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Veröffentlicht am 25.12.2008, 22:36 von gschier
Betrifft: Friseur "Hairgott", Linke Wienzeile, 1060
Schauerhaftes Kundenservice - Friseur "Hairgott", Linke Wienzeile, 1060

Komme gerade vom Friseur und hatte eine schauerhaftes Erlebnis in Sachen Kundenservice. Der Gutschein über 10 EUR, der mir bei meinem letzten Termin gegeben wurde ist von der der Inhaberin nicht akzeptiert worden, da er mit einem Ablaufdatum versehen war, das vor 6 Tagen eingetreten war (somit nicht einmal 2 Monate gültig!!) . Dieses Datum ist mir erst aufgefallen, all mir mitgeteilt wurde, dass der Gutschein bereits verfallen sei. Höflich fragte ich nun nach, ob das nicht doch unter Kulanz fallen könne und der Gutschein ohnehin erst vor 6 Tagen abgelaufen ist. Diesen Satz konnte ich nicht einmal richtig zu Ende bringen, wurde ich mit einem schroffen Tonfall unterbrochen, was ich mir nicht einbilde und, sie darüber zu keiner Diskussion bereit sei. Lange ist es her, dass ich in einem Dienstleistungsbetrieb derart unprofessionell bedient wurde. Dies zum Leidwesen von Patrick, der mich wieder hervorragend geschnitten hatte - mich wird er in Zukunft dort nicht mehr als Kunden begrüssen. Ich wünsche der Inhaberin viel Erfolg mit ihrer Philosophie der Kundenbetreuung - nur von Kundenbindung dürfte die blonde Dame noch nicht viel gehört, oder es einfach vielleicht falsch verstanden haben... Wenn man schon über den Preis Kunden akquirieren möchte, dann muss man sich auch über die Auswirkungen im klaren sein, dass man die versprochenen Rabatte auch ein einem zumutbaren Zeitraum konsumieren kann. Ansonsten fallen diese und vergleichbare Aktionen und Bauernfängerei.
 
 Kommentare

lola56 (28.4.2009, 13:47)
ich arbeite selbst bei nem friseur und ich kenn die sache mit den gutscheinen.
es ist zumind. bei uns so,daß das mit der buchhaltung nicht kompatibel ist-man darf nicht vergessen:
das sind werbe-Dienstleistungen und da schaut die steuer drauf.
wie soll ich denn sonst den gutschein verbuchen?
bitte kunden da um mehr verständniß

Aufpasser (9.1.2009, 14:54)
ghillie (8.1.2009, 10:53) zu ghillie (5.1.2009, 19:13)

Eben, dann merken Sie es sich endlich!

ghillie (8.1.2009, 09:53)
sag, gepimpertes suhlvieh,
wen interessiert am sonntag, daß du beim wegdrücken aufstehst?
deine aktuellen probleme interessieren höchstens einen therapeuten.

Emma (7.1.2009, 16:32)
ghillie (5.1.2009, 19:13)

Wen interessiert, wo Sie am Sonntag waren? Andere waren eben am PC. Na und? Was geht Sie das an?
Was Sie "brauchen" kann den Mucha-Usern wurscht sein, wir leben zum Glück nicht in einer Ghillie-Diktatur. Sie brauchen etwas ganz anderes!

Ich durfte kein aktuelles Konsumentenproblem erwähnen (Spar-Beschwerde) - schon hat ghillie aufgeheult, es gehöre nicht zum Thema (gehört es aber doch!)und ich solle keine eigenen Erlebnisse schildern. Nur er darf.
Muß ich doch gleich nachschauen, ob ich das schon in ÄÄ gefaßt habe.
Oh ja, Ä 6!

@haudraufund schluss
Nein, einen Prozeß um einen abgelaufenen Gutschein würden Sie nie gewinnen! Eine solche Klage würden würde nie zugelassen werden, kein Anwalt würde das übernehmen.

trutscherl (6.1.2009, 23:47)
rene (2.1.2009, 15:28)
Sie hätte auch auf normalem Wege darauf hinweisen können das der Gutschein nicht mehr angenommen werden kann. Ev. dann für den nächsten Besuch einen Nachlass ovn 5 Euro. etc.. irgendsowas in der Art....

und wozu sollt der/die besitzer/in das machen, wenn deutlich a verfallsdatum drauf steht?

haudraufundschluss (6.1.2009, 13:49)
Einen Gutschein nicht einzutauschen ist Betrug.

aber ned wenn a verfallsdatum draufsteht.

wer lesen kann,is weit im vorteil.

haudraufundschluss (6.1.2009, 12:49)
Einen Gutschein nicht einzutauschen ist Betrug. Der Friseur hat dafür gutes Geld bekommen, welches ihm eigentlich Zinsen gebracht haben müsste.

Theoretisch würde man jeden Prozess gewinnen, aber wer macht dies schon wegen € 10,-.

ghillie (5.1.2009, 18:13)
schon wieder gebladdscht.
hattest dich doch schon geoutet, daß bruxist eine sie ist.

nein, ich brauch am sonntag keine pflichten. wir haben am wochenende die sonnige wachau genossen. da brauch ich auch kein internet. und brauch dir auch nicht zu glauben, daß du "arbeitest", wenn du in der mucha schleimst und giftest.

Aufpasser (5.1.2009, 15:08)
Jetzt werfen Sie Bruxist vor, daß er am Sonntag online war, vorher mir.
Zum Glück bestimmen nicht Sie, wann jemand am PC arbeiten muß oder darf - und wenn ich das am Sonntag vormittag mach, geht es Sie überhaupt nichts an.
Schließlich wird das Internet oder die Mucha nicht zugesperrt, nur weil Sie Familienpflichten haben.

ghillie (5.1.2009, 10:03)
sogar wenns sie nichts hinzufügen will
(und besser sollte)
fällt ihr am sonntag nichts besseres ein. orm.

Bruxist (4.1.2009, 16:55)
...außer daß die Leute, die diesen Namen erfunden haben mit Nichtbeachtung bestraft gehören. Ich komme zwar nicht in die Verlegenheit, dorthin zum Friseur zu gehen, aber ich würde keinen solchen, wie Ghillie so "schön" sagt "Schuppen" betreten.

Bruxist (4.1.2009, 16:52)
@brackets
Dem ist nichts hinzuzufügen.

brackets (4.1.2009, 13:06)
@lh (3.1.2009, 16:21)
Wer nur alle 2 Monate seine Haare nachschneiden lässt, verdient m.E. eh keinen Gutschein.

Verdammt! :-)

@fifa: Wenn die Dame den Gutschein bezahlt hätte, könnte ich deine Aufregung verstehen. Doch das Ding wurde vom Friseur freiwillig hergegeben - eben mit der Bedigung, dass er nur 2 Monate lang gilt. Das ist wie wenn du im Postkastel einen Gutschein vom Spar findest, auf dem draufsteht, dass am Tag X die Erdäpfeln mit diesem Gutschein 50 Cent weniger kosten. Da kannst du zwei Tage später auch nicht zum Spar laufen und auf Einlösung des Gutscheins beharren.

Um das hier zu erklären, benötigen wir keine Rechtslage, dazu reicht der gesunde Menschenverstand.

lh (3.1.2009, 15:21)
Wer nur alle 2 Monate seine Haare nachschneiden lässt, verdient m.E. eh keinen Gutschein.

ghillie (2.1.2009, 15:04)
rene,
wir wissen ja nicht, so wie bei den meisten beschwerden, was wirklich passiert ist. nur das gutscheindatum zu lesen, bleibt dem kunden überlassen.

rene (2.1.2009, 14:28)
ich glaube es geht hier nicht um den gutschein bzw. das "Verfalldatum" sondern um die Reaktion der Besitzerin. Sie hätte auch auf normalem Wege darauf hinweisen können das der Gutschein nicht mehr angenommen werden kann. Ev. dann für den nächsten Besuch einen Nachlass ovn 5 Euro. etc.. irgendsowas in der Art....

Geht sicher auch ohne Explosion. Besonders zu einer sehr gereizten Zeit.

Man ärgert sich natürlich wenn ein Gutschein verfallen ist. Aber was solls. Normal reden kann man immer. Wenn man will. Und anscheinend wollte das die Besitzerin nicht wirklich.... Für die Betreffende gilt natürlich die Unschuldsvermutung :) *g*

Aufpasser (2.1.2009, 12:29)
Wenn man immer zufrieden war, wird ein selbstverschuldet übersehener Gutscheintermin doch kein Hinderungsgrund sein. Sonst bestraft sich der BF noch einmal.

ghillie (30.12.2008, 18:05)
ja, fifa, schon,
aber das "derart unprofessionell bedient wurde" paßt wiederum so gar nicht dazu.
deshalb glaub ich, der gutschein war nur ausred (gutschein vom friseur??), und eher gings um den süßen patrick.

lh (30.12.2008, 11:48)
Finde die Bezeichnung "Hairgott" ziemlich geschmacklos. Würde dort schon deshalb nicht hingehen

fifa7 (30.12.2008, 11:21)
ghillie (29.12.2008, 16:10)
da gehts doch nicht um eine rechtslage. wenn jemand ein datum draufdruckt, nimmt er halt an, der kunde könnte lesen ...

- der kunde könnt es aber auch übersehen haben
- der unternehmer könnt ein bisserl kundenfreundlicher agieren (weiß schon, ghillie, er muß natürlich nicht)


so gesehen wär auch schade, wenn ein guter haarschneider (P., s.o.) einen kunden wg. einer grantigen chefin verlieren würde....

ghillie (29.12.2008, 15:11)
"Massive Selbstüberschätzung und sprachlich häßlich."
die gewohnt üppigen outings der ...torin.

ghillie (29.12.2008, 15:10)
aber fifilein...
da gehts doch nicht um eine rechtslage. wenn jemand ein datum draufdruckt, nimmt er halt an, der kunde könnte lesen.
die gschier ist auch mit ihren anderen problemen nicht fertiggeworden. sie bejammert eine unprofessionelle bedienung, von der sie aber hervorragend geschnitten wurde. sagt sie.

ich würd eher sagen, da waren eifersüchteleien im spiel, nicht eine rechtslage.

Emmannzipator (29.12.2008, 15:03)
@fifa
find ich auch. Massive Selbstüberschätzung und sprachlich häßlich.

fifa7 (29.12.2008, 09:03)
wurscht, wie die rechtslage ist.

wenn ein dienstleister wg. 6 tagen ablauf sich darauf beruft im recht zu sein und recht vor kundendienst exekutiert kann er mich sicher auch gern haben.

abgesehen davon find ich den namen "hairgott" schon zum kotzen. oder heißt der arme so ?

ghillie (28.12.2008, 17:08)
brackets,
ich hab dir eh nicht widersprochen. nur ergänzt. und ablaufdatum ist ein solches, richtig.

brackets (28.12.2008, 17:04)
@ghillie: Das einzige, was der Text dazu hergibt, ist, wie du richtig schreibst, dass die Kundin den Gutschein beim letzten Besuch bekommen hat.

Was für mich ausschließt, dass sie ihn bezahlt hat - denn wer geht zum Friseur und bezahlt für den nächsten Termin schon 10 Euro im Voraus? Sie wird ihn daher wohl als Dankeschön und "Besuchen Sie uns bald wieder"-Goodie bekommen haben. Und diese Art einer freiwilligen Leistung darf selbstverständlich befristet werden.

@Emmannzipator: Bei gekauften Gutscheinen muss man vorsichtig sein. Da darf die Gültigkeitsdauer nicht unter der Verkehrssitte liegen (z.B. kann man bei (blödes Beispiel) einem Möbelgutschein über 2000 Euro, der 1 Tag gilt, sehr wohl auf Einlösung klagen). Und wenn mans genauer will: Ablaufen können nur Gutscheine für Dienstleistungen (Friseur, Reifenwechsel, etc.) aber nicht Warengutscheine, daher ist die Befristung oft ein zweiseitiges Schwert.

ghillie (28.12.2008, 16:20)
brackets,
wo liest du das? sie hatte den gutschein bei ihrem letzten termin bekommen, schreibt sie. also war sie als kundin schon dort.

aber sonst, eh klar. wenn man ein ablaufdatum übersieht, S.S.K.M.

Emmannzipator (28.12.2008, 13:36)
@brackets
Selbst wenn der Gutschein gekauft wäre, wäre nur eine kulante Leistung möglich gewesen, die aber vermutlich erbracht worden wäre. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht nach Ablauf der Zeit. Aber viele Firmen geben z.B. in der Bezirkszeitung Gutscheine ab, die für einen gewissen eher kurzen Zeitraum gelten. Da kann man es keinem Geschäft übelnehmen, wenn danach nichts mehr geht. Ich find bei mir auch immer wieder so herausgerissene Zettelchen, die abgelaufen sind. Na ja, da bin ich selbst schuld, wenn ich sie vergessen habe.
Gutscheine sollte man nicht lange aufheben. Wenn es zu einem Konkurs kommt, hat man gar keinen Anspruch und billiger wird es wohl auch nicht. Und warten, bis man in einigen Monaten einen Haarschnitt braucht, kann eben zu lang sein.

grossvater (28.12.2008, 11:18)
Am Haarschnitt und am Haar-Service gab's offenbar nie was auszusetzen.

Nur weil die Beschwerdeführerin offenbar ein Problem hat, ein Ablaufdatum wahrzunehmen, wird die Firma verrissen?

Was wäre denn ein angemessener Zeitraum für einen Gutschein? Zwei Monate sind ja offenbar für die BF zu wenig. Wenn's nach der BF ginge, müsste so ein Gutschein wohl den Vermerkt tragen: "Gültig 10 Jahre, aber für sie auch danach jederzeit. Weil sie es sind."

Eine Chuzpe, anderen die eigene Dummheit anzukreiden!

brackets (27.12.2008, 18:01)
Ich lese aus der Beschwerde heraus, dass der Gutschein vom Hairgott ohne Gegenleistung der Kundin hergegeben wurde. Da hat natürlich Hairgott jedes Recht der Welt für diese freiwillige Leistung ein Ablaufdatum einzurichten.

Wenn die Kundin den Gutschein um 10 Euro gekauft hätte, wäre es etwas anderes - aber im Text lese ich nur, dass sich jemand darüber beschwert, dass er selbstverschuldet keinen Bonus bekommen hat.

Aufpasser (26.12.2008, 14:13)
Der Name "Hairgott" ist wieder einmal besonders blöddenglisch! Und manche werden ihn vielleicht sogar blasphemisch empfinden!

Aufpasser (26.12.2008, 13:57)
Egal was drauf steht, Gutscheine sind bis zu diesem Zeitpunkt gültig. Wenn sie darüberhinaus eingelöst werden, ist das Kulanz. Und ob ein Geschäftsinhaber diese Kulanz walten läßt oder nicht, ist seine Sache. Wenn ich einen Gutschein habe, schreibe ich mir das Ablaufdatum in den Kalender.
Nur bei Gutscheinen ohne Datum gelten sie 30 Jahre.

trutscherl (26.12.2008, 00:56)
sorry 19.12. is gemeint.

trutscherl (26.12.2008, 00:55)
wenn aber draufsteht:

gültig bis 13.12.,
dann gilt er auch nur bis 13.12 und ned bis 29.12.

und wenn i nur zum friseur geh, weil i an 10 euro gutschein hab, lass i mir die haare wachsen.

starcraft (26.12.2008, 00:18)
tja wenn du gemein sein willst könntest du ihn andübeln: ein gutschein muss mindestens 1 jahr gültig sein, ein gerichtsverfahren hats deswegen vor einiger zeit gegeben.


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