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Veröffentlicht am 26.5.2009, 12:16 von godwarrior
Betrifft: T-Mobile Austria
Diebstahlversicherung iPhone

Ich habe mir im Nov2008 ein iPhone im Shop Landstraße mit einer monatlichen GGB von EUR 30,- um EUR 99,- gekauft (24 Monate Vertragsdauer). Zusätzlich schloss ich eine Schadens- und Diebstahlversicherung im Shop ab. Jetzt wurde mir mein Auto aufgebrochen und mein Gerät gestohlen. Ärgerlich, aber kein Problem dachte ich. Ich bin ja versichert. Jetzt erhielt ich ein Schreiben wo mir mitgeteilt wird, dass ich mir meinen Versicherungsersatz sozusagen aufzeichnen kann. Wörtlich das Schreiben: "Dieser Diebstahl kann nicht übernommen werden, da zwischen 22:00 und 06:00 Uhr laut Vollschutzfolder keine Deckung besteht. Wir haben dies im Kundenformular unter "Wichtige Hinweise" abgebildet. MFG" Ich weiß, dass ich selbst Schuld habe, weil ich die AGBs nicht durchgeforstet habe und mein Gerät im Auto ließ, jedoch mein Frust ist trotzdem sehr hoch ggü T-Mobile. Ich kann doch keinem Dieb sagen: "Einbrüche nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr." Für so einen Fall, schloss ich doch die Versicherung ab. Hat vielleicht jemand Tipps oder kann mir Hilfestellung leisten?! Nützt es was mich an RTR oder an den Konsumentenschutz zu wenden? Oder muss ich es einfach so akzeptieren? lg Michael
 
 Kommentare

tavor (9.6.2009, 08:06)
blume,
...und oben steht,"Jetzt erhielt ich ein Schreiben..."

blume (29.5.2009, 18:02)
hinter einer handy versicherung steht auch logischerweise eine versicherungsgesellschaft. kannst ja mal dort nachfragen!

tavor (29.5.2009, 09:39)
don,
bitte brett abnehmen.
das handy wurde gestohlen. pech, aber hat mit dem vertrag nichts zu tun.


gepimpertes,
daß du beschwerden nicht liest, wissmaeh.

Emma (28.5.2009, 18:18)
Würd ich auch meinen!

@tavorfeindchen
lassen Sie mich in Ruhe, ich sehe diese Beschwerde gerade erstmals!

Don2 (28.5.2009, 18:14)
tavor: das handy bei vertragsabschluß stellt einen teil des vertrages dar. soll heißen, dass wenn das handy nicht richtig funkt, kannst du auf vertragsauflösung bestehen.

tavor (28.5.2009, 08:47)
emmifriedchen,
man zahlt bekanntlich für den tarif-vertrag, den man abgeschlossen hat. nicht fürs gerät.
also, kannst dir deine frage beantworten?

Bruxist (28.5.2009, 07:59)
Müssen Sie jetzt auch die restlichen Monate bis zum Ablauf der 2 Jahre zahlen, obwohl Sie das Gerät nicht mehr haben? Dann könnte rtr vielleicht helfen, nicht aber beim Gerät selbst.

tavor (26.5.2009, 16:44)
...und sollte ergänzend beachten, daß man seine geräte nicht im auto laßt punkt. egal ob tag oder nacht.

Don2 (26.5.2009, 15:10)
wenn im vertrag steht dass zw.22:00 und 6:00 keine deckung besteht; was gibts da noch zu bereden. da kann dir auch die rtr nicht helfen.
abgesehen davon, wenn man sich diese vertragsbedinungen durchliest sollte man schon selber draufkommen dass dieser diebstahlschutz bzw. sogenannte garantieverlängerungen doch nur ein körberlgeld für die versicherung ist.


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