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Veröffentlicht am 4.2.2009, 11:38 von mz
Betrifft: orf/ gis
kundenservice

Neulich bekomme ich eine Mahnung von der GIS, da ich die Vorschreibung f. Dez/ Jän noch nicht bezahlt hatte. Natürlich gleich mit „Säumniszuschlag“ von 10%! (als Hinweis im Begleitschreiben: Sollte die Gebühr schon überwiesen sein, möge ich LEDIGLICH die Mahngebühr noch einzahlen - so eine Unverfrorenheit kann sich nur ein staatlich unterstütztes Unternehmen leisten) Um das entstandene Missverständnis aufzuklären, rief ich beim Kundenservice an und erklärte die Situation wie folgt: Wie vertraglich vereinbart, schickt die GIS mehrmals jährlich Zahlscheine aus. (mit fett-gedruckter Forderung: Original-Zahlschein verwenden) Seit nunmehr 2 Jahrzehnten hat dieses System wunderbar funktioniert und die fälligen Beträge konnten immer rechtzeitig bezahlt werden. Dieses Mal leider nicht! Den ersten Zahlschein hatte ich erst mit der Mahnung in meinem Postkasterl. Auf meine Erläuterung bekomme ich von der Dame am Telefon die Antwort: „ Der Zahlschein wurde am … abgeschickt. Wenn Sie ihn nicht bekommen haben, ist das Ihr Problem. Immerhin ist es vom Unternehmen ein Entgegenkommen überhaupt Zahlscheine zu verschicken und somit ist das eine Holschuld des Kunden und keine Bringschuld der GIS!“ (Wer will da von wem Geld haben???) Das heißt, ich werde ab sofort alle paar Tage zur Post gehen und fragen, ob mir vielleicht irgendjemand einen Brief geschrieben hat, der möglicherweise auf seiner Reise verschwunden ist! Auf meine - nun etwas verärgerte - Frage, wie denn nun weiter zu verfahren sei, bekam ich als Antwort, ich hätte Gebühr + Mahnung zu bezahlen und außerdem wolle die Dame nicht mehr mit mir diskutieren, ich würde von jemand anderen zurückgerufen werden. Auf den Anruf - des von mir verlangten - Vorgesetzten warte ich seit nunmehr einer Woche. Da mir das dumme + peinliche Verhalten der GIS mittlerweile zu lästig wurde, habe ich die komplette Forderung überwiesen. Im Gegensatz zur GIS, kann ich mir €4,- leisten und bin nicht auf die (Un-)schuld anderer angewiesen. Aber als Vorschlag, wie das Unternehmen die ungerechtfertigt und völlig überhöhten (Mahn-)gebühren sinnvoll einsetzen könnte: Schult euer Telefonpersonal in Sachen Kompetenz und Kundenfreundlichkeit! Wenn man sich euch „Raubrittern“ schon nicht entziehen kann, dann darf man doch wenigstens ein freundliches und vor allem qualifiziertes Team erwarten.
 
 Kommentare

Dummquatscherin (10.2.2009, 17:34)
lass ihn quasseln, ghillie. weißt eh: wir sagen weiß, er sagt schwarz. oder rot. da siehst wieder mal, was die blöckenden schafe ohne zu wissen was eigentlich, so zahlen

ghillie (10.2.2009, 16:45)
dazu paßt aber nicht
"fernsehentgelt und gebühr nicht, alle anderen abgaben wie diese schändliche landesabgabe für dieser skandalöse kunstförderungsbeitrag für die schrottkunst müssen gezahlt werden"

Emmannzipator (10.2.2009, 16:43)
Alle Teile sind in einem Betrag zusammengefaßt - nur der wird komplett gezahlt oder gar nicht.

ghillie (10.2.2009, 10:58)
mein ich ja. wenn die gebühr nicht mehr zu zahlen ist, wegen nichtempfang von orf, müßten auch die anderen teile wegfallen.

Dummquatscherin (9.2.2009, 18:46)
ghillie, zahlen tust natürlich alles in einem, aber auf der rechnung steht´s aufgeschlüsselt.

aufpassen euafpimpitor... immer dieser dumme fehler, der dich entlarvt ....

trutscherl (9.2.2009, 18:09)
eben das hab ich gemeint. wenn ich meine box ausschalte hab i no immer alle programme. oder fast alle zumindest.

nur braucht mi kaner fressn, i hab gesagt i kanns nicht bestätigen, i habs nur mal gehört oder gelesen.

Aufpasser (9.2.2009, 18:03)
ghillie (9.2.2009, 09:26)
Sag ich ja, Hirngespinst! Ich hab kein Kabel-Fernsehen. Nie gehabt! Nie gebraucht!

@trutscherl
Müssen sie nicht. Ohne Box können sie mit ihrem Gerät kein Fernsehprogramm empfangen. Aber es gibt Häuser (z.B. mit UPC-Kabelanschluß in anderen Wohnungen), wo man ohne Box 8 österreichische Sender empfangen kann.Das ist natürlich gis-pflichtig. Das war doch damals ein Skandal. Alle kauften sich schnell diese Boxen und dann war's rausgeschmissenes Geld, weil sie nicht notwendig waren. Das wurde aber vorher nicht gesagt.

ghillie (9.2.2009, 16:17)
seit wann werden die extra verrechnet?

Dummquatscherin (9.2.2009, 14:45)
nx zahlen stimmt so auch nicht. fernsehentgelt und gebühr nicht, alle anderen abgaben wie diese schändliche landesabgabe für dieser skandalöse kunstförderungsbeitrag für die schrottkunst müssen gezahlt werden.

ghillie (9.2.2009, 14:17)
das problem ist das nichtverstehen von schnolln...

Bruxist (9.2.2009, 13:56)
trutscherl (9.2.2009, 11:44)
"mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können,"

Wenn man aber mit dem Gerät mangels Box keine TV-Programme empfangen kann, braucht man auch nichts zu zahlen.

ghillie (9.2.2009, 13:33)
truscherl,
ist schon überholt. wenn man damit orf empfangen kann.

trutscherl (9.2.2009, 10:44)
"Vereinfacht gesprochen: Alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, sind gebührenpflichtig und deshalb müssen Sie sie anmelden."

http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=gebuehren&thema=uebersicht

trutscherl (9.2.2009, 10:42)
musst ned sogar die gis bezahlen, a wenn du nur an fernseher dort stehen hast? i glaub i hab da mal was gehört, kanns aber ned sicher bestätigen.

wenns so is aufpasser dann müssns a zahln, wenns nur video schaun.

ghillie (9.2.2009, 08:26)
wo war ein ghillie-hirngespinst?
oder hast schon deine endlos aufreger mit aontv vergessen? "Warum verschweigt man wesentliche Verschlechterungen?"

Aufpasser (7.2.2009, 17:54)
Noch so ein ghillie-Hirngespinst!

>< (7.2.2009, 16:43)
Waren das jene, die mit Aon-TV nicht umgehen konnten?

Aufpasser (7.2.2009, 10:26)
Die Schafe wollen eben die Verblödung, sonst tätens den Fernseher ganz entsorgen. Bei der Umstellung auf die Box gab es einige aus meinem Bekanntenkreis, die jetzt ganz aufs Fernsehen verzichten und das Gerät nur noch zum Videoanschauen benutzen.

cheyenne (5.2.2009, 13:09)
Die Schafe zahlen auch noch für die eigene TV-Verblödung!

Witzig!

ghillie (5.2.2009, 10:11)
leider hat grad wieder die fpö einen antrag gestellt. der wird sicher abgelehnt, weil er von der fpö kommt. politisch wird man kaum was machen können, solang der orf so tief im parteisumpf verstrickt ist.

starcraft (5.2.2009, 07:12)
sind eigentlich noch irgendwelche verfahren am laufen um diese orf-gis-zwangsbeglückung endlich abzudrehen ?

brackets (4.2.2009, 18:13)
Gebühr und Mahnzuschlag sind gesetzlich geregelt. Da nutzt kein streiten. Schließe mich ghillie an: Entweder abmelden oder Dauerauftrag.

ghillie (4.2.2009, 14:38)
mz,
sobald du sowieso alles zahlst, kannst jede beschwerde vergessen.
willst du kein problem, meld ab oder richte einen dauerauftrag ein.

Tomsl (4.2.2009, 13:41)
Der Unterschied zwischen "Säumniszuschlag" und "Mahngebühr" ist ja dir (rechtliche) Krux ...

Allerdings hat die "nette" Dame der GIS bzgl. "Holschuld" leider recht: Ă„hnlich der Miete hat sich der "Konsument" darum zu kümmern, dass er das Geld rechtzeitig einzahlt, egal, ob er vom "Lieferanten" darauf aufmerksam gemacht wurde (also einen Zahlschein bekam) oder nicht.

Andere kommen ohne Mahngebühren o.ä. aus und können auch noch "nett" umschreiben, wie z.B. der ÖAMTC ("wahrscheinlich ist der Brief mit dem Zahlschein auf dem Postweg verlorengegangen" ... die kennen die Post halt :) oder andere Firmen (ein "Zahlschein im Zettelgewirr untergegangen" hatte ich auch mal)

Kukumuk (4.2.2009, 13:10)
typisch GIS ...
hatte auch schon meine probleme mit dem äußerst "kompetenten" Kundenservice


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