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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Ing. Leopold Neckam |
| Position | Betriebsleiter |
| der Firma | Temper & Co |
| gibt zu diesem Beitrag: | Im Mai d. J. kaufte ich bei der Fa. Temper (auf Empfehlung des Junior-Chefs) um 16.000,- einen gebrauchten VW-Golf, BJ 81. Bei der Durchführung von Servicearbeiten durch 1 gelernten Mechaniker stellten wir fest, dass der Wagen bereits 1 Totalschaden hatte (wurde beim Kauf verschwiegen!). Da mir diese Woche der Temparaturregler meines Autos einging + ich den Wagen dringend benötigte, stellte ich ihn in die Werkstatt der Fa. Temper, um den Ersatzteil zu besorgen. Da er nicht lagernd war, hörte ich: "Los erm do steh, und nimm da an Mietwagn um fünf Hunderta!" Noch am selben Tag sprach mein Lebensgefährte die Firma auf den Totalschaden an bzw. auf die Möglichkeit auf Entgegenkommen bei der Reparatur, worauf die Antwort kam: "Verkauf erm halt wieda um 16.000,-." Mein Lebensgefährte meinte, dass man für das Auto keine 5.000,- mehr verlangen kann. Worauf uns nur ein blödes Grinsen geschenkt wurde!
FAZIT: DIESE FA. IST ZUM GEBRAUCHTWAGENKAUF S E H R ZU EMPFEHLEN!!! |
| gepostet von | am 24.10.2000, 22:00 |
| folgendes Statement ab: | Das betroffene Fahrzeug wurde von mir selbst rückgetauscht, da der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug rechts vorne einen kleinen Unfall hatte (Motorhaube verbeult, Stoßstange verbeult, Kotflügel eingedrückt). Von der Versicherung wurde dieses Fahrzeug auf Grund des Alters auf einen "wirtschaftlichen" Totalschaden bewertet. Ich verkaufte diesem Kunden ein anderes Fahrzeug. Nur ein paar Daten zum Pkw: Golf I, jedes Service des Vorbesitzers, Erstbesitz, ca. 170.000 km, Reifen in Ordnung, Lack gut, keine Rostschäden, innen gepflegt. Der Schaden rechts vorne wurde von uns als "Zeitwertreparatur" mit teilweise gebrauchten Ersatzteilen in Stand gesetzt, Motorhaube und Kotflügel neu lackiert. Das Fahrzeug ist in einem allgemeinen guten Zustand (dem Alter entsprechend), und es gibt keine Probleme mit dem Pickerl. Da es so ein Fahrzeug (Erstbesitz) mit diesem Alter normalerweise gar nicht gibt und die Reparatur rechts vorne ja auch durchgeführt wurde, finde ich den Preis von 16.000,- angemessen. Nun der weitere Ablauf: Die Kundin kam ca. 5 Monate nach dem Kauf (etwa 7.000 km gefahren) zu mir und erzählte, dass das Fahrzeug das ganze Kühlwasser verloren hat. der ÖAMTC behob dies provisorisch und teilte ihr mit, dass ein Verbindungsstück der Kühlerschläuche defekt ist, und der Schlauch nicht mehr richtig hält. Ich schaute mir das an und bestellte den Ersatzteil (ca. 600,-, da 2 Temperaturgeber auf dem Stück sind). Auf die Frage, ob sie noch weiterfahren könne, antwortete ich mit Nein, da der Schlauch ja jederzeit wieder herunterfallen kann. Ich bot der Kundin einen Leihwagen zum KD-Preis von 290,- an. Sie sagte, dass sie von ihrem Lebensgefährten abgeholt wird und das Fahrzeug stehen lässt. Nach einiger Zeit wurde sie abgeholt. Später kam ihr Lebensgefährte nochmal zu mir und erkundigte sich wegen der anfallenden Arbeitszeit. Ich sagte ihm, dass es nicht viel Aufwand wäre, nur das Stück erneuern und Frostschutz füllen (meine Schätzung insgesamt ca. 1.000,-). Er sagte, dass er sich den Ersatzteil selber einbaut und eigenen Frostschutz mitnimmt. Auf meine Frage, ob sonst noch alles mit dem Auto in Ordnung sei, begann dann eigentlich seine richtige Beschwerde. Er habe schon so viel am Auto reparieren müssen. Fast alle Kühlerschläuche musste er erneuern. Summe der Kosten lt. Kunden: ca. 2.500,-. Danach trat er mit einem Fuß gegen das Seitenteil des Golfs, dass die Zierleiste gleich zu Boden fiel und eine große Delle im Fahrzeug verblieb. Anschließend fuhr er mit quietschenden Reifen mit seinem Fahrzeug aus unserem Hof hinaus.
Wenn ein Fahrzeug fast 20 Jahre alt ist und weitere 7.000 km gefahren wird, ist die Reparatur von porösen Kühlerschläuchen mit ca. 2.500,- meiner Meinung nach wirklich kein besonderer Mangel des Fahrzeuges.
Die Kundin und ihr Lebensgefährte wurden von mir auch wegen des Schadens rechts vorne beim Kauf informiert. Reparaturspuren sind natürlich vorhanden, da ja nur eine "billige" Reparatur des Fahrzeuges durchgeführt wurde.
Es tut mir Leid, dass ich dem Kundenwunsch mit diesem Fahrzeug nicht entsprechen konnte.
Ing. Leopold Neckam
PS: Die Definition "Totalschaden" wird wie folgt erklärt: Ein Totalschaden ist dann vorhanden, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeuges den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen. D.h. dass z.B. bei einem sehr alten Fahrzeug eine verbeulte Stoßstange bereits einen "Totalschadenâ" hervorrufen kann. |
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| Kommentare |
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| | Bernie (18.12.2000, 23:00) | |
| Super, dass Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist verrechnet werden! |
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