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Veröffentlicht am 26.5.2009, 12:17 von Irene
Betrifft: Mobilkom
A1 - Dümmliche Zufleiß-Aktion?

Ich habe nach langen Jahren meinen Vertrag bei A1 gekündigt, weil 1. immer nur Neukunden von einem Bonus profitieren, und 2. T-Mobile einfach das günstigere Angebot hatte. A1 hat nicht gerade freundlich auf meine Kündigung reagiert, aber es kam auch kein Angebot zu bleiben. Meine Rufnummer wollte ich mitnehmen, sollte ja eigentlich kein Problem sein. Doch das Problem ging schon mal los, beim Besorgen des NÜV das ich für das portieren der Nummer brauchte. Telefonisch wie bei T-Mobile geht das schon mal nicht, also musste ich in einen A1-Shop. Der Mitarbeiter dort verlor gleich mal sein prof. Lächeln als ich meine Bitte vortrug. Er fragte nach warum ich mich nicht an T-Mobile wende, und ich antwortete, dass ich dieses Papier (NÜV) eben dort besorgen muß, wo ich auch meine Nummer herhabe. Er schüttelte nur widerwillig den Kopf, aber schließlich klappte es. Die Umstellung sollte am 25.5. erfolgen, am 15.5. wurde das NÜV ausgestellt. Datiert mit 16.5. erhielt ich ein Schreiben von A1 das mir mitteilte, dass ich meine Nummer ab sofort als Wertkartenhandy benutzen kann. Das mit der Wertkarte schienen sie sich dann aber doch überlegt zu haben, denn die Nummer funktionierte dann nicht mehr. Ich war also über 1 Woche nicht mehr über meine alte Rufnummer erreichbar. Na gut, auch kein Problem am 25.5. sollte ja die Portierung erfolgen. Als es aber am Abend immer noch nicht geklappt hatte, rief ich bei T-Mobile an. Die teilten mir mit, A1 hätte die Zustimmung verweigert, da ich nicht genügend Guthaben auf meinem Wertkartenhandy hätte. Ich müsste 15,-- aufladen, und bei A1 anrufen. Aber ehrlich gesagt, liebe A1 mit dieser kindischen Aktion, in der ihr versucht es den Kunden die wechseln besonders schwer zu machen, schneidet ihr euch nur ins eigene Fleisch. Ich jedenfalls verzichte nun auf meine alte Nummer, und werde und MUß ja nun alle meine Freunde und Kunden über meinen Wechsel zu T-Mobile informieren!!!
 
 Kommentare

ex-nm (7.9.2009, 20:16)
und schon wieder tavorghillie:
ja, ich hab's jetzt: ganz heiße News von der Front: man kann auch nicht registrierte Nummern portieren. Dafür braucht man den PUK-Code und ein Guthaben von 19 Euro. Uiiii, das war jetzt aber schwierig....

tavor (29.7.2009, 14:14)
ja, don.
ich glaub dir immer alles aufs wort.

Don2 (26.7.2009, 15:28)
tavor: auch eine wertkarte kann angemeldet sein und kann man jederzeit portieren...

tavor (12.6.2009, 16:40)
nicht ganz so.
eine bfree nummer ist ja nicht angemeldet, hat also keinen inhaber, der sie mitnehmen könnte. so seh ich den grund für diese umstellung.

onklesam (10.6.2009, 19:36)
beantrage ich ich eine portierung muss die rufnummer aktiv sein. wurscht ob angemeldet oder nicht, auch eine bfree nummer kann portiert werden. es muss einfach genug guthaben vorhanden sein.
wird die kündigung an a1 geschickt wird die natürlich auch eingetragen. bei a1 wird nach der kündigung die rufnummer automatisch auf bfree umgestellt. also nicht wirklich ein leger-versuch von a1. kunde hätte einfach keine kündigung schicken sollen, wenn er portieren will. wird bei a1 eh automatisch gekündigt die rufnummer mit der portierung.

tavor (9.6.2009, 08:00)
exnm,
hab ich wo was anderes gesagt? natürlich kostet das etwas.
aber eine nüv-bestätigung kann nur der alte betreiber ausstellen, nicht der neue, darum gings. eine wertkarte kannst auch nicht übertragen lassen, weil die nicht angemeldet ist.
der leger oben, auch für mich, war der versuch von a1, die vertragskarte des kunden in eine wertkarte umzuwandeln, um damit die nummernmitnahme zu schweren oder zu verhindern.
hast es jetzt?

ex-nm (8.6.2009, 17:01)
@ tavor

o mann: du schreibst wirklich gerne zu jedem quatsch dazu, und kennst dich dabei null aus: EU-Verordnung: jede erfolgreiche Anfrage der Portierungscodes kostet mindestens € 4,- für die erfolgreiche Portierung mindestens €15,-; EGAL ob Anmeldung oder Wertkarte (von wegen Legerversuch). Das wird dir gerne jeder Netzbetreiber bestätigen. Das einige Netzbetreiber nur widerwillig oder auch garnicht NÜV-Infos ausgeben, ist eine absolut andere Geschichte (und raab: jeder Netzbetreiber ist verpflichtet die NÜVI auszustellen. Punkt)
Und nur so nebenbei: Man kann nur bestehende (sprich aktive) Nummern portieren. Daher wird es auch so sein, daß in diesem Fall die Nummer auf Wertkarte umgestellt wurde (einfach nur zwecks Portierung). Eigentlich ziemlich einfach....

wogue (1.6.2009, 18:40)
Hallo,

ich muss Ihnen leider mitteilen, dass der A1-Mitarbeiter schon recht hatte: Die Rufnummernmitnahme wurde damals als "One-Stop-Shopping" beworben und das bedeutet nunmal, dass man alles beim neuen Anbieter in einem Aufwasch erledigen kann.

Außerdem steht auf dem Portierungsdokument eindeutig ausgewiesen, dass 4 Euro für die Portierungscodes und 15 Euro für das Portieren verrechnet werden bzw. vom Guthaben abgezogen werden. Sie haben das zumindest unterschrieben!

Ferner bin ich mir dieser Tage gar nicht sicher, dass T-Mobile das günstigste Angebot am Markt hat... ;)

lg
wogue

blume (29.5.2009, 17:53)
was soll schon los gewesen sein beim anderen betreiber, das noch dazu auf der nüv drauf steht??? *loool* so ein megaschwachsinn...*kopfschüttel*

tavor (29.5.2009, 09:34)
nein, umgekehrt.
nur über auftrag des kunden. dann ist der neue betreiber nur ausführender. mesit bringen die kunden aber die nüv mit, nicht jeder mag dem neuen betreiber zeigen, was los war.

wishmaster (29.5.2009, 09:26)
das hab ich schon verstanden das es ohne den Kunden nicht geht. Aber in den vorigen Postings wurde dementiert das der neue Betreiber die NÜV vom alten einholen kann und das ist nicht korrekt. Mit Einverständnis des Kunden kann ich zB bei Orange die NÜV von T-Mobile einholen oder wie auch immer.

tavor (28.5.2009, 15:54)
wünsch dir was, großer meister...
problem nicht verstanden?
der betreiber selbst darf nicht. darum gings. also lies noch einmal, was du selber geschrieben hast.

wishmaster (28.5.2009, 15:35)
@tavor und Joe1403

Jeder Netzbetreiber kann vom anderen die NÜV einholen. Der Kunde muss dem Verkaufsberater die Vollmacht erteilen das er dies für Ihn abwickeln darf und muss auch die Übernahme der NÜV unterschreiben. Ich arbeite täglich damit und weiß es ;-)

Also, zuerst informieren dann posten

tavor (28.5.2009, 08:44)
nein, helwa,
ein betreiber kann gar nix beim anderen anfordern. datenschutz. darum muß das auch der kunde bringen.

Helwa (27.5.2009, 16:31)
Ausstellen tut die NÜVI schon schon der alte Betreiber, aber der neue kann diese beim alten anfordern, und der ist VERPFLICHTET diese innerhalb von 20 Minuten dem neuen Betreiber zur Verfügung zu stellen.

In diesem Fall hätte T-Mobile also die NÜVI von A1 online anfordern können (wird in der Praxis auch so gemacht) und dann alles weitere regeln können.

Auch jeder Mediamarkt, Saturn kann eine NÜVI anfordern.

tavor (27.5.2009, 15:49)
richtig, joe.
nur der alte betreiber kann sagen, ob der vertrag erfüllt ist.

Joe1403 (27.5.2009, 12:46)
@raab

Das ist völlig falsch!

Die NÜVI stellt der bisherige Betreiber aus.
Da sind Strichcodes oben sonst könnten sie der neue Betreiber nicht portieren!

Also in dem Fall A1, weil der Herr zu T-Mobile wechselt! T-Mobile braucht die Codes zum portieren der A1 Nummer.

raab (26.5.2009, 19:29)
Mit deinen ersten zwei Punkten wird das Posting schon lächerlich.

Weiters:
- Eine NÜV erstellt man immer bei dem Anbieter zu dem man WECHSELT und nicht von dem man WEGGEHT. Anscheinend waren die T-Mobile Mitarbeiter "zfäu" die NÜV zu erstellen. Kost nur Zeit und bringt keine Kohle. Anfrage der NÜV kostet € 4, die Rufnummernportierung an sich € 15. Und das is wurscht ob bei A1, orange, T-Mobile, bla bla bla des kostet überall das selbe.
Jedenfalls hätte T-Mobile dir vor Ort (natürlich nicht telefonisch, wie lächerlich...) die NÜV erstellen und im gleichen Zug auch den Vertrag abschließen müssen.

Und das mit der Umstellung auf Wertkarte kann ich mir auch nicht vorstellen. Normalerweise bekommt man vom alten Netzbetreiber eine Ersatznummer um während dem Parallelbetrieb erreichbar zu sein.

Auch wenn sie auf Wertkarte umgestellt hätten, ist es klar, dass € 15 Guthaben draufsein müssen, da die NÜV nun mal ÖSTERREICHWEIT bei ALLEN BETREIBERN € 15 kostet

Don2 (26.5.2009, 18:50)
tavor: dann hätte sie bei noch laufenden vertrag portieren müssen...

tavor (26.5.2009, 16:39)
nein, ist nicht logisch. denn irene wollte ja kein wertkartenhandy. nüf für wertkartenhandy gibts nicht, weil kein vertrag besteht. war ein klarer legerversuch.

nur, irene,
überall profitieren nur neukunden von besseren konditionen. nicht nur bei a1.

Don2 (26.5.2009, 14:47)
wenn nicht genug guthaben aufscheint kann auch keine portierung erfolgen. ist doch logisch.


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