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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Frau Angela Haffner |
| Position | Leiterin Sanierung Privatkund |
| der Firma | Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG |
| gibt zu diesem Beitrag: | Durch eine Erbschaft, bei der ich leider
Bürge bin, habe ich einen großen Fehler
begangen, da ich unterschrieben habe!
Leider war die Bank nicht dazu bereit,
einigen Käufern, die mehr als eine Million
bezahlen würden und vielleicht auf den
Rest zu verzichten, dem Kauf
zuzustimmen - stattdessen ließen sie es
zu einer Zwangsversteigerung kommen
und bekamen weniger als die Hälfte der
Schulden! Ohne Rücksicht auf Verluste
haben sie einen Menschen mit Familie
absichtlich noch mehr in Schulden
gestürzt!!! Anstatt etwas Menschlichkeit zu
zeigen, da der Kreditnehmer, dann der
eine Bürge nach einer Woche, der zweite
Bürge nach einem Jahr gestorben sind.
Nun blieb ich als Mutter mit Familie und
Tochter des Kreditnehmers und dritter
Bürge Übrig! VIELEN HERZLICHEN
DANK AN DIE ERSTE BANK!!!!!!!!!!!!!!! Also
werdet schlau aus meinen Schreiben
und geht von der Ersten Bank weg!!!!!!!!!!!! |
| gepostet von | am 26.3.2001, 22:00 |
| folgendes Statement ab: | Zu den von Fr. Gerstl erhobenen Vorwürfen geben wir folgende Sachverhaltsdarstellung:
Fr. Gerstl hat 1992 gemeinsam mit ihrem Vater und ihrer Großmutter für die Renovierung ihres Wohnhauses ein Darlehen aufgenommen. Fr. Gerstl war zu diesem Zeitpunkt Hälfteeigentümerin der Liegenschaft.
Mitte 1997 verstarb der Vater Fr. Gerstls. Der Nachlass war überschuldet.
Sanierungsbemühungen scheiterten, sodass sich die Erste Bank im Feber 1999 gezwungen sah, ihre Forderung einzuklagen. Zu diesem Zeitpunkt war die Sicherstellungsliegenschaft mit 22 Pfandrechten belastet, davon 21 exekutive. Ein Gläubiger hatte bereits das Versteigerungsverfahren eingeleitet.
Im Frühling 1999 starb Fr. Gerstls Großmutter; auch dieser Nachlass war überschuldet. Die Liegenschaft ging in das Alleineigentum Fr. Gerstls über.
Im Sommer 2000 wandte sich Fr. Gerstl an die Schuldnerberatung und wollte die offenen Forderungen durch einen freihändigen Verkauf der Liegenschaft sanieren. Die Erste Bank erteilte hiezu ihre Zustimmung gegen eine Zahlung von ATS 1,1 Millionen. Der Verkauf scheiterte am Widerstand der nachrangigen Gläubiger, die bei dieser Vereinbarung nicht ausreichend befriedigt worden wären.
Im September 2000 kam endlich eine Zahlungsvereinbarung mit Fr. Gerstl zustande, die bereits im November 2000 nicht mehr eingehalten wurde. Die Erste Bank hatte Fr. Gerstl in Aussicht gestellt, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten und im Nachhinein eine Zinsenreduktion vorzunehmen, wenn die Zahlungsvereinbarung erfüllt würde.
Mangels anderer Sanierungsmöglichkeiten wurde die Liegenschaft im März 2001 versteigert. Der Zuschlag erfolgte knapp über dem geringsten Gebot an einen Immobilienmakler. Die angeblichen ehemaligen Kaufinteressenten machten keinen Gebrauch von der Möglichkeit, in der Versteigerung mitzubieten.
Fr. Gerstl hat bisher nicht mit der Erste Bank Kontakt aufgenommen, um einen Lösungsvorschlag zu machen. Die Erste Bank war daher seit der Versteigerung noch nicht in der Lage, ihr ein Entgegenkommen anzubieten.
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