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Veröffentlicht am 19.8.2009, 10:17 von xedasx
Betrifft: Best-Select Immobillienverwertung
Warnung Firma Best-SELECT

Hallo, wir waren am 23.05 eine Eigentumswohnung besichtigen. Die Wohnung hat uns auf den ersten blick gefallen. Am Ende hat der Makler gesagt ich soll ein Besichtigungsschein unterschreiben, das war auch nicht das Problem. Doch nachdem ich gesagt habe ich würde mich die nächsten Tage melden ob ich die Wohnung nehme oder nicht, hat er gemeint "die Wohnung wird schnell weg sein etc... bla bla.." Sagt doch mittlerweile jeder Makler ;) Dann meinte er ich soll ein Kaufanbot unterschreiben, das sei nichts bindendes bla bla bla... Und wenn ich die Nächsten Tage nicht die Lohnzetteln vorbeibringe würde nichts weiter passieren... Durch Makler überredungskunst habe ich am Ende unterschrieben. Habe am selben Abend angerufen und ihm gesagt die Wohnung wäre mir zu teuer und nicht ganz so passend, er hat gemeint er wird eine andere für mich suchen. So ging ich die nächsten 3 Wochen auf Urlaub, als ich wieder Zuhause war fand ich eine Rechnung von Ihm. MAKLERHONORAR in höhe von 4100 euro 3% vom Kaufpreis (115.000).. das ist doch n frechheit, ich rief Ihm an und meinte was das sei, er meinte ich hätte die Wohnung gekauft, weil er 7 Tage und länger keine Antwort von mir bekommen hat. So und nun warte ich was passiert, er meint er würde mich seinem Anwalt übergeben. lg.
 
 Kommentare

tavor (31.8.2009, 13:25)
leider haben die gestern wieder kräftig herumgefakt.

Dummquatscherin (25.8.2009, 18:05)
fake, ist zwar nicht schlecht, doch original - also ich - bleibt original.
aber nachahmung ist ja die höchste form der bewunderung, auch wenn´s zweitklassig bleibt.

dummquatscharin (21.8.2009, 14:12)
Er wird sich bei seinem Anwalt übergeben?
*grauslich*

tavor (21.8.2009, 11:12)
nein, elwefriedchen,
kann mir keinen artikel zum erwerb einer etwagenwanne vorstellen.
aber von meiner ausbildung weiß ich, was ein kaufanbot ist und wann ein makler provisionsanspruch hat.

Aufpasser (20.8.2009, 17:48)
tavor (20.8.2009, 10:30)

Es ist klar, daß Sie sich einen Konsumentenschutz-Artikel zum Thema Erwerb einer ETW nicht vorstellen können. Es war ein Artikel über die Arbeitsweise von Maklern und deren Tricks, auf die man als Wohnungssuchender achten sollte. Darunter halt auch das oben genannte zeitliche Drängen, die Vorgabe, es interessieren sich viele und das Abluchsen einer Unterschrift. Mitunter bestellen sie einen Strohmann, mit dem der noch Zögernde dann um die Wohnung "kämpfen" soll. Ich hab einige Makler erlebt, die es versucht haben.

tavor (20.8.2009, 08:30)
eine liste mit den tricks der makler?
auweh.
wenn man ein kaufanbot unterschreibt, ist die provision fällig. weil der makler seine vermittlung damit erledigt hat. wenn der potentielle käufer dann auch noch 3 wochen weg ist, kann man nicht sagen, er hätts widerrufen. das hätte er nämlich dann mit dem verkäufer ausmachen müssen.
nix von tricks.

grossvater (19.8.2009, 18:09)
Tja, wer unterschreibt, hat gekauft; so einfach ist das. Leider.

Aber dass er dich seinem Anwalt übergeben will, musst du dir nicht gefallen lassen. Menschenhandel ist verboten. Also, keine Sorge in dieser Hinsicht.

Aufpasser (19.8.2009, 18:02)
Da war gerade heute in einer Tageszeitung eine Liste mit den Tricks der Makler - wie oben aufgelistet.

tavor (19.8.2009, 11:45)
kaufanbot ist bindende zusage. damit hat der makler anspruch auf provision. steht auf allen formularen drauf.
selbstverantwortung...


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