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Veröffentlicht am 8.1.2009, 10:11 von Maria2009
Betrifft: Maria
Instandhaltung & Mängel

Sehr geehrte Damen und Herren, nach fast 10 Jahre in meiner Mietwohung ziehe ich nun nach der gesetzlichen Kündigungsfrsit (lt. Mietvertrag) in den nächsten Monaten aus, da die Wohung in keinstem Fall mehr entspricht. Meine Fragen sind: Muss ich die Wohung komplett ausmalen (es sind keine gravierenden Mängel, nur leichte Abnützungen) vorhanden. Der Parkettboden weiste von Beginn (Einzug) an Mängel auf. Nach 6 Wochen (Einzug) ist dieser an einer Stelle großflächig "aufgegangen" wurde umgehend repariert, doch im laufe der Jahre zwei mal wieder an vers. Stellen ausgebessert (neue vereinzelte Holzplättchen ) was natülich nicht schön aussah/aussieht. Auch haben sich in den letzten Jahren wieder vereinzelt Stellen gebildet die unansehlich sind (dunkle/graue Ränder) Mir wurde damals vom Bodenverleger gesagt, dass damals der Parkett zu früh aud den Estrich verlegt wurde. Muss ich nach dem ausziehen für diese laufenden entstanden Mängel aufkommen? Ebenso fällt seit Jahen die Heizung aus, Wasser kalt usw. Nach einer Überrpüfung 2008 und lt Heizungsinstallateur behobenen Mängel kommt es weiter zu unregelmäßigen Ausfällen (zeitlich alles festgehalten/Mietzinsminderung für 2007 haben wir erhalten) Es wird zwar umgehend wieder funktionstüchtig gemacht jedoch hat manl laufend mit dieser Situation auszukommen. Auch bei einem Heizkörper ist mir nun aufgefallen, dass dieser - obwohl auf 0 gestellt - Wärme abgibt und somit Heizkosten verursacht. Wie weit muss man sich sowas gefallen lassen und was kann ich nun für die nächsten Monate noch berücksichtigen. Herzlichen Dank mfg
 
 Kommentare

ghillie (13.1.2009, 12:10)
fein.
wenns dann nicht anders im vertrag steht, richt dir für den auszug einen vorschlaghammer her.

murks (13.1.2009, 11:00)
Ja ghillie,
kann ich, es existieren noch einige Fotos.

ghillie (12.1.2009, 17:47)
murks,
kannst das dokumentieren? :)

murks (12.1.2009, 11:12)
Meine Großmutter hat in der Nachkriegszeit eine ziemlich desolate Mietwohnung ohne Fensterrahmen, mit teilweise riesigen Löchern in den Wänden und teilweise fehlenden Fußbodenbrettern bekommen, die damals in Eigenregie und auf eigene Kosten renoviert wurde. Diese Wohnung habe ich vor Jahren von ihr direkt übernommen. In welchem Zustand sollte ich die zurückgeben? :-)

ghillie (12.1.2009, 07:53)
corvettele,
die zeit hat dich überholt. immer wieder.
nein, ausmalen brauchst du nicht, wenns nicht vertraglich vereinbart ist. in keinem gesetz steht, daß man ausmalen muß.

aber mängel muß man sofort aufzeigen, sonst bleibt man schonungslos darauf sitzen. und das wird meist teurer, als die paar hundert euro für eine anwaltliche beratung.

Aufpasser (9.1.2009, 15:52)
Statt als Betreff den eigenen Vornamen zu schreiben, sollte man halt die Wohnungsgesellschaft nennen oder Privat-Vermieter.

brackets (9.1.2009, 14:51)
Oje, gerade beim Namen hab ich mich verschrieben. --> Maria

brackets (9.1.2009, 14:44)
Liebe Maira (weil hier alle so schön schreiben),

hast du einen gewerblichen Vermieter (Genossenschaft, Hausverwaltung, Immo-Gesellschaft, ...), dann brauchst du auf keinen Fall weiß ausmalen. Wenn du aber eine Wand anders angestrichen hast (z.B. schwarz, grün oder blau), muss sie bei der Übergabe wieder weiß sein.

Wenn du einen Privatvermieter (typischerweise eine Person, der die Wohnung gehört) hast, musst du die Wohnung nur dann weiß ausmalen, wenn es so im Mietvertrag steht. Oder wenn du (wie oben) die Wände in einer anderen Farbe gestrichen hast.

Das mit dem Ausmalen ist immer ein blödes Thema, aber so ist derzeit (noch) die gesetzliche Lage.

Alles andere: Warte einfach mal ab, ob du die gesamte Kaution zurück bekommst. Für Schäden, die durch den normalen Gebrauch der Wohnung entstanden sind, musst du nicht aufkommen.

corvette (9.1.2009, 06:50)
ghillie (8.1.2009, 14:21)
maria,
ausmalen mußt du nicht, wenn nicht ausdrücklich vereinbart.

DAS IST FALSCH

bei den anderen mängeln muß man aber schon fragen: hast die dem eigentümer gemeldet? mit nachweisen? nicht jetzt beim auszug, sondern sofort bei auftreten? ansonsten kannst sie nach kündigung schwer geltend machen, sondern mußt eher damit rechnen, daß sie dir in rechnung gestellt werden.

DAS IST RICHTIG

ghillie (8.1.2009, 13:21)
maria,
ausmalen mußt du nicht, wenn nicht ausdrücklich vereinbart.
Mietzinsminderung kannst du nicht erhalten, die kannst du selbst geltend machen, wenn notwendig, Ä 1096 abgb.
bei den anderen mängeln muß man aber schon fragen: hast die dem eigentümer gemeldet? mit nachweisen? nicht jetzt beim auszug, sondern sofort bei auftreten? ansonsten kannst sie nach kündigung schwer geltend machen, sondern mußt eher damit rechnen, daß sie dir in rechnung gestellt werden.

gartenzwerg (8.1.2009, 10:43)
Hallo Maria!
Das Thema Ausmalen sollte in deinem Mietvertrag angeführt sein. Bei mir steht zB nur, dass ich die Whg besenrein übergeben muss. Damit sind normale Abnützungen ok.
Wenn du Wandbilder, Graffitys, sehr dunkle Wandanstriche o.ä. hast kann der Vermieter soviel ich weiß auf jedenfall von dir Ausbesserung/Entfernung/Entschädigung verlangen. Aber lies mal in deinem Vertrag.

Was den Boden betrifft: hast du diesen Mangel jemals beim Vermieter gemeldet? Hast du Rechnungen vom Bodenleger, die deine Ausbesserungsarbeiten belegen? Hast du Fotos gemacht, die die Veränderung zeigen? Alles raussuchen, bereithalten.

Wenn du für 2007 eine Mietzinsminderung bekommen hast, kannst du davon ausgehen, dass dein Vermieter über den Schaden a.d. Warmwasserzufuhr weiß. Trotzzdem: alles zusammensammeln, was das belegt. Und mit der Heizung machst du das genauso: Melden - der Vermieter soll sich drum kümmern, dass jemand die Ventile kontrolliert.

kampf_dem troll (8.1.2009, 10:17)
wasn das für ein dreck? sol das eine beschwerde sein? warum geht so ein kauderwelsch als beschwerde durch?


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