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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Herbert Stadlbauer |
| Position | Ombudsmann |
| der Firma | Post AG |
| gibt zu diesem Beitrag: | Vorsicht wenn sie eine Nachnahme Sendung nach Deutschland schicken wollen !!
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich habe am 15.01.2002 eine Briefsendung nach Deutschland per Nachnahme (Wert: 40.- Euro) aufgegeben. Der Nachnahmebetrag (40.- Euro) sollte auf mein PSK-Konto überwiesen werden, das Formular wurde auch entsprechend ausgefüllt. Die Post-Gebühren von 15,83 Euro wurden Bar bezahlt.
(lt. Rechnung Nr.: 90260120109566 ).
Am 30. 01.2002 erhielt ich jetzt 34.- Euro durch den Briefträger , neuerlich abzüglich von weiteren 6.- Euro Spesen.
Auf meine Online-Urgenz wurde mit Überheblichkeit geantwortet, Fragen nicht einmal beantwortet.
Fazit: Dass mir die Post für eine 40.- Euro NN-Sendung nach Deutschland
insgesamt 21,83 Euro ( 300,38 ATS ) verrechnet, erscheint für mich nun doch
etwas überhöht zu sein. Das dürfte jeder bei aufrichtiger Betrachtung wohl bestätigen, oder ersehen Sie das als "normal" oder gar preiswert? Für mich war es eine Lehre für Sie als Leser soll es eine Warnung sein!
Danke für ihre Aufmerksamkeit und schönen Tag!
Fam. E. Atzenberger
aus Klagenfurt
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| gepostet von | Kunde am 4.2.2002, 23:00 |
| folgendes Statement ab: | Im Zusammenhang mit der Einschaltung von Fam. E. Atzenberger aus Klagenfurt dürfen wir zur Information Ihrer Leser die unsererseits im Gegenstand ergangene Erledigung nachfolgend zur Kenntnis bringen:
"Wir beziehen uns auf Ihre e-Mail-Zuschrift vom 5. Februar d.J.
und dürfen zum Thema Änderungen beim Auslandsnachnahmedienst wie
folgt ausführen:
Am 1. Jänner 2001 sind die neuen Beschlüsse des Weltpostkongresses
und auch das neue Abkommen über die Postzahlungsdienste in Kraft
getreten. Demnach gab es im Bereich des Auslandsnachnahmedienstes
folgende grundlegende Änderungen:
Gemäß den neuen Bestimmungen ist der Postbetreiber für den Transport der Sendung verantwortlich und kassiert die
Beförderungsentgelte für diese.
Empfänger einer Nachnahmesendung müssen seit dem 1. Jänner d.J. die Kosten für die Überweisung des Nachnahmebetrages übernehmen.
Der Postbetreiber kassiert den Nachnahmebetrag vom Empfänger der
Sendung, zahlt den Betrag beim Geldinstitut der Post (Postbank) ein und verlangt die Überweisung und Auszahlung an den Empfänger.
Demnach obliegt der Transport des Geldbetrages der Postbank und soll - soweit möglich - elektronisch erfolgen.
Es wird für die Durchführung einer Auslandsüberweisung seitens der Österreichischen Postsparkasse für alle Länder ein Kostensatz von 93,60,- S (EUR 6,80) vorgeschrieben (gilt sowohl für die Gutschrift auf ein Konto als auch für bar auszuzahlende Beträge). Dazu kommen die Kosten der Post für die Inkasso- u.
Abrechnungstätigkeit in Höhe von 40,- S (EUR 2,90).
Bei Nachnahmesendungen ins Ausland bezahlt der Kunde seit 1. Jänner bei Aufgabe der Sendung zusätzlich zum Beförderungsentgelt das Nachnahmeentgelt in Höhe von 50,- S (EUR 3,63). Im Bestimmungsland der Sendung wird das Inkasso der Nachnahme unter jeweils festgelegten Überweisungsspesen vorgenommen. Anschließend werden die Nachnahmebeträge elektronisch an die Österreichische Postsparkasse übermittelt."
Wir hoffen, die erforderliche Klarstellung getroffen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen,
Herbert Stadlbauer
Österreichische Post AG
Unternehmenszentrale
Ombudsmann
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