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Veröffentlicht am 12.6.2009, 06:31 von vitas
Betrifft: Telering
Kunde zahlt Folgen der Falschauskunft

Wenn Sie beim Callcenter eine falsche Auskunft erhleten, tragen Sie trotzdem alle Kosten des Telering-Eigenfehlers. Das Callcenter gab mir im Mai die Auskuft: "Zum Umwandeln eines Vertrags auf Werkarte muss zuerst gekündigt werden. Das geht per Mail mit Angabe des Kundenkennworts mit Ende jedes Monats. Dann zahlt man noch 2 mal Grundgebühr weil das immer so ist." Nach meiner Mail mit Kündigungswunsch samt Kennwort, bekam ich Anfang des nächsten Monats die Retormail: "Sorry für die Verzögerung der Bearbeitung(!). Die Kündigung ist ohne Unterschrift wertlos." Die Unterschrift habe ich prompt nachgereicht mit der Bitte das Datum der Kündigungsmail zu berücksichtigen. Schlissslich kann telering eine falsche Anweisung doch nicht zu meinen Ungunsten auslegen. Sie tun es doch: Jetzt zahle ich leider 3 mal Grundgebühr. Nach mehrmaliger Nagfrage im Callcenter, sagte man mir der TeamLeader die Mails und Faxe nützen nichts, die Kündigungabteilung hätte es abgelehnt "weil Sie für Fehler der CallCenter Mitarbeiter nicht haften". Ich bin also selbst schuld es geglaubt zu haben - man sagte mir ich hätte besser die AGBs lesen sollen. Sie würden "Prozesse eben immer ganz genau befolgen". Für mich heisst das jetzt kurzen Prozess. Trotz 8 Jahren telering denk ich nicht daran den Vertrag zu reaktivieren. Bei Eigenfehlern keinen Platz für kulante Lösungen zu haben, wird langsfristig eine teure Sache.
 
 Kommentare

LSDBlue (27.7.2009, 10:15)
Alter Schwede - zeig mir EINEN Vertrag, den du mit deiner Unterschrift abgeschlossen hast und dann mit einem Kennwort kündigen kannst??? Das sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass man dazu ebenfalls eine Unterschrift benötigt, das lernt man doch schon in der Oberstufe!!!! Außerdem glaubt man einem Callcenter prinzipiell NICHTS, da arbeiten nur Leute die nach der Schule noch nicht wissen was sie machen sollen, Quereinsteiger & Psychopathen - alles nur schriftlich!

starcraft (18.6.2009, 13:01)
mit hermes schicken ? gute idee.

dann kommt die kündigung zurück wegen:

empfänger nicht angetroffen
adresse nicht gefunden
der nachbar nimmt die kündigung an und wirft sie weg
geht verloren weils da packlschupfa irgendwo versauft

usw

tavor (12.6.2009, 16:18)
funktioniert ist relativ.
agb 7/2, kündigungen müssen persönlich unterschrieben sein. da sind deine beiden möglichkeiten sowieso die einzig zulässigen. (außer man schickts per hermes...)

starcraft (12.6.2009, 13:33)
kündigung faxen oder in einem shop gegen bestätigung abgeben funktioniert am besten.

emailkündigung ohne attachment sind ein fall für ENTF Taste.

Clooney (12.6.2009, 10:54)
kündigen per mail funktioniert nur, wenn man die unterschriebene künd. einscannt und attached..wie schon erwähnt, muss eine Unterschrift auf der Kündigung sein..

ich pers. faxe die Kündigungen lieber..

lg CLoon

tavor (12.6.2009, 10:46)
...und man verläßt sich nicht auf auskünfte einer hotline.

trutscherl (12.6.2009, 07:38)
man kündigt verträge a ned per e-mail.


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