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Veröffentlicht am 20.4.2009, 15:01 von Nala
Betrifft: Billa AG
Vorwurf des Diebstahls und keine Entschuldigung

Meine Mail an Billa - sollte es unhöflich klingen, ist es mir recht herzlich egal. Bis jetzt war ich mit den Mitarbeitern immer völlig zufrieden. Zuvorkommend und nett, aber heute, als ich beim Billa in der Alser Straße war wurde mir vorgeworfen gestohlen zu haben. Man hat mich gebeten die Tasche und meine Artikel, die ich beim DM gekauft habe, auszupacken. Ich hatte bisher noch nie Probleme und habe natürlich koopertiert, aber als die Rechnung dann nicht gefunden worden ist, wurde mir vorgeworfen ein paar Artikel gestohlen zu haben und diese Unfreundlichkeit muss ich mir nicht bieten lassen. Als ich dann gehen wollte und meine Artikel, die ich in Ihrem unternehmen erworben habe zurücklassen wollte, wurde ich unhöflich zurück gehalten und mir wurde gesagt, dass ich die Artikel bezahlen muss, da sie schon eingescannt worden sind. Weiteres wurden mir die Artikel in Rechnung gestellt die ich bereits erworben hatte, wenn ich die Rechnung dann nicht doch gefunden hätte, hätte ich sie ein Zweites mal bezahlen müssen. In einem können Sie sich sicher sein. Durch diese Unverfrohrenheit, die mir Ihre Mitarbeiter an den Tag gelegt haben und dann auch nicht kulant mir gegenüber waren und ich weder eine Entschuldigung weder sonst noch etwas zu hören bekommen habe, werde ich bei Ihnen sicher nicht mehr meine Einkäufe tätigen. Denn jemandem Diebstahl vorzuwerfen und dann nicht den Mumm haben sich zu Entschuldigen, stößt bei mir an die Grenzen.
 
 Kommentare

tavor (4.5.2009, 14:56)
brackets,
gibs auf. dieser querulatorische widerspruchsgeist ist notorisch.
und zeigt sich bei ihr am deutlichsten sonntags.

...bladddsch!

Emmannzipator (2.5.2009, 14:37)
Aber vielleicht hätte auch der BF Anlaß, sich zu entschuldigen - wenn die Beschwerde keinen Aufschluß darüber gibt, wer was gesagt hat?

brackets (27.4.2009, 21:55)
@Aufpasser
Die Beschwerde gibt keinen Aufschluss darüber, wer was wann gesagt hat. Abgesehen davon ist eine Entschuldigung angebracht - unabhängig vom Verhalten des Kunden. Genauso wie dem Kunden unangenehme Umstände bereitet wurden - unabhängig davon ob er gestohlen hat oder nicht.

Aufpasser (26.4.2009, 09:59)
@brackets
Aber der Verdacht bestand und bis die Rechnung nach langer Zeit gefunden wurde, gab es offenbar eine erregte Diskussion. Dann ist es fraglich, wer sich bei wem entschuldigen muß. Wer weiß, was da alles gefallen ist.
Wenn andere Kunden aufmerksam wurden ("Vorführung als Verbrecher") liegt das nur daran, daß der BF den Nachweis seiner Unschuld nicht schnell genug erbringen konnte.

brackets (25.4.2009, 01:12)
@lh und bruxist: Schön und gut, natürlich ist jeder für seine Einkäufe verantwortlich und die Rechnung aufzubewahren, wenn man in ein anderes Geschäft geht, gebietet der gesunde Menschenverstand.

Hier allerdings geht es darum, dass NICHT gestohlen wurde (was schließlich durch die gefundene Rechnung nachgewiesen wurde) und KEINE Entschuldigung für die Behandlung als Verbrecher und die Vorführung vor allen anderen Billakunden geleistet wurde.

Das ist in höchstem Maße unseriös und hätte in einem ordentlichen (sic!) Unternehmen Konsequenzen. (...)

tavor (24.4.2009, 10:14)
bruxemmi...lee,
(mit oder ohne punkt?)
...haben sich aufgeschaukelt. verwechselst das nicht vielleicht mit deinem 10a?

Bruxist (24.4.2009, 09:09)
In manchen Geschäften ist es auch üblich, daß man schon Eingekauftes vorher an der Kassa vorweist oder die Tasche dort abstellt.
Da so viel gestohlen wird, müssen die Angestellten wachsam sein. Und wenn ich nicht in den Verdacht geraten will, hab ich die Rechnung bei der Hand.
Wahrscheinlich ist der BF auch gleich ungehalten und laut geworden und die Beteiligten haben sich aufgeschaukelt.

lh (24.4.2009, 08:39)
Solche Aktionen kannst du dir sparen, wenn du für Artikel, welche du woanders gekauft hast und die im gegenwärtigen Geschäft auch angeboten werden, immer die Rechnung aufhebst. Wie willst du sonst beweisen, das sie schon bezahlt wurden?
Man muss auch die Billa-Mitarbeiter verstehen. Der nächste räumt sich die Tasche voll und sagt dann bei der Kassa: "das hab ich alles schon vorher gehabt".

tavor (23.4.2009, 15:52)
...
kalk?

Dummquatscherin (23.4.2009, 12:57)
wie sollst auch wissen, was in der emmabruxistpimpitor drin ist?

tavor (23.4.2009, 09:43)
danke für den ersatz. ich wollt nicht sagen müssen, was in der schachtel drin ist.

brackets (22.4.2009, 20:24)
kleine korrektur: einmal "barcode" statt "tavor". rest darf so stehen bleiben.

brackets (22.4.2009, 20:23)
@murks: ich muss tavor recht geben. der tavor sagt uns nur, was in der schachtel drin ist, wo es verkauft wird, ist ihm relativ egal.

im übrigen: taschen aktiv kontrollieren ist nicht erlaubt. jemanden zu bitten, die tasche zu öffnen, ist nicht verboten, der bitte muss ja nicht entsprochen werden. in diesem fall wird dann die polizei gerufen, die die tasche dann öffnen darf. im übrigen (2): selbst wenn sich der diebstahlsverdacht nicht bewahrheitet, kann man billa hier nichts anhaben, weil sie sich immer auf (und das heißt wirklich so) die irrtümliche annahme eines rechtfertigenden sachverhalts berufen können.

also im großen und ganzen: pech gehabt. aber eine entschuldigung wäre hier trotzdem ein MUSS! ich würde hier nicht locker lassen, und ein paar einschreiben mit bitte um entschuldigung an den filialleiter, den rajonsleiter und den kundenservice schicken. vielleicht schaut ja was dabei raus. und kaufen würfe ich dort sowieso nicht mehr.

tavor (22.4.2009, 15:41)
carol,
wenn du mit fremdware in ein geschäft gehst, empfiehlt sich immer, die rechnung parat zu halten.

murks,
der barcode sagt nichts über den verkäufer aus. aber oben gings ja nicht um taschenkontrolle an sich, sondern um einen vorwurf. da müssen die die polizei holen. oder die brause einschalten.

disk (22.4.2009, 11:35)
@Nala: Verstehe deinen Ärger. Der Blick in die Tasche ist nicht zulässig und wenn schon ein Kunde sich mit einer derartigen Kontrolle einverstanden erklärt und alle Mißverständnisse ausgeräumt sind, dann hat sich das Billa-Team für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Stimme 13 ...

murks (22.4.2009, 08:43)
Alle Artikel die in Supermärkten verkauft werden haben einen Barcode. Anhand dessen läßt sich mit relativ geringen Aufwand herausfinden, ob ein Artikel vom Billa oder von einem anderen Geschäft ist.

Ich hätte auf jeden Fall auf die Polizei bestanden, denn es geht einen Kaufhaussheriff einen feuchten Dreck an, was ich in meiner Tasche habe. Wenn so ein Typ auf eine Taschenkontrolle beharrt, so ist das illegal.

carol (21.4.2009, 20:20)
Taschenkontrollen SIND verboten! Das nächste mal wie tavor schon sagt holst die Polizei. Dann kriegt Billa eine Anzeige, wegen falscher Beschuldigung.

Was mich aber wirklich interessieren würd! Hab ich mir schon öfter gedacht! Was wenn ich wirklich ein Produkt vorher wo gekauft habe und es nicht nachweisen kann??? Wie geht ihr da vor? Muss das Geschäft beweisen, dass ich es eingesteckt habe oder wie?

tavor (20.4.2009, 16:28)
wenn du koopertierst, kann dir auch niemand helfen.
sollte billa diebstahlsverdacht haben, dann sollen sie die polizei holen. dann wäre die unverfrohrenheit sofort zurück auf dem boden.


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