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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Erich Ransdorf
PositionKundendienstleiter
der FirmaBSH Hausgeräte GmbH
gibt zu diesem Beitrag:
gepostet von am Unbekannt
folgendes Statement ab:Die bisherigen Reaktionen des Forums zeigen erfreulicherweise viel Sachkompetenz und Verständnis für die Kostenfaktoren eines Kundendienstes. Ergänzen möchten wir lediglich, dass das Anfahrtspauschale in den Landeshauptstädten mit ATS 512,40 / € 37,24 inkl. MWSt. verrechnet wird, darüber hinaus kommen 2 weitere Fernzonen zur Anwendung. Die Abrechnung in Zonenpauschalen wird von den Verbraucherverbänden ausdrücklich begrüßt, weil dadurch die Zufälligkeit der Auftragsfolge sowie die Verkehrs- und Witterungsverhältnisse einzelnen Kunden nicht zum Nachteil gereichen und der Kunde sofort bei Auftragserteilung Kostentransparenz erhält. Wir versichern Ihnen unser Bemühen, durch einen kompetenten, österreichweit flächendeckenden Kundendienst unsere Kunden zufrieden zu stellen und weisen in diesem Zusammenhang auf unsere Kundendienst-Briefkästen für Bestellungen, Anregungen und Beschwerden hin, die über unsere Homepage http://www.hausgeraete.at, Bereich Kundendienst, aufgerufen werden können. Mit freundlichem Gruß Erich Ransdorf BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH Werkskundendienst Kundendienstleitung Quellenstraße 2 A-1100 WIEN Tel.: +43-1-60541-49220 Fax.: +43-1-60541-51298 mailto:erich.ransdorf@bshg.com http://www.hausgeraete.at

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