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Herr / FrauHerr Anton Prager
PositionInformation für Funktionäre
der FirmaArbeiterkammer Wien
gibt zu diesem Beitrag:Ich versuchte, auf der AK Wien hp den für meine Branche gültigen Kollektivvertrag zu finden (dachte, Infos über Arbeitsrecht für Pflicht-Mitglieder wäre eine der Kernaufgaben einer Arbeitnehmer-Interessenvertretung - ich naiver Depp). KVs gibt es dort leider keine - dafür Artikel und Broschüren über Tibetanische Hochlanderdbeeren und Sprachferien-Angebote (wie nützlich). Auf meine (prompt beantwortete) e-Mail-Anfrage erhielt ich die Antwort, dass es solche Infos bei der GEWERKSCHAFT (?!) gäbe und ich mich daher an diese wenden solle. - sehr witzig, denn wer jemals versucht hat, von der Gewerkschaft Auskunft zu erbetteln, OHNE Gewerkschaftsmitglied zu sein, weiß, dass die einzige Auskunft: "Ka Mitgliedsnummer - ka Auskunft" lautet. Da drängt sich mir die Frage auf, wem außer hochdotierten Kammer-Funktionären eine solche Institution (die bekanntlich beide Arme tief in der Brieftasche der Österreicher hat) nützen soll. - Ach ja, den Züchtern tibetanischer Hochlanderdbeeren vielleicht. PS: Gut, dass auf der hp draufsteht, dass der AK-Direktor eine hohe staatliche Auszeichnung bekommen hat - wertvolle Info! Hilft mir im Job mächtig - weiter so! ein erzürnter PF
gepostet vonohneid am 1.7.2001, 22:00
folgendes Statement ab:Es werden jährlich Hunderte Kollektivverträge abgeschlossen, Vertragsparteien sind auf Arbeitnehmerseite praktisch ausschließlich die Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite in der Regel die Wirtschaftskammern. Die Arbeiterkammern schließen keine Kollektivverträge ab. Sie erhalten diese, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz, erst nach Hinterlegung des Kollektivvertrages im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Gewerkschaften wenden viel Zeit - und letztlich auch Geld - auf, Kollektivverträge zu verhandeln und zu publizieren. Es gibt Kollektivverträge mit einigen wenigen, aber auch solche mit weit über 100 Paragrafen. Änderungen betreffen manchmal nur die Lohn- und Gehaltstafeln, in vielen Fällen aber auch rahmenrechtliche Bestimmungen. Eine weltweit fast einzigartige Bestimmung im Arbeitsverfassungsgesetz - die so genannte Außenseiterwirkung - legt fest, dass die Kollektivverträge auch für nicht den Gewerkschaften angehörende Arbeitnehmer gelten, in fast allen anderen Staaten gelten sie grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder. Es gibt auch eine Kollektivvertragsdatenbank des ÖGB - online abrufbar unter http://www.oegbverlag.at/index2_frmst6.html - allerdings kostenpflichtig, da die Entwicklung und Pflege dieser Datenbank aufwändig und kostenintensiv ist. Gewerkschaftsmitglieder erhalten den für sie geltenden Kollektivvertrag ja kostenfrei in gedruckter Form. Abgesehen davon ist jeder Arbeitgeber nach dem Arbeitsverfassungsgesetz verpflichtet, den für seinen Betrieb geltenden Kollektivvertrag zur Einsichtnahme für alle Arbeitnehmer aufzulegen. In einigen Kollektivverträgen ist sogar die Regelung vorgesehen, dass jeder Arbeitnehmer ein Exemplar erhalten muss.
 Kommentare

der Redaktion bekannt. (27.12.2001, 23:00)
Ja genau! Geh' zu Deinem Arbeitgeber und sage ihm "Bitte, ich möchte in den Kollektivvertrag (KV) schauen!" Er wird Dir freundlich sagen: "So einen Querulanten brauche ich nicht!" Und tschüss ...


P.S.: Ich halte es für eine Frechheit, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) nur auf sich schaut. Die KVs sollten zum download angeboten werden - und zwar kostenlos! Wir bezahlen genug Kammerbeitrag und erhalten nichts (mit Ausnahme der unötigen Propagandazeitung "AK für Sie").

Christian Gruber (18.7.2001, 22:00)
@Anton Prager: Wie wär's denn, wenn eine
Arbeitnehmervertretung mit der anderen
zusammenarbeiten würde und mit den
Gewerkschaften die "News" im
Arbeitsrecht austauschen würde.
Vielleicht gäb's ein paar Synergien,
jedenfalls aber käme es den Mitgliedern
zu Gute. Und dafür sollten sich die
Damen und Herren wohl nicht zu gut
sein!!


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