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Herr / FrauHerr Stefan Tacke
PositionStv. Leiter Rechtsabteilung
der FirmaOesterreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
gibt zu diesem Beitrag:42,- Schilling für jedes Sparbuch bei der Österreichischen Volksbank AG (= Wiener Volksbank) sind zu viel. Infos unter: http://www.unet.univie.ac.at/~a9625077/volksbank.html
gepostet von am 28.3.2001, 22:00
folgendes Statement ab:Wien, 09.04.2001 Sehr geehrter Herr Balluch! Wir erlauben uns, Ihnen auch an dieser Stelle den Inhalt unseres Schreibens an Sie vom 02.02.2001 zur Kenntnis zu bringen. Zunächst erlauben wir uns, dazu ausdrücklich festzuhalten, dass die von Ihnen genannten ATS 42,- Manipulationsgebühr für legitimierte Sparbücher ausschließlich von der Österreichische Volkbanken-Aktiengesellschaft eingehoben werden. Sämtliche anderen österreichischen Volksbanken, die selbstständige Kreditinstitute sind und lediglich im Volksbankensektor zusammengefasst sind, verrechnen diese Gebühr unseres Wissens nach nicht. Wir ersuchen Sie daher nachdrücklich um entsprechende Berichtigung auf Ihrer Homepage bzw. um hinkünftig genauere Anführung unseres Firmenwortlautes in diversen Beschwerdeforen. Wie Sie wissen, sind mit 1.11.2000 neue Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten, die - vereinfacht gesagt - den Wegfall der Sparbuchanonymität bedeuteten. Wie auch alle anderen Kreditinstitute in Österreich waren wir daher gezwungen, unsere interne und EDV-technische Organisation den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechend unverzüglich umzustellen. Da es sich dabei nicht nur um einen einmaligen Arbeitsanfall handelte, sondern Tätigkeiten wie insbesonders Programmpflege, Wartung und Aktualisieren der von Gesetzes wegen zu erhebenden Daten laufend zu erfolgen haben, kommt es durch diese Gesetzesänderung laufend zu weiteren Kosten. Im Sinne der Kostenwahrheit und Kostentransparenz sind wir leider gezwungen, die anfallenden Kosten zumindest teilweise über das somit von Gesetzes wegen leider kostenintensive Produkt "Sparbuch" den Kunden weiterzuverrechnen. Nur dadurch ist es uns möglich, die genannten Kosten nicht undifferenziert auf andere Bankprodukte aufzuteilen und diese dadurch ebenfalls zu verteuern, ein Vorgehen also, das an sich im Interesse unserer Kunden liegt. Der guten Vollständigkeit halber erlauben wir uns abschließend festzuhalten, dass uns das von Ihnen auf Ihrer Homepage erwähnte "... rechtliche Verfahren gegen diese Gebühr ... bei der Arbeiterkammer ..." bisher nicht bekannt ist. Wir ersuchen Sie daher nochmals, dies auf Ihrer Homepage entsprechend richtig zu stellen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information den Grund für die Einführung der ATS 42,-- Manipulationsgebühr näher gebracht zu haben. Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, steht Ihnen unsere Bereichsleitung Filialen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie weiterhin zu unserem immer größer werdenden Kundenkreis zählen zu dürfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Österreichische Volksbanken- Aktiengesellschaft Mag. Stefan Tacke Rechtsabteilung
 Kommentare

HANS DI SCHUNCK (13.8.2002, 10:38)
Nichtsdestotrotz
sind Entgelte im Sparbuch-Bereich
grob r e c h t s w i d r i g und
erfüllen den tatbestand der Untreue


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