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 Stellungnahme des betroffenen UnternehmensZurück 
Herr / FrauHerr Franz Tobisch
PositionVorstand
der FirmaNeckermann Österreich
gibt zu diesem Beitrag:S.g. Fa. Neckermann! Ich warte immer noch auf eine *STELLUNGNAHME* auf www.diemucha.at!! (Artikel: Koggala Beach Hotel, Sri Lanka, Neckermann; "U N G L A U B L I C H E R Albtraum"), veröffentlicht am 2000-08-24. Zu anderen Berichten nehmen Sie ja auch Stellung ... Ist Ihnen das zu unangenehm, den Originalbericht (den ich an Sie geschickt habe) auf http://www.geocities.com/justread12 zu lesen?
gepostet vonRain am 27.9.2000, 22:00
folgendes Statement ab:Sehr geehrter Herr Rain, zunächst bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir auf Ihre erste Nachricht noch nicht geantwortet haben, da wir uns bis heute auf die Rubrik "REISEBÜROS" konzentriert hatten. Wie wir Ihnen über Ihr Reisebüro mitgeteilt haben, mussten wir Stellungnahmen aus dem Zielgebiet einholen, und dies führte zu der Verzögerung in der Beantwortung. Mit unserem Schreiben vom 19.6. sind wir dann auf die einzelnen Punkte Ihrer Reklamation eingegangen. Wie Sie selbst wissen, hat unsere Reiseleitung umgehend dafür gesorgt, dass Ihnen bereits ab dem zweiten Tag die gewünschten 2 Flaschen Wasser und ab dem 3. Tag das Moskitonetz zur Verfügung gestellt wurden. Lediglich den Apothekengang konnte er aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen, er hat Ihnen jedoch den Weg zur nahe gelegenen Apotheke genau beschrieben. Unser Reiseleiter hielt 4 Mal die Woche Sprechstunden im Hotel ab, und am 3.3. hatte er Sie über die Modalitäten des Flughafentransfers informiert. Zu keiner Zeit wurde er auf die von Ihnen drastisch geschilderten Mängel aufmerksam gemacht. Es wäre jederzeit möglich gewesen, Ihnen ein anderes Zimmmer oder ein anderes Hotel anzubieten. Wir hatten Ihnen, aus Gründen der Kulanz, eine Entschädigung von 1.050,- pro Person zukommen lassen, dies entspricht einer Erstattung von über 25 % auf den Hotelanteil des von Ihnen gebuchten Sonderangebots. Wir bedauern nochmals, dass dieser Urlaub nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir und unsere Kollegen vor Ort nur dann tätig werden können, wenn wir umgehend über Mängel informiert werden.
 Kommentare

Rainer Matischek (14.10.2000, 22:00)
Das klingt ja alles ganz wunderbar *verharmlost*, daß wir doch 25% des Hotelanteils zurückbekommen haben (WARUM eigentlich erst mithilfe einer Rechtsabteilung ?). ** Nach Berechnung mit der sog. Frankfurter Tabelle müßten es aber MINDESTENS 65% sein!! *#* Wir haben uns ja auch beschwert: ABER Sie verschweigen hier, daß man für ein (minimal) besseres Zimmer auch über 120 ATS PRO NACHT AUFPREIS beim Hotel zahlen mußte UND ** daß ja die Hotel+Reiseleitung sich geweigert hat, irgendwelche Mängel (und den Diebstahl) schriftlich zu bestätigen !!! *** Außerdem helfen 1000 ATS nicht als Entschädigung, wenn man einen 11000 ATS FLUG völlig umsonst bezahlt hat, da man von einem Urlaub nichts hatte.

*#*#* WENN SICH SOGAR Ihr Reisebüro (TUI) NICHT vorstellen kann, wie ein Reiseanbieter SO ein Hotel hier in Österreich ANBIETEN kann, werden wir nach dieser Erfahrung sicher nicht mehr über Neckermann buchen/empfehlen -- da müßten Sie sich schon eine bessere Entschädigung (Reisegutschrift...) einfallen lassen !!! *** Immerhin hatte ich z.B. schon einen *problemlosen* versicherungsfall mit Denng Springer, die haben sich um uns gekümmert!! mfg, Rainer Matischek


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