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Veröffentlicht am 21.4.2009, 10:54 von laura2510
Betrifft: Wittur Scheibbs
So nicht!

In der Firma Wittur wurden mehrere Kündigungen wegen Wirtschaftskrise usw augesprochen! Jene Mitarbeiter die davon bedroffen waren und sind wurden von Herrn A. und Frau S. ein sogenandes Zuckerl angeboten und versprochen: Wenn sie sie sich auf eine einvernehmliche Kündigung einigen bekommen sie von der Fa. Wittur 1000 Euro. Alles gut und schön ,hört sich ja gut an. Jene Mitarbeiter die sich darauf einliesen bekamen von dem guten Zuckerl ,nur ca. 500 euro ausbezahlt weil der liebe Staat und auch die Firma von dem Zuckerl kosten wollen! Wie kann man als Arbeitsgeber seinen Arbeitsnehmern solch falsche Worte in den Mund legen, in Zeiten wie diesen darf man auch als Arbeitsgeber in kleinen Betrieben nicht mit falschen Karten spielen! Das Vertrauen der Mitarbeiter wurde mit fadenscheinigen Argumenten mißbraucht, dass einem die Galle hochkommt!
 
 Kommentare

Dummquatscherin (5.5.2009, 06:37)
wohl eher im legoland, egal ob als fake oder "echt"

tavor (4.5.2009, 14:52)
und du wohnst auf helgeland. wissma.

Emmanzipator (1.5.2009, 16:51)
Sicher sind Sie ghillietavor. Das sieht man doch schon an Ihrer Widersprüchlichkeit.

Dummquatscherin (29.4.2009, 18:47)
keine angst @jetzt als nixalsärger postender: du bist und bleibst der multinickking.
und wenn du es noch 1000x schreibst, ich bin ich und nicht tavor oder ghillie. du wirst es aber wieder nicht behirnen. wie auch. ist aber blunze.

Nixalsärger (25.4.2009, 19:40)
->tavor (23.4.2009, 11:38)

Jetzt streitest schon mit dir selbst.

Das sind doch alle deine Nicknames:

tavor
ghillie
tschuchenkoffer
dummquatscherin
multinicker

und viele andere noch.

Macht es dir wirklich Spass unter so vielen Nichnames aufzutreten. Auf jeden Fall erkennt man an dem Stil der Postings, dass das alles ein und dieselbe Person ist.

Was wird dein nächster "Nick" sein. Don Quixote?

tavor (23.4.2009, 10:03)
...und oben gings um ein vergleichsangebot.

sabifa (23.4.2009, 09:53)
Was versteht man unter Kündigungsentschädigung?
Im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung, einer frist- oder terminwidrigen Kündigung sowie eines berechtigten vorzeitigen Austritts aus Verschulden des Arbeitgebers, gebührt dem Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung.
Der Anspruch umfasst sowohl das laufende Entgelt, auf das der Arbeitnehmer während der fiktiven Kündigungsfrist Anspruch gehabt hätte, als auch die anteiligen Sonderzahlungen sowie sonstige Entgeltbestandteile.

tavor (23.4.2009, 09:38)
brackets,
disk meinte vielleicht eine abfertigung. aber eine überprüfung durch die ak (die machen so etwas?) kann die eigene entscheidung nicht ersetzen.


gmx scheint in letzter zeit gutes geschäft zu machen. wahrscheinlich sind die multinickler draufgekommen, daß web.de schon bei den meisten browsern gesperrt ist.

multinicker (23.4.2009, 08:41)
dumpfquatscherin, spiel dich net auf. sei kein oba lehrer oder brauchst a kaffetant..

brackets (22.4.2009, 20:02)
@disk: anspruch auf kündigungsentschädigung hast du ausschließlich, wenn du zu unrecht (also ohne ausreichende begründung) entlassen wurdest. kündigungsentschädigung ist das, was du bekommen hättest, wärest du statt entlassen ganz normal gekündigt worden.

eine kündigungsentschädigung wird bei gericht berechnet, und anschließend vom ex-arbeitgeber bereits mit den üblichen abzügen ausgezahlt, da muss danach auch nichts mehr versteuert werden.

@Laura: volles verständnis meinerseits. mit den "einvernehmlichen" kündigungen ersparen sich arbeitgeber meist sehr viel, am besten sollte man sich so ein angebot immer schriftlich geben lassen und von der arbeiterkammer überprüfen lassen. und im übrigen: kundenbeschwerde ist das hier ja keine, gell?

tavor (22.4.2009, 15:35)
ein sogenandes zuckerl für die galle...
nicht einmal disk spielt da mit. eh klar.

disk (22.4.2009, 11:39)
@Laura: Deinen Ärger verstehe ich zwar, trotzdem verantwortet nicht der Dienstgeber sondern der Finanzminister die Abgaben die halt anfallen, wenn ein Lohnbestandteil abgerechnet wird.

Wärst du auf den vorgeschlagene Deal nicht eingegangen hätte dir der Dienstgeber ordentlich kündigen müssen und du hättest Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung, die allerdings auch zu versteuern ist.

Dummquatscherin (21.4.2009, 12:32)
SO NICHT!

wie wahr wie wahr.
nur gilt das FÜR DIE MUCHA!
was da in letzter zeit freigeschaltet wird, lässt wirklich auf einen absolventen der dalaschule schließen.


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