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Veröffentlicht am 30.3.2009, 07:12 von buschel7777
Betrifft: EBAY
EBAY gibt persönliche Daten an Dritte weiter

VORSICHT !!!!! Entgegen strengen Datenschutzrichtlinien gibt EBAY persönliche Daten, wie Namen und Wohnadresse, an dubiose Rechtsanwälte weiter, so dass diese dubiosen Rechtsanwälte private Ebay Verkäufer wegen Verkauf von angeblich gefälschter Ware eine ABMAHNUNG in der Höhe von ca 1300.- bis 1500.- Euro zusenden können. Zur Vorgeschichte: Habe bei EBAY ein laut Artikelbeschreibung Original Ed Hardy Shirt gekauft. Der Ebay-Verkäufer mit eigenem Ebay-Shop machte auf mich einen seriösen Eindruck, da nur positive Bewertungen und eine Menge Original Ed Hardy Sachen in einem professionell angelegten Ebay-Shop angeboten wurden. Nach Erhalt des Shirts war mir dieses aber zu groß, weshalb ich es wieder bei Ebay einstellte und als Ed Hardy Shirt verkaufte. Ich führte in der Artikelbeschreibung nirgends an, dass es sich um ein Original Shirt handelt. Ich bin auch kein Experte in Erkennen von Fälschungen oder Plagiaten und wusste nicht, ob es sich um ein Original oder um eine Fälschung handelt. In Deutschland hat sich eine RA Kanzlei darauf spezialisiert und sogar ein eigenes Programm entwickelt um bei Ebay Ed Hardy Sachen rauszusuchen und nehme ich an, dass sich diese Herrschaften aufgrund des bei Ebay eingestellten ca 22 bis 25 KB großen Fotos anmaßen darauf eine Fälschung oder ein Original zu erkennen. Nach 4 Monaten bekam ich jetzt ein nettes Schreiben dieser Anwaltskanzlei (WINTERSTEIN) aus Deutschland und wurde aufgefordert 1.346,00 Euro zu bezahlen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und diese binnen 48 Stunden zu retournieren. Bei Nichtbezahlen werden gerichtliche Schritte eingeleitet. VON WO HAT DIESE ANWALTSKANZLEI MEINE DATEN, KÖNNEN NUR VON EBAY SEIN. EBAY GIBT ALSO PERSÖNLICHE DATEN AN DRITTE WEITER. Was kann man gegen ein solches Abzockevorgehen machen? Ich habe natürlich nichts zurück geschickt und auch nicht bezahlt. Meine Rechtsschutzversicherung (HDI) findet es nicht der Mühe wert, diese Sache zu übernehmen, aber das ist eine andere Geschichte.
 
 Kommentare

tavor (14.4.2009, 09:11)
erschnüffeln...
wie war das?
"um sich von den "Nazis", die die deutsche Sprache schützen wollen"...

gepimperte,
meine cds riecht kein labradorianer. auch kein marsianer. bei deinen wunderkügelchen hast halt glück gehabt.

aber noch einmal, buschel,
es gibt etliche anwälte, die ihr geld mit solchen tricks verdienen, weil sie zu nichts anderem taugen. der kann verlangen von dir, was er will, vergiß.
wäre es berechtigt, würde er zu gericht gehen. ich mein, der wird sich hüten.

Aufpasser (11.4.2009, 18:23)
Weil Emmanzipator "Vietnamshops" erwähnt:
Ergänzung zu dem Posting über Raubkopien: es gibt mittlerweile zwei Labradore, die Tonträger erschnüffeln können und die wurden in Hamburg (Handelshafen mit einem gigantischen Umschlag an ostasiatischer Ware) sehr erfolgreich eingesetzt. Selbst durch verschlossene Metallcontainer erschnüffeln sie CDs und DVDs (Ohje schon wieder Großbuchstaben im Plural!). 2 Mill. illegal hergestellte wurden dadurch schon beschlagnahmt. Und was für ein Markt das ist, ersieht man daran, daß die Markenpiraten in Malaysia ein Kopfgeld von 20000 Dollar auf die Tiere ausgesetzt haben.

Aufpasser (11.4.2009, 18:15)
@buschel 7777
Das habe ich auch so verstanden. Da Sie nicht gewerbsmäßig Fälschungen verkaufen wird es möglicherweise einfach mit einer Unterlassungserklärung gehen, obwohl ich auch schon gehört habe, daß manche auch in so einem Fall zum Schadenersatz verurteilt werden. Auf einem Bildchen in Ebay sehen Sie nicht, ob es echt ist. Der VK ist für die Bezeichnung verantwortlich. Haben Sie einmal geklärt, ob er Sie bewußt reingelegt hat? Haben Sie mit dem VK oder Ebay in dieser Sache Kontakt aufgenommen? Ich täte ihn einbeziehen! Schon als Beweis für Ihre Unschuld.

@gepuderter tavorbruxemmi
Ich wußte ja, daß da einer - und immer derselbe - daherkommt...

buschel7777 (10.4.2009, 20:24)
@Emmannzipator:
Da Sie so gut bescheid wissen, ist Ihnen vielleicht bekannt, ob es auch eine fahrlässige Ürheberrechts- oder Markenrechtsverletzung gibt, ich wüsste nichts davon. Das Shirt wurde nicht wissentlich und nicht bewusst als Plagiat verkauft. Gekauft wurde es vorher als ECHTES ED HARDY SHIRT.
Ein Fachmann in Erkennen von Fälschungen bin ich auch nicht. Ich sehe einen Prozess, falls es überhaupt einen gibt, gelassen entgegen.

Emmannzipator (10.4.2009, 18:14)
Es gibt z.Z. unzählige Prozesse wegen des Verkaufs kopierter Waren, egal ob Leiberln oder CDs. Die Firmen müssen einfach etwas dagegen tun. In den Vietnam-Shops an der tschechischen Grenze lagern Tausende illegal kopierte Tonträger und "Marken"kleidung.
Natürlich kann man es auf eine Klage ankommen lassen, aber man wird den Prozeß verlieren.

tavor (9.4.2009, 10:47)
geh, gepimperte bruxemmi,
der anwalt kann verlangen, was er will. sein privatvergnügen bzw. privatgeschäft.
wenns wirklich eine urheberrechtsverletzung ist, kann er damit zum handelsgericht gehen. auf das ließe ich es beinhart ankommen.

so
ist es einfach abzocken.

komm zurück in die reale welt. wennst noch kannst.

Aufpasser (8.4.2009, 17:41)
Die Strafe beträgt zwischen 500 und 10000€. Bei einem konkreten Beispiel ging es um 400 Titel. Es waren 4000€ zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Im Wiederholungsfalle zahlt er 5000€!
Viele Jugendliche haben enorme Musikdatenmengen am PC, die Eltern haften nach neuesten Urteilen. Sie müssen kontrollieren, welche Musik sich auf dem PC befindet. Schon der Download eines Titels und das Weitergeben ist strafbar.
Beispiel: es wurden 5000€ Schadenersatz gefordert oder eine Klage in Aussicht gestellt. Viele zahlen lieber, weil sie den Prozeß scheuen.
Aber der Tatbestand ist gegeben. Und die Markeninhaber und die Musikindustrie gewinnen diese Prozesse.

ACHTUNG: das war ein Beispiel für eine vergleichbare Urheberrechtsverletzung, auch wenn es oben nicht um Musik oder Filme geht!
Damit mir da ja keiner kommt...

Aufpasser (8.4.2009, 17:34)
tavor (6.4.2009, 14:53)
weißt, pimperemmi...torin,
(wie kommst bloß drauf, daß ich dich mein)

weil ich unmittelbar davor gepostet habe. Es wäre natürlich zielführender, wenn Sie denjenigen konkret ansprechen, den Sie gerade aktuell beleidigen wollen.

Es ist einfach strafbar, gefälschte Ware zu verkaufen. Und die Original - Firmen lassen gerade Ebay streng überprüfen, abmahnen und bestrafen. Im Gegensatz zu Abzock-Internet-Seiten wird geklagt und die Firmen bekommen Recht.

Das ist genauso eine Urheberrechtsverletzung wie bei Raubkopien von CDs und Videos. Im Auftrag der deutschen Musikindustrie werden Tauschbörsen durchsucht, IPs ermittelt, nachgeschaut, wie viele bietet er an, POrobedownload, Beweise gesichert.
100 Raubkopierer werden täglich an eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei gemeldet. Es kommt zu einer Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Es wird gleich Schadenersatz gefordert und wenn man nicht darauf eingeht wird geklagt.

tavor (7.4.2009, 15:19)
das können sie über gericht machen.
alles andere nennt man abzocken.

carol (7.4.2009, 09:27)
Die haben das Recht dazu dich zu abzumahnen. Markenklamotten darf man nur verkaufen, wenn man eine schriftliche Genehmigung hat. Das gilt leider auch im privaten Bereich!

tavor (6.4.2009, 12:53)
weißt, pimperemmi...torin,
(wie kommst bloß drauf, daß ich dich mein)
von strafbarer handlung seh ich nirgends was. jemand möcht abcashen. da gibts zwei möglichkeiten. zahlen, oder klagen lassen.
ich (persönliche meinung) seh keine erfolgsaussichten für eine solche klage und würd auch nicht erwarten, daß der klagt.
einfach einschüchterung.
viele zahlen nämlich. das ist der gewinn.

Aufpasser (5.4.2009, 19:04)
tavor (4.4.2009, 14:26)
Vermutlich meinen Sie mit ihrem depperten "pimperemmi...torin" mich:

Sie vergessen, daß der BF in diesem Fall wirklich eine strafbare Handlung gesetzt hat und daß ein Anwalt darauf reagiert hat, egal ob aus eigenem Antrieb oder im Auftrag der Firma. Das ist etwas ganz anderes als die Zahlungsaufforderungen ins Blaue mit irgendwelchen Adressen! Die Adresse kommt eindeutig von Ebay. Und diese Abmahnanwälte gehen vor Gericht, denn der Tatbestand ist gegeben - im Gegensatz zu den Internet-Geschichtln, die hier so oft Thema waren.
Wenn sie in einem solchen Fall zum Nichtreagieren raten, sind Sie mitschuld an einem Versäumnisurteil und in der Folge an viel höheren Kosten.

Daß buschel nur dieses eine Ding verkauft hat kann der Anwalt zunächst einmal nicht wissen - immerhin gibt es genug Verkäufer, die mit Fälschungen massenhaft Geschäfte machen.
buschel hat alles richtig gemacht und kann jetzt nur noch warten. Ich hoffe, sie teilt uns das Ergebnis mit.

buschel7777 (4.4.2009, 17:59)
@tavor:
Meine Daten wurden definitiv von Ebay an diesen Anwalt weiter gegeben. Dies wurde mir von Ebay bereits bestätigt. Nicht reagieren ist in diesem Fall (Urheberrechtsverletzung bzw Markenrechtsverletzung) das ABSOLUT FALSCHE!!!!!!
Der Anwalt kann bei keiner Reaktion bis zu einem Streitwert von 50.000.- Euro klagen und wird die Klage auch von einem deutschen Gericht angenommen. Eine Verfolgung eines innerhalb Europas wohnenden Angeklagten bzw Beschuldigten ist kein Problem mehr.

Ich habe die Sache so gelöst, dass ich innerhalb der vom Anwalt gegebenen Frist eine gegoogelte „Überarbeitete Unterlassungserklärung“ unterschrieben und an den Anwalt gesendet habe, wo ich mich verpflichte, keine Ed Hardy Sachen mehr zu verkaufen. In dieser überarbeiteten Unterlassungserklärung verpflichte ich mich zu keiner Zahlung.

Auf die Antwort des Anwaltes bin ich schon gespannt.

tavor (4.4.2009, 12:26)
pimperemmi...torin,
oben steht nirgends, daß die daten von ebay kommen. das war nur eine vermutung.

sag, weißt noch immer nicht, wie viele "firmen" diesen trick anwenden
auf gut glück jemandem eine forderung zu schicken
und wenn der dann reagiert, haben sie etwas in der hand.

der sogenannte anwalt kann, wenn er wirklich was berechtigtes will, damit zu gericht gehen. meinst, der traut sich? haha.
die leut, die da reagieren (und viele zahlen sogar), sind ganz schlicht und einfach selber schuld.
und leut wie du, die sie dazu ermuntern, gehören, meine meinung, dafür hinter gitter.

Aufpasser (2.4.2009, 12:04)
tavor (31.3.2009, 17:06)
Die Daten eines Ebay-Nicks kann man sicher nicht so einfach kaufen. "Ich möchte gern die Adresse von "73kaspar62"!
Die Offenlegung kann nur von Ebay ausgehen.

@BF Sie schupfen das auch ohne Mucha! Vernünftig und mit dem Wissen, wo man sich die richtigen Informationen holt. Beim ghillie sicher nicht.

buschel7777 (2.4.2009, 06:18)
@gartenzwerg:
Ebay darf angeblich laut dem sogenannten VeRI Programm in Urheberrechtssachen die Daten auch an Rechtsanwälte weiter geben. Das steht so in den selbst konstruierten Datenschutzbestimmungen von Ebay, welche man bei Anmeldung bestätigen muss. Ob diese Datenschutzbestimmungen auch schon bei meiner Anmeldung vor einigen Jahren gegolten haben, kann ich nicht sagen.

@tavor:
Nicht reagieren ist gänzlich falsch. Hab mir auch eine kostenlose Rechtsauskunft beim meinem zuständigen Bezirksgericht geholt. Diese meinten, dass unbedingt reagiert werden, jedoch die vom RA übersandte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zurück geschickt werden sollte.

@Bruxist:
Stimme dir voll zu. Leider gibt es keine Rechtsschutzversicherung, welche Urheber- oder Markenrechtsverletzungen versichert. Ein bekannter Wiener Anwalt, welcher sich bezüglich solcher Abmahnungen auskennt, verlangt für einen Brief an Winterstein 500.- Euro. Hab selbst einen verfasst, mal sehen was raus kommt.

MfG

Bruxist (1.4.2009, 16:23)
buschel7777 (31.3.2009, 19:07)
Du hast recht. Du hast, wenn auch nicht mit Absicht einen strafbaren Tatbestand gesetzt und da kann Unterlassung gefordert werden.
Ghillietavor meint überall, daß man nicht reagieren soll, aber so kommt man dann zu hohen Schulden. Diese Anwälte verschicken keine Abzockbriefe wie die von bestimmten Internetseiten, sondern Fälschungen zu vertreiben, ist eben strafbar und auf Ebay an der Tagesordnung (auch mit Absicht). Die klagen wirklich und erfolgreich!
Du kannst auch noch den Verkäufer fordern, der Dir die Fälschung angedreht hat.
Viel Glück!

tavor (1.4.2009, 10:32)
buschel,
ja, wenn du auf so etwas reagierst, dann kann dir niemand helfen. ganz richtig.
wennst meinst, der hätt dich klagen können, dann wärest auch ein leichtes opfer für die finanzangebote aus china und nigeria.

gartenzwerg (31.3.2009, 19:06)
buschel7777 (31.3.2009, 19:07) : "...Die dürfen die angeblich heraus geben, wenn der leiseste Verdacht einer Straftat, auch im privaten Bereich, vorliegt...."

An die Polizei, aber sicher nicht an eine Anwaltskanzlei!

buschel7777 (31.3.2009, 17:07)
@tavor:
nichts tun, ist absolut der falsche Weg. Du kannst mir glauben, dass ich mir die Finger wund gesurft habe um eine Menge Informationen zusammen zu tragen. Hab aber jetzt eine Onlinehilfe gefunden, welche mir eine überarbeitete Unterlassungserklärung zukommen ließ. Diese habe ich den RA Winterstein geschickt. Ich habe also das RA Schreiben nicht ignoriert und mit dieser überarbeitetenn Unterlassungserklärung zu keiner Zahlung verpflichtet, jedoch dazu verpflichtet, dass ich keine Ed Hardy Sachen mehr verkaufe. Hätte ich auch nicht vor gehabt. Hätte ich nicht reagiert, wäre seitens des RA der Weg zum Gericht zur Einbringung einer Klage (Streitwert 50.000.- Euro) offen gestanden. Das geht jetzt offensichtlich nicht mehr. Mal abwarten was sich noch tut.

Meine Daten hat der RA sicher von Ebay. Die dürfen die angeblich heraus geben, wenn der leiseste Verdacht einer Straftat, auch im privaten Bereich, vorliegt. Das nennt sich VeRI Programm ????????
MfG

tavor (31.3.2009, 15:06)
emmi...lee,
die kann man kaufen. z.b. bei deltavista. die haben sie von bonitätsanfragen. checkst es? mit ebay hat das kaum etwas zu tun.

der anwalt kann fordern, was er will. einfach ignorieren.

und auf keinen fall (so wie es hier einige irre immer empfehlen) antworten, sonst wissen die, da man existiert und reagiert.

Aufpasser (31.3.2009, 11:35)
Aber der erste VK wird ihn doch nicht angezeigt haben. Dann bleibt die Frage, wie kommt der RA an die Daten des ersten VK?

fifa7 (31.3.2009, 11:11)
Hab ich das richtig verstanden, buschel ? du hast das shirt wieder "eingestellt" = verkauft ?
dann hat zumindest einmal der käufer deine daten und damit der schritt zum anwalt nicht mehr weit, auch ohne ebay.

oder versteh ich da was falsch ?

Aufpasser (31.3.2009, 10:01)
Ebay schickt immer nur Vordrucke, damit man die Lust verliert. Erst später gibt's Persönliches. Aber gartenzwerg meint die Foren auf Ebay, wo sich andere Betroffene Rat holen und Rat geben. Die sind sehr gut!

@BF
Aber auf jeden Fall Einspruch erheben. Nicht einfach nur nicht reagieren.

buschel7777 (31.3.2009, 05:55)
Vorerst mal danke für die Einträge. Ebay wurde um Stellungnahme ersucht, nur wie in diversen Foren über Ebay zu lesen ist kommen nur vorbereitete Mails zurück und keine themenbezogene Stellungnahme. Werde auf alle Fälle nicht zahlen, da kein vorsätzliches Handeln meinerseits nachweisbar ist und ich noch nie was von einer "fahrlässigen Urheberrechtsverletzung" gehört habe. Ich habe jetzt die Rechtsanwaltskanzlei Winterstein aufgefordert Stellung zu beziehen, wie diese zu meinen Daten gekommen sind, mal schaun was zurück kommt, wenn überhaupt was zurück kommt. Werde es auf alle Fälle hier reinstellen.

gartenzwerg (30.3.2009, 19:13)
ach ja, und was Ed Hardy betrifft:
zu diesem Thema gibts bereits unzählige Threads im ebay-Forum... dort findest du jedenfalls Beistand - und vielleicht auch Hilfe.

gartenzwerg (30.3.2009, 19:01)
hast du in letzter zeit noch etwas verkauft - vielleicht sogar etwas, dass du in die nähe dieser rechtsanwaltskanzlei geschickt hast?!?

die Anwaltskanzleien kommen gaaanz einfach an deine Daten, wenn sie bei dir irgendeine "Volksauktion" abschießen...

Emmannzipator (30.3.2009, 11:09)
Solches war schon öfter in Konsumentensendungen und Zeitungen. Damit machen viele Kanzleien Geld. Manche sind sogar von den Original-Herstellern autorisiert. Genauso wir mit Fotos, die man aus dem Internet nimmt. Vielleicht finden Sie im Internet Vordrucke und Tipps.
Haben Sie schon bei Ebay nachgefragt. Steht etwas Einschlägiges in deren Richtlinien und FAQs. Stellen Sie das Problem dort ins Hilfeforum. Vermutlich finden Sie schnell andere Betroffene.


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