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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr F. Solar |
| Position | Geschäftsführer |
| der Firma | Oesterreichischer Fertighausverband |
| gibt zu diesem Beitrag: | Die Einrichtung eines Ombudsmannes im Fertigteilhausverband ist zwar ganz nett, jedoch meiner Meinung nach nur als Kundenfang anzusehen. Die Rechte derjenigen Person, welche diesen Posten bekleidet, sind praktisch bei null angesiedelt. Es kann zwar durch den Ombudsmann eine Entscheidung gefällt werden - wenn sich das Unternehmen aber nicht daran hält, kann man auch nichts machen - nur klagen.
Und das kann der Kunde auch ohne einen Ombudsmann. |
| gepostet von | noname am 22.10.2001, 22:00 |
| folgendes Statement ab: | Zu der pauschalen Anschuldigung betreffend des Ombudsman darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Beim Ombudsman des Österreichischen Fertighausverbandes handelt es sich um einen unabhängigen Zivilingenieur. Zur Zeit ist dies Herr Dipl. Ing. Helmut Lutz, 1140 Wien, Hadikgasse 150.
Die Funktion des Ombudsman wurde in den Statuten des ÖFV verankert und zwar wird dort darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen des Ombudsman für alle Mitgliedsfirmen bindend sind, d.h. wenn ein Konsument den Ombudsman kontaktiert, so ist die Entscheidung, zu der der Ombudsman kommt, für alle Mitgliedsfirmen bindend, bei Androhung des Ausschlusses aus dem Verband.
Der Ombudsman arbeitet seit seiner Installation im Jahre 1979 mit den Konsumentenschutzorganisationen (Arbeiterkammer/Dr. Repl, Verein für Konsumentenschutz/Ing. Mang) zusammen und wird auch von diesem fallweise kontaktiert.
Der ÖFV bezahlt zwar die Leistungen des Ombudsman, erfährt aber sonst nichts über die betreffenden Ombudsfälle. Der Ombudsman ist also dem ÖFV gegenüber keinerlei Rechenschaft schuldig. Dadurch wird die absolute Unabhängigkeit des Ombudsman gewährleistet.
Was den Hinweis über die Möglichkeit, die Unternehmen zu klagen betrifft, so ist es selbstverständlich, dass Kunden falls sie mit dem Urteil des Ombudsman nicht einverstanden sind, den Rechtsweg beschreiten können. Die Aufgaben des Ombudsman sind nicht die eines Richters. Er soll lediglich versuchen, Missverständnisse auszuräumen und nicht ordnungsgemäße Ausführungen seitens der Fertighausfirma zu beanstanden, so dass dem Kunden, auch ohne den Gerichtsweg beschreiten zu müssen, zu seinem Recht verholfen wird.
Der Ombudsman wird auch immer wieder bei Nichtmitgliedsfirmen zu Rate gezogen, doch sind diese Firmen nicht unbedingt verpflichtet seiner Entscheidung zu folgen. Dies wird den Konsumenten auch bereits beim 1. Kontaktgespräch vom Ombudsman mitgeteilt.
Wir stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und verbleiben
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