 |
 |
|
 |
| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
 |
 |
 |  |
| Herr / Frau | Frau Gertrude Martin |
| Position | Medienstelle |
| der Firma | UNIQA |
| gibt zu diesem Beitrag: | Als ich meinen PKW anmeldete, versicherte ich diesen bei der Uniqa Versicherung. Als ich nach einem Monat immer noch keine Polizze hatte, fragte ich einmal nach, was da los sei. Mir wurde zugsichert, dass ich die Polizze in ein paar Tagen bekommen würde. Nun das Ganze artete so aus, dass ich nach sage und schreibe 8 Monaten immer noch keine Polizze hatte. Worauf ich die Versicherung mit Versicherungsbeginn kündigte, wobei ich mich auf das Konsumentenschutzgesetz berufen habe. Auf dieses Schreiben reagierte die Uniqa, indem sie mir die Polizze zusandte (ink. Erlagschein logischerweise). Ich musste das Schreiben 5 Mal schicken, bis die Uniqa reagierte. Auf ein folgendes Schreiben, dass ich die Versicherung, nicht wie sie in der Stornopolizze angegeben hatte, nach einem Jahr sondern mit Vertragsbeginn storniert hatte, weil die Uniqa sich nicht an den Vertrag gehalten hatte, reagierten sie ganz einfach mit einer gerichtlichen Pfändung. |
| gepostet von | Miraculix am 12.9.2000, 22:00 |
| folgendes Statement ab: | Wie unser Mitarbeiter Andi Kovacs bereits schrieb: Wir möchten dem in der Konsumentenkritik angeführten Sachverhalt möglichst rasch nachgehen: Daher die bitte an "Miraculix" um konkretere Angaben an gertrude.martin@uniqa.at.
Danke. |
|
|
 |