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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Karl Haider |
| Position | Geschäftsleitung |
| der Firma | CCS-GERICOM.AT |
| gibt zu diesem Beitrag: | Die Firma CCS-Gericom in Linz, Prinz Eugen-Straße 5a hat bis dato bei Bezahlung mittels Bankomartkarte 1 % "Bearbeitungsgebühr" eingehoben. Dies ist laut Auskunf der Banken jedoch verboten.
Vorschlag: Alle Geschädigten sollten mit Rechnung und Zahlungsbeleg die unberechtigt eingehobene Gebühr zurückfordern! |
| gepostet von | Heimo am 4.9.2001, 22:00 |
| folgendes Statement ab: | Auf Grund der Tatsache, dass wir äußerst knapp kalkulierte Preise haben, gelten unsere Preise auf Barzahlungsbasis.
Wir ermöglichen unseren Kunden jedoch nicht die Zahlung mit Bankomatkarte, da diese nur bis zu einem limitierten Betrag akzeptiert werden kann.
In unserem Unternehmen verwenden wir dadurch einen einmaligen Einziehungsauftrag (HOBEX), der sich dadurch von der Zahlung mit Bankomatkarte unterscheidet, indem diese Zahlungsart bis zu einem Betrag von öS 100.000,- akzeptiert werden kann.
Somit haben unsere Kunden kein Problem bargeldlos zu bezahlen. Dass durch eine solche Zahlungsmodalität Kosten entstehen, ist legitim.
Unsere Kunden haben selbstverständlich die Möglichkeit der Barzahlung oder Vorabüberweisung.
Wir bitten um Verständnis und Anregungen per e-Mail: sporgasse@ccs-gericom.at
Die Geschäftsleitung
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| Kommentare |
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| | Heimo (30.9.2001, 22:00) | |
| Dass Spesen anfallen ist legitim, nicht jedoch ,dass Sie diese an die Kunden weitergeben. Bei dem von mir erlebten Vorfall in Linz, war zufällig eine Dame von Europay Austria in Ihrem Geschäft, die die ganze Szene zuerst beobachtete und sich dann zu erkennen gab und mir auch bestätigte, dass Ihr Vorgehen nicht legitim ist. Nach einem telefonat des Verkäufers wurden plötzlich keine Spesen mehr verrechnet! Na, also - es geht doch. |
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