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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Mag. Sergius Kahr
PositionKfz-Vertragsverwaltung: Leite
der FirmaGenerali Versicherung AG
gibt zu diesem Beitrag:Ich habe ein neues Auto, na ja, leider nicht ganz neu sondern schon fast 10 Jahre alt. Also schnell zu meiner Versicherung (EA Generali), altes Auto abmelden, neues anmelden. Geht ja jetzt alles viel schneller, weil nicht mehr am Verkehrsamt. Dass ich eine neue Versicherung brauche und nicht einfach die alte übernehmen kann, habe ich mir ja noch einreden lassen, dass die zuständige Dame allerdings gute 1 1/2 Stunden gebraucht hat, um mir einen neuen Vertrag auszustellen, schon weniger. Der Gipfel der Unverschämtheit war aber dann die Tatsache, dass ich eine Insassenunfallversicherung abschließen musste. Mein Auto ist zu alt, um nur eine Haftpflichtversicherung zu bekommen. Hä? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich fahre 90 % der Zeit alleine im Auto, wozu Insaßen versichern, wenn ich keine habe? Hätte ich meine Zulassung nicht sofort gebraucht, wäre ich aufgestanden und gegangen. Eines weiß ich jetzt aber, zum nächstmöglichen Termin wird diese Versicherung von mir gekündigt.
gepostet von am 3.10.2000, 22:00
folgendes Statement ab:Als serviceorientiertes Versicherungsunternehmen haben wir zum Vorteil unserer Kunden ein österreichweites Zulassungsstellennetz aufgebaut, das allen Autobesitzern für eine rasche und unkomplizierten Kfz-Zulassung offen steht. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen benötigen unsere Mitarbeiter jedoch für eine Autoanmeldung unter anderem auch eine für das konkrete Fahrzeug ausgestellte Bestätigung des bestehenden Versicherungsschutzes. Sollte ein Kunde bei der Anmeldung des Fahrzeuges keine solche Versicherungsbestätigung vorlegen können, stehen wir als Versicherungsunternehmen selbstverständlich für einen entsprechenden Versicherungsschutz zur Verfügung. Dabei sind wir geradezu verpflichtet, unseren Kunden aktiv den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Insbesondere die Insassenunfallversicherung stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Ergänzung des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes dar. Durch die Insassenunfallversicherung genießen alle Insassen (auch der Lenker) Versicherungsschutz sogar bei selbstverschuldeten Unfällen für den Fall von Invalidität oder Tod. Wir bedauern, dass wir offenbar im gegenständlichen Fall den Erwartungen nicht gerecht wurden und nicht durch unsere Beratungs- bzw. Servicequalität überzeugen konnten. Wir haben daher mehrfach versucht, mit unserem Versicherungsnehmer in Kontakt zu treten, um Missverständnisse aufzuklären bzw. den gewünschten Vertragszustand herzustellen. Leider ist uns die Kontaktaufnahme bis dato weder telefonisch noch schriftlich gelungen.
 Kommentare

john (30.12.2000, 23:00)
für wen wird dieser kommentar geschrieben ..

als antwort auf die beschwerde?

oder für alle anderen leser?!

service .. service .. ;)


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