Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Bauen & Wohnen/SonstigesZurück 
Veröffentlicht am 21.6.2009, 15:45 von lottchen
Betrifft: ATLAS Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgen.reg.Gen.m.b.H
SAT-Anlagengenehmingung NUR für Angehörige einer Minderheit!!!

Ich suche eine Wohnung - was an sich schon mehrere Artikel in diesem Forum rechtfertigen würde, denn was man dabei so alles erlebt... Gegenständlicher "Fall" jedoch regt mich extrem auf: Laut telefonischer Auskunft einer Dame von obgenanntem Bauträger werden Zitat: "Sat-Anlagen nur dann genehmigt, wenn man Angehöriger einer Minderheit (z.B. arabischer Herkunft) ist. Allen anderen Mietern ist dies per Gesetz nicht erlaubt." Es ist Kabel zu beziehen. Hinweis: Sat-Anlage kostet EINMAL und dann is ruh - Kabel zahlt man EWIG!!! Ganz zu schweigen von der Programmvielfalt. Hmmm - A) Gesetze erlässt der Staat - dachte ich bisher oder gilt hier etwar: wer ko, der ko! ??? (bayrische Redensart aus Königs Ludwigs Zeiten) B) Als Angehöriger der Majorität habe ich weniger Rechte??? Zuckerl: Die Finanzierung der gegenständliche Wohnhausanlage in Kottingbrunn erfolgt mittels geförderter Darlehen des Landes NÖ!!! Frage: hat denn auch die Förderungsstelle des Landes NÖ von den abstrusen GESETZEN des Bauträgers Kenntnis? Oh du mein lieber Wolferl, mein Ambros - lass mich mit dir singen: Zwicks mi, i man i tram!
 
 Kommentare

Aufpasser (5.7.2009, 09:34)
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung!

tavor (30.6.2009, 11:01)
...
sic
...

wgtpumrgwergnslklopr (28.6.2009, 17:16)
mach dir keine sorgen. die depperten sterben nie aus.

tavor (23.6.2009, 09:20)
siehe z.b. rs zu 5Ob199/03f.

gartenzwerg (23.6.2009, 08:50)
Verstehe ich nicht.
Entweder dürfen alle oder keiner. Wo bleibt sonst die Gleichberechtigung?

und wenn es das Urteil, das Emma da beschreibt, wirklich gibt... wer kann beweisen, dass deine Lieblingssendung, die du unbedingt sehen willst, nicht auf einem der türkischen Sender ist... ;-))

SM (22.6.2009, 16:42)
Warte noch 20 Jahre, dann sind wir die Minderheit!*ggg*

tavor (22.6.2009, 15:23)
ormes bruxinazi...lee,
laß die rechtssachen lieber den leuten, die sich auskennen.

Emma (22.6.2009, 12:47)
Da gab es schon einen Prozeß mit Grundsatzurteil, demnach ist es Türken nicht zumutbar, sich auf die beiden von UPC und AON angebotenen türkischen Sender zu beschränken. Ihnen muß die Möglichkeit gegeben werden, mehr heimatliche Sender über eine Schüssel empfangen zu können.
Fördert sicher die Integration!

tavor (22.6.2009, 08:00)
erste frage immer: wo steht das?
oder besser: was genau steht wo.

wenns so nirgends steht, dann können die sich brausen. wenns in einem vertrag drinnen steht, klagen. mit guten chancen.


bruxemmi...torin,
welche stadt in niederösterreich meinst denn?

grossvater (21.6.2009, 20:42)
Also, ich kenn das so nicht. Kann allerdings nur von Wiener Wohnen sprechen. Bei WW darf jeder Mieter eine Satschüssel montieren. Auf einem Balkon ohne Rückfrage - ansonsten auf einem vom Vermieter genehmigten Ort (meistens Dach). Die Anlage muss geerdet sein und darf keinen Schaden an der Bausubstanz verursachen und ist somit von einem Profi zu installieren. Ein gesetzliches Verbot zur Monatge ist mir nicht bekannt. Kann höchstens vom Vermieter sein (Mietvertrag?). Wenn du die Begründung von wegen ethnischer Herkunft schriftlich hast, würde ich klagen. Hab zwar gehört, dass es solche Einschränkungen geben soll (Sprachschüler, Sprachfremde, usw. ), aber ob das der MRK entspricht, müsste man ausjudizieren lassen.

Bruxist (21.6.2009, 19:09)
Grundsätzlich ist das richtig. aber es müßte versucht werden, ein Grundsatzurteil nach dem Gleichheitsgrundsatz zu erreichen. Wenden Sie sich an die Gleichbehandlungskommission....aber eigentlich will ich nicht, daß noch mehr Schüsseln das Stadtbild verschandeln.


© 2000-2024 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.