden ja im ganzen Bezirk Voitsberg Ausweiskontrollen durch die Gendarmerie durchgeführt. Störte mich auch nicht, da ich mit meinen 25 Jahren auch nicht mehr unters Jugendschutzgesetz falle. Als ich dann zusammen mit meiner Runde das Bergwerk betreten wollte, scheiterten wir aber am Securityteam. Da ich NUR Kreditkarte und Sozialversicherungskarte bei mir hatte, durfte ich (nochmals: Ich bin 25!!!) das Lokal nicht betreten. So jung schau ich auch nicht mehr aus, aber anscheinend nützen die ja jede Chance, um sich ein bisserl wichtig zu machen. Wir waren aber eh nur 15 Leute, die eine Geburtstagsfeier hatten. Auf unseren Umsatz wird wohl lieber verzichtet, als auf die Bacardi-Colas usw., die sonst an die Minderjährigen ausgeschenkt werden, wenn keine Gendarmerie im Lokal ist. Also liebes Bergwerk-Team: Nicht sooo lässig sein, sondern besser Hirn einschalten!!! Dabei könntet ihr ja wirklich wichtigere Aufgaben wahrnehmen, die Klos sollten z. B. öfters geputzt werden ... :-)
Leider gibt es bei uns nur diese Dorfdisco, für die man normal auch noch Eintritt zahlen muss! Und das ist für die Zustände dort ja wirklich ein Witz ... |
| gepostet von | M.S. am 27.2.2002, 15:12 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrte Damen und Herren,
Tatsächlich wurden am vergangenen Samstag im gesamten Bezirk Voitsberg planquadratähnliche Jugendschutzkontrollen der Exekutive durchgeführt.
Unabhängig davon sind wir aber stets bestrebt, die gesetzlichen
Vorgaben, die das Jugendschutzgesetz uns vorschreibt, einzuhalten. Um dies tun zu können, werden auch am Eingang Ausweise der Jugendlichen kontrolliert.
Grundsätzlich ist das Vorweisen eines Ausweises eine Angelegenheit von wenigen Augenblicken. Wenn der Beschwerdeführer keinen Ausweis mitführte und deswegen nicht sofort eingelassen wurde, so mag dieser das im konkreten Fall als ungerechtfertigt empfunden haben. Das Beste ist beim nächsten Mal einfach einen Ausweis mitführen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerwin Kürzl
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