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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Reinhold Fuchs |
| Position | Marketing & Sales Manager |
| der Firma | Philips Austria GmbH |
| gibt zu diesem Beitrag: | Am 4.12.00 erstand ich in München eine Philips Pronto Fernbedienung mit einer Dockingstation (Ladegerät). Es handelt sich hierbei um einen Einkaufspreis von über ATS 4.000,-. Auf beide Geräte gibt Philips eine 12-monatige Garantie. Wie es der Teufel will, wird die Dockingstation im Oktober 2001 kaputt. Also suchte ich den Philips Kundenservice im 10. Bezirk auf, um das Gerät reparieren zu lassen. Der Mitarbeiter erklärte mir vor Ort, dass er dieses Gerät nicht annehmen dürfe (angeblich eine Anweisung von Philips) und gab mir eine Hotline-Nummer, bei der ich mich bezüglich des Garantieprozesses erkundigen sollte. Ich landete letztendlich in einem Call Center in Belgien. Der Telefonagent erklärte mir freundlich, dass es bezüglich dieses Produktes derzeit tatsächlich keine Möglichkeit gibt, seine Garantieansprüche geltend zu machen, weil Philips-intern keine Abläufe definiert wurden. Mit Bedauern verwies er mich an den Händler (in München) - wohl gemerkt ich lebe in Wien. Auf die Frage, was denn der Händler mit dem Gerät machen sollte, wenn selbst die Herstellerfirma das Gerät nicht annimmt, wusste er auch keine Antwort. Nun, die Grantie läuft am 4.12.01 ab, und ich bin neugierig, ob Philips auf meine Beschwerde-E-Mails reagieren wird. Ich fühle mich jedenfalls als (noch freundlicher Kunde) von Philips im Stich gelassen.
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| gepostet von | thematrix am 18.11.2001, 23:00 |
| folgendes Statement ab: | Für die Philips PRONTO-Fernbedienung gibt es eine zentrale Service-Abwicklung über Magnetic Data Belgium (= MDB). Diese erfolgt nicht lokal über unsere Vertragswerkstätten, sondern es gibt - über den Händler, der das Produkt verkauft hat - eine zentrale Austausch-Abwicklung. Diese gilt europaweit für alle Länder mit Ausnahme von Deutschland. Hierin dürfte auch die Problematik der vorliegenden Beschwerde liegen, da der Kunde sein Gerät in Deutschland gekauft hat und somit in der Folge MDB an den Händler in Deutschland verwiesen hat.
Eine für den Kunden befriedigende Lösung erfolgt nach Kontaktaufnahme des Beschwerdeführers mit uns.
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