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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Erich Ransdorf |
| Position | Kundendienstleiter |
| der Firma | BSH Hausgeräte GmbH |
| gibt zu diesem Beitrag: | |
| gepostet von | am Unbekannt |
| folgendes Statement ab: | Die bisherigen Reaktionen des Forums zeigen erfreulicherweise viel Sachkompetenz und Verständnis für die Kostenfaktoren eines Kundendienstes. Ergänzen möchten wir lediglich, dass das Anfahrtspauschale in den Landeshauptstädten mit ATS 512,40 / € 37,24 inkl. MWSt. verrechnet wird, darüber hinaus kommen 2 weitere Fernzonen zur Anwendung. Die Abrechnung in Zonenpauschalen wird von den Verbraucherverbänden ausdrücklich begrüßt, weil dadurch die Zufälligkeit der Auftragsfolge sowie die Verkehrs- und Witterungsverhältnisse einzelnen Kunden nicht zum Nachteil gereichen und der Kunde sofort bei Auftragserteilung Kostentransparenz erhält.
Wir versichern Ihnen unser Bemühen, durch einen kompetenten, österreichweit flächendeckenden Kundendienst unsere Kunden zufrieden zu stellen und weisen in diesem Zusammenhang auf unsere Kundendienst-Briefkästen für Bestellungen, Anregungen und Beschwerden hin, die über unsere Homepage http://www.hausgeraete.at, Bereich Kundendienst, aufgerufen werden können.
Mit freundlichem Gruß
Erich Ransdorf
BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH
Werkskundendienst
Kundendienstleitung
Quellenstraße 2
A-1100 WIEN
Tel.: +43-1-60541-49220
Fax.: +43-1-60541-51298
mailto:erich.ransdorf@bshg.com
http://www.hausgeraete.at
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