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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Herbert Stadlbauer
PositionOmbudsmann
der FirmaOesterreichische Post AG
gibt zu diesem Beitrag:mir ist es nicht entgangen, dass die post offiziell privatisiert wurde, doch arbeiten tun die wie ein kommunistischer betrieb! ich probier seit einem halben jahr, einen versandhandel aufzubauen, doch scheitere ich immer an der post. 1.) kreditkartenzahlung kommt nicht in frage, deshalb versende ich per nachnahme. doch die post hat die gebühren um über 400 %angehoben. eine nachnahmesendung kostete früher 28,-, heute kommt eine zwingende einschreibgebühr von 35,- sowie nachnahmespesen von 85,- dazu. das macht e-business in österreich unmöglich! 2.) seit einem halben jahr habe ich ca. 20 sendungen getätigt, davon sind 2 spurlos verschwunden, und bei 3 weiteren hat die post vergessen, den nachnahmebetrag einzuheben!!! das sind 25 % verlust!!! wie könnte sich das ein privater betrieb leisten??? 3.) jeder postbeamte gibt andere preisauskünfte, auf beschwerdebriefe wird nicht sinngemäß geantwortet, ... aber gott sei dank gibt es private logistik-unternehmen!!
gepostet vontheexplainer am 26.7.2001, 22:00
folgendes Statement ab:Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Veröffentlichung von "theexplainer" darf wie folgt Stellung genommen werden: Am 1. Jänner 2001 sind die neuen Beschlüsse des Weltpostkongresses und auch das neue Abkommen über die Postzahlungsdienste in Kraft getreten. Durch dieses Abkommen ergaben sich im Bereich des Auslandsnachnahmedienstes folgende grundlegende Änderungen: Gemäß den neuen Bestimmungen ist der Postbetreiber für den Transport der Sendung verantwortlich und kassiert die Beförderungsentgelte für diese. Der Empfänger einer Nachnahmesendung muss seit 1. Jänner 2001 die Kosten für die Überweisung des Nachnahmebetrages übernehmen. Dies bedeutet, dass - der Aufgeber einer Nachnahmesendung das Entgelt für den Transport der Sendung bezahlt, dazu das Entgelt für die Zusatzleistung Nachnahme (50,- ); - der Empfänger der Sendung die im Bestimmungsland geltenden Überweisungsspesen für die Auslandsnachnahme-Transaktion bezahlt; - der Empfänger des Nachnahmebetrages - je nach den in seinem Land geltenden Bankspesen für eingehende Zahlungen - noch ein Entgelt für die Gutschrift auf sein Konto bzw. die Barauszahlung entrichten muss. Kosten für österreichische Kunden bei einlangenden Nachnahmebeträgen: ATS 60,- bei Kontogutschrift (Bearbeitungsentgelt der PSK), ATS 83,- (60,- + 23,- S bei Barauszahlung mit PSK-Anweisung). Die entsprechenden Informationen finden sich in unserer Homepage unter . Weiters darf im Zusammenhang mit den Ausführungen über den Versand von nichtbescheinigten Briefsendungen festgehalten werden: Es steht jedem Betroffenen frei, auch bei nichtbescheinigten Sendungen, für die allerdings in keiner Phase der Beförderung eine Registrierung möglich ist, mit eigenen Formblättern Nachforschungen zu verlangen. Eine Haftung bzw. eine daraus resultierende Ersatzleistung ist jedoch sowohl nach nationalem als auch internationalem Postrecht ausgeschlossen. (Selbstverständlich wird allerdings bei schuldhafter Nichteinhebung eines Nachnahmebetrages seitens der Post die Verantwortlichkeit übernommen, was allerdings ein vorangegangenes Nachforschungsverfahren voraussetzt.) Klar ist allerdings auch, dass die Post als Massenbeförderer - in Österreich werden z. B. rund 14 Millionen Briefsendungen täglich zugestellt - generell keine Haftung für den Verlust, die Inhaltsminderung oder Beschädigung gewöhnlicher Briefsendungen übernehmen kann. Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass sich bei den Millionen nichtbescheinigter Sendungen fast nie eindeutig abgrenzen lässt, in welchem Stadium der Beförderung Beeinträchtigungen bzw. Verluste etc. entstanden sein könnten. Wir hoffen, die erforderliche Klarstellung gegenüber Ihrem polemisch agierenden Kunden getroffen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen Herbert Stadlbauer Österreichische Post AG Unternehmenszentrale Post-Ombudsmann Postgasse 8 1011 Wien Tel.: +43 (1) 515 51-30030 Fax: +43 (1) 512 23 40 Gratis-Hotline: 0800 20 60 20 email: ombudsmann@post.at
 Kommentare

m&m (4.8.2001, 22:00)
Der Herr mein wohl theexplainer selbst, das Schreiben ist mehr an die Mucha, oder die Allgemeinheit gerichtet, als an den verärgerten 'polemischen' Kunden. Die Post ist noch unfähiger als ich dachte - einen Rechtsanwalt mit Kundenbeschwerden zu beschäftigen ist wohl das - entschuldigung - großkotzige Gehabe von 'wichtigen' Leuten, die sich nur gegenseitig beweisen müssen, das sie über allem stehen.

Martina (30.7.2001, 22:00)
Verstehe ich auch nicht, auch nichts davon gelesen.

Mia (29.7.2001, 22:00)
polimsch agierender kunde? im originalposting steht doch gar nix davon?


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