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Veröffentlicht am 24.5.2009, 17:42 von karli1
Betrifft: Hermes Zustelldienst
Firmengebäude - trozdem niemanden angetroffen

Und wieder einmal: Bestellt bei Universal-Versand, Lieferung, wie schon so oft an die Firmenandresse, da ja tagsüber niemand zu Hause ist: Große Firma, eigenes Gebäude, Empfang besetzt von 8 - 18 Uhr. Hermes schickt mein Paket nach angeblich mehreren Zustellversuchen, weil er niemanden angetroffen hat, zurück! Anruf bei Hermes: es tut uns leid, war wahrscheinlich eine Aushilfe. Anruf bei Universal-Versand: na dann müssen Sie es halt nochmals bestellen! Tja, so ist es eben.......................traurig aber wahr!
 
 Kommentare

tavor (9.6.2009, 14:34)
schon wieder gewaltige sonntagserregungen...
mangels anderer.

weißt was, gepimperte?
wenn du jemanden was unberechtigt übernehmen laßt, dann tu es. normale menschen machens nicht.
und wennst wieder zur ak fahrst, laß dir einmal den begriff und die bedeutung einer vollmacht erklären.

Aufpasser (31.5.2009, 10:09)
3.6.8.3. ...auch an einen Wohnungs- oder einen Hausnachbarn, wenn an der Abgabestelle keine empfangsberechtigte Person anwesend ist und der Empfänger dagegen nicht Einspruch erhoben hatDer Empfänger ist hievon schriftlich zu verständigen

Da steht nichts von Vollmacht.Es sind sogar ausdrücklich Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwähnt, an die das Paket abgegeben werden kann.

AGB 3.3.3.1,
ist eine Kannbestimmung.Ist jemand nie zu Hause, kann er eine Verfügung treffen, daß die Sendung (vorzugsweise im gleichen Zustellbezirk) an irgendeine andere Adresse zugestellt werden kann. Das hat aber nichts mit der Ersatzzustellung an einen Nachbarn zu tun. Für die gilt der erwähnte Auszug aus den AGBs (3.6.8.) laut Auskunft des Post-Kundenservice!

Bei anderen Zustelldiensten steht dabei, daß die Firma ohne Vollmacht das Paket an Nachbarn abgeben kann.Der Empfänger kann auch bestimmte Personen benennen oder einen Abholpunkt bestimmen.

Die Sache mit der Vollmacht ist nur Ihre fixe Idee!

Aufpasser (31.5.2009, 10:04)
tavor (29.5.2009, 11:52)
carol,
ist keine frage des erlaubens. der zusteller, egal welcher firma, darf nur gegen unterschrift und nur an den empfänger oder einen bevollmächtigten abgeben. sonst streift er ans kriminal.

Das wurde Ihnen längst widerlegt und wieder kommen Sie mit dem Unsinn daher:

Auskunft vom Postkundenservice:

In "Paket Inland Allgemeine Geschäftsbedingungen" wird unter Punkt 3.6.8. die Ersatzzustellung geregelt.

Demnach ist eine Zustellung von Briefsendungen und Paketsendungen ohne oder mit Wertangabe bis € 1500,-ordnungsgemäß, wenn die Sendungen statt an den Empfänger an andere an der Abgabestelle anwesende Personen abgegeben wird, sofern gegen die Ersatzzutellung vom Empfänger nicht schriftlich Einspruch erhoben wurde.
Steht auif dem Paket "Persönlich" nur an den richtigen Empfänger mit Ausweis!

tavor (29.5.2009, 09:52)
carol,
ist keine frage des erlaubens. der zusteller, egal welcher firma, darf nur gegen unterschrift und nur an den empfänger oder einen bevollmächtigten abgeben. sonst streift er ans kriminal.
natürlich würd niemand ernsthaft wollen, daß irgendwer irgendwas übernimmt.


bruxifriedchen,
was wer will und wie du das siehst, ist wurscht.
wenn karli will, daß es der portier übernimmt, muß er dem eine vollmacht ausstellen. wenn er geholt werden will, muß er verstehen, daß der zusteller sicher nicht so lange wartet.
so einfach.

carol (28.5.2009, 23:38)
Ich weiss jetzt nicht wer! Entweder Quelle oder Universal. Einer der beiden erlaubt es nicht, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wird. Ich persönlich mag das auch nicht. Wir in Wien leben ja hier nicht im Dorf, wo jeder, jeden kennt.

Emma (28.5.2009, 18:31)
@tavorfeindchen
Sie ahben Halluzinationen. Wo sehen Sie da ein Posting von mir? Ist mir viel zu langweilig, weil Sie immer denselben Mist posten.
Der BF will, daß entweder der Portier für ihn unterschreibt oder daß er runtergerufen wird!

tavor (28.5.2009, 08:56)
jetzt einmal ganz im ernst.
weil dieser nonsens schon öfters aufgetaucht ist.

würdet ihr ganz echt und ehrlich eine an euch gerichtete zustellung von IRGEND jemandem anderen übernehmen lassen?

tavor (28.5.2009, 08:55)
emmifriedchen,
ja, der zusteller kann alles annehmen. wenn aber kein berechtigter als empfänger unterschreibt, ist er voll dran.

tavor (28.5.2009, 08:54)
syl,
na klar. viel spaß bei der haftung.
dann haben wir genau das, wie es die kafffetant schon oft gemalt hat. jeder anwalt würd sich die hände reiben darüber.

aber egal. wenn sich jemand auf eine zustellung an einen dritten einlaßt, ohne vollmacht, s.s.k.m.
diese agb sind übrigens bei uns rechtlich nicht zulässig. wurde schon entschieden.

Bruxist (28.5.2009, 08:05)
Wenn der Empfänger seine Firmenanschrift angibt bei einer aktuellen Bestellung, kann der Zusteller annehmen, daß er auch dort arbeitet. Im Notfall, wenn ihm die Person nicht bekannt ist, kann der Portier immer noch die entsprechende Stelle anrufen. Aber wenn dort sogar eine Mitarbeiterliste liegt, dürfte das überhaupt kein Problem sein.

syl (27.5.2009, 18:36)
Kein Mensch braucht eine Vollmacht, siehe AGB Hermes: Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfängers) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe

tavor (27.5.2009, 16:00)
gepimpertes urviech,
du bist zruck.
hermes!
zustellvollmacht!

was du in deiner gemeindebehausung mit deinem rayonspostler treibst, ist dein kafffe.

Aufpasser (27.5.2009, 15:54)
tavor (26.5.2009, 12:13)

....vollmacht....
Der Quatsch wurde schon früher öfter widerlegt! Immer noch nicht die AGB der Postzustellung verstanden.

karli1 (26.5.2009, 18:17)
@ tavor

Empfang = Person, die dich anruft, wenn jemand ein Paket für dich hat, du holst es dir dann und übernimmst es natürlich selbst!

tavor (26.5.2009, 16:46)
ich wills gar nicht verstehen.
sonst müßt ich dir den begriff vollmacht übersetzen. wär verlorene liebesmüh.

karli1 (26.5.2009, 12:59)
@ tavor

lass es bleiben, wenn du es nicht verstehen kannst, wie es hier wirklich abläuft!

tavor (26.5.2009, 10:13)
karli,
ist gut gedacht. nur muß man bedenken (carol war in der gleichen richtung), daß die hermes-leut nicht die zeit haben, jetzt irgendwo in einem gebäude nach dem richtigen zu suchen.
und noch einmal, ein anderer darfs nur mit vollmacht nehmen. hast eine ausgestellt?

carol (26.5.2009, 09:52)
Als mein Paket letztens mal pünktlich vom Hermes kam, gab ich 2 Euro Trinkgeld, seit dem gehts auf einmal immer! Diese Menschen sind einfach unterbezahlt dort.

multinickler (26.5.2009, 06:41)
>karli1
der tavor ist nur ein schlecht programmierter spambot ...

karli1 (25.5.2009, 15:11)
@tavor:

steht ja dort, Lieferung, wie schon SO OFT an die Firmenadresse!!! Also keine Angst, Empfang kennt mich, hat ja auch nicht umsonst eine Mitarbeiterliste!

tavor (25.5.2009, 10:13)
Empfang besetzt von 8 - 18 Uhr...

heißt aber noch lange nicht, daß dich der empfang kennt oder für dich etwas annehmen dürfte.


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