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Veröffentlicht am 24.5.2009, 17:44 von ewedo
Betrifft: Dopler
Mai 2009 Zusammenlegung von 2 Eigentumswohnungen

Die Zusammenlegung von 2 Eigentumswohnungen bedingt die Versetzung der Eigangstüre aum ca. 1,5m nach vorne. Dadurch verbaue ich aber Allgemeinfläche, die aber ohnehin nur dem Zugang für beide Wohnungen dient. Ein Eigentümer legt sich quer, alle übrigen sind einverstanden. Kann er mich klagen? Oder kann das nur die Hausverwaltung? Danke
 
 Kommentare

tavor (9.6.2009, 08:19)
auch wennst noch so viel blödsinn beisteuerst,
es geht noch immer um den freien raum vor zwei eigentumswohnungen.

Aufpasser (6.6.2009, 15:42)
Erinnert an HCs Kinder-Comic für die Erstwähler. Dort, ausgerechnet bei den neuen Deutsche-Sprache-Schützern, sollen sich 11 schwere Rechtschreibfehler finden.

Emma (31.5.2009, 12:26)
Eh klar, selbst jede Menge Druck-, Schreib- und Grammatikfehler machen und sich über ein zuviel getipptes m aufregen und dann noch nachlegen.
Ich habe mich schon zu dem Thema geäußert, Sie hielten es für notwendig, mir zwar zuzustimmen, aber mich gleich abwertend zu beschimpfen...und das hab ich Ihnen halt gesagt.

tavor (29.5.2009, 09:42)
ahjo,
...bladddsch!

was hat eminem mit eigentumswohnungen zu tun?

tavor (29.5.2009, 09:41)
bruxnazifriedchen,
eminem gehört sicher nicht zu meinen lieblingen. den hab ich aber auch nicht beleidigt.
deine verirrungen sind ja krank. hast wahr.

Emma (28.5.2009, 18:22)
@tavorfeindchen
Warum müssen Sie, selbst wenn Sie eminem Posting zustimmen, gleich eine persönliche Beleidigung anbringen? Immer diese dummen Unterstellungen. Das ist ja krank!

tavor (26.5.2009, 16:45)
aber guter vorschlag, sabifa.
erspart sich die gemeinde die räumung.

sabifa (26.5.2009, 10:40)
Anderes Beispiel. Das Haus ist am Ende einer Sackgasse. Erweitert man eben den Vorgarten bis zum Eingang des Nachbarn.
@ewedo: meinst das ernst??

tavor (26.5.2009, 10:07)
emmifriedchen,
grundsätzlich hast recht. aber sei froh, daß du nicht in eine solche verlegenheit kommst, deine überzeugungsqualitäten wären kaum erfolgreich.

gartenzwerg (25.5.2009, 20:32)
Haha - ich habe auch die letzte Wohnung am Gang... und trotzdem darf ich meine Wohnung nicht um die paar Quadratmeter vergrößern... Komisch, oder? ;-))

Emma (25.5.2009, 15:50)
Sie dürfen überhaupt nur dann umbauen, wenn alle Mit-Eigentümer einverstanden sind. Also entweder Sie leisten Überzeugungsarbeit oder Sie überlegen sich eine andere Lösung, z.B. einen Durchbruch zwischen den Wohnungen. Man kann sich nicht einfach einen neuen Vorraum schaffen aus der Allgemeinfläche.

tavor (25.5.2009, 10:06)
man kann doch in einem eigentumshaus nicht einfach allgemeinflächen dazunehmen und dann warten, ob jemand klagt.

die hausverwaltung ginge das erst dann etwas an, wenn sich die betriebskostenabrechnung ändert. hast das auch schon bedacht?

syl (24.5.2009, 19:29)
Der Eigentümer der sich quer legt kann dich natürlich klagen wenn du die Eingangstür versetzt und somit Allgemeinfläche verbaust. Bei solchen "Umbauten" in Eigentumshäusern müssen immer alle Wohnungseigentümer ihr Einverständnis geben.


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