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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauFrau Sabine Grossauer
PositionGeschäftsführerin
der FirmaGrossauer KEG
gibt zu diesem Beitrag:Am 5.10.00 habe ich bei Fa. Grossauer eine Einbauküche bestellt. Bei Lieferung aber festgestellt, dass diese auf einer Seite um 5,5 cm und auf der anderen um 24 cm zu kurz war. Daraufhin habe ich diese Mängel reklamiert und 10.000,- einbehalten. Erste Reaktion der Firma: Begutachtung durch einen Mitarbeiter der Fa .Grossauer. Der aber sagte: "Das passt schon so." Nochmalig Reklamation mit Beschwerdebrief und Fristsetztung. Darauf folgende Reaktion Fa. Grossauer: Nochmalige Begutachtung. Wieder selbige Aussage: "Das passt schon so - Ihr Abzug ist unberechtigt." Und siehe da, wenige Tage später flatterte schon eine Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro "Blum GmbH" ins Haus. Rückstand von 10.000,- plus Kosten und Zinsen werden eingefordert - samt Klagsandrohung bzw. Exekutionsantrag. Sehr verwunderlich, dass die Firma Grossauer ihrer Vertragserfüllung nicht nachkommt und zudem dann noch eine Klage androht. Äußert unseriös. Aber das wird jetzt der Konsumentenschutz klären!
gepostet von am 13.12.2000, 23:00
folgendes Statement ab:Unser Mitarbeiter plante Hrn. Unger, den er persönlich gut kannte, eine Küche. Hr. Unger bekam den Plan der Küche und bestellte Sie daraufhin. Es wurde für die Küche ein Sonderpreis von 22.300,- festgelegt, da wie vorher erwähnt, unser Mitarbeiter ihn gut kannte. Hrn. Unger wurde die Küche laut Plan geliefert und montiert. Hr.Unger bekam, da er die Waschmaschine jetzt nicht mehr in der Küche haben wollte, von uns einen Unterkasten kostenlos. Hr. Unger war nicht bereit, die offene Zahlung von 10.000,- (fast 50% der Küche) zu begleichen, da etwas nicht in Ordnung sei. Daraufhin besuchte unsere Geschäftsleitung Hrn. Unger, konnte jedoch keine Mängel feststellen. Hr.Unger sagte, dass ihm 25 cm auf der rechten Seite unverbaut nicht gefallen. Das hätte er eigentlich am Plan, auf Grund dessen die Küche bestellt und montiert wurde, sehen müssen. Wir schlugen ihm eine Erweiterung durch ein offenes Regal oder einen Hochschrank vor, den wir zum Einkaufspreis verrechnet und umsonst montiert hätten. Das interessierte Hrn. Unger nicht, da er nicht gewillt sei, irgend etwas zu bezahlen. Einige Tage später bekamen wir vom Anwalt des Hrn. Unger einen Brief. Da der offene Betrag von 10.000.- uneinbringbar wurde, waren wir gezwungen, unsere Forderung einem Inkassobüro zu übergeben. Weiters lege ich einen Plan der Küche und ein Foto der fertig gestellten Küche bei (Zusatz-Mail), wo Sie sich selbst ein Bild über die Situation machen können. Entscheiden Sie selbst, ob wir uns oder Hr. Unger, der sich unserer Ansicht nach trotz unseres Entgegenkommens nicht sehr fair verhalten hat, sich 10.000,- sparen wollte?

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