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| Stellungnahme des betroffenen Unternehmens | Zurück |
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| Herr / Frau | Herr Paul Kothbauer |
| Position | GF |
| der Firma | Die RESTPLATZBÖRSE |
| gibt zu diesem Beitrag: | Sie müssen sich vorstellen, dass Sie eine Reise zu einem bestimmten Datum buchen wollen. Was macht man? Man ruft die in aller Munde stehende Restplatzbörse an.
Die buchen einen auf das gewünschte Datum, und man denkt sich, alles klar, auf zum Flughafen.
Am Weg dorthin ruft man wie gewöhnlich am Flughafen an, um sich zu vergewissern, dass ja alles stimmt. Da erfährt man plötzlich, dass man eigentlich um 24 Stunden zu spät kommt.
Und das ist mir passiert. Obwohl ich den ausdrücklichen Wunsch hatte, am Sonntag zu fliegen, wurde ich auf Samstag gebucht. Manche meinen, dass sei ein Missverständnis gewesen, und sie hätten schon einen Reisegutschein für mich. Ich meine, mein Wunschdatum genau angegeben zu haben und dass ich auf Grund so einer Fehlbuchung das Recht auf 100 %ige Wiedergutmachung habe. Viele Grüße |
| gepostet von | bml am 4.10.2000, 22:00 |
| folgendes Statement ab: | Sehr geehrter Herr Loudon!
Wie Sie an der Anrede erkennen können, ist mir Ihr Fall bekannt, was wohl auch beweist, dass unser Unternehmen sich intensiv um Probleme unserer Kunden annimmt.
Wir haben für Sie am Freitag, den 21.07.00, ordnungsgemäß eine Reise nach Korfu mit Abflug 22.07.00 ab Graz gebucht und diese auch per e-Mail bestätigt.
Obwohl für uns Kundenzufriedenheit und perfekte Servicequalität als Tochterunternehmen von KUONI immer an erster Stelle steht, können wir in diesem Fall nicht refundieren, da der Irrtum sicher nicht bei uns lag und auch wir den vollen Reisepreis der gebuchten Leistung bezahlt haben.
Sehr geehrter Herr Loudon, mit dem angebotenen Reisegutschein wollten wir eigentlich zeigen, dass für uns auch in Fällen, für die wir nichts können, Konsens und der Wunsch, dass Sie auch in Zukunft unser Kunde bleiben, höchste Priorität hat.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Kothbauer
Geschäftsführer
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