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Veröffentlicht am 11.12.2008, 12:09 von Tom37
Betrifft: MA67 und unsere Freund u Helfer die POLIZEI
Abschleppbefehl ohne ersichtlichen Grund

Ort: Währinger Gürtel 33 Zeit 18:00 Ich hatte heute noch einen Termin auf besagter Adresse. Gegenüber vom HausNr: 33 War noch ein Parkplatz frei. Als ich mich um 17.59 dort einparkte stand dort ein fliegendes Halte und Parkverbot mit der Zusatztafel von 06-18 , wie auch gilt am 29.11, 06.12, 13.12 u 20.12.2008 ausg. Busse. Für mich bedeutet das ab 18 Uhr darf ich dort Parken. Zu meiner verwunderung hatte ich um 19 Uhr ein Ticket inkl. Abschleppbescheid im Auto stecken mit dem Vermerk als Buszone gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung sah ich erstens nicht denn ausser dem fliegenden Halte u Parkverbot und einigen Autos die dort parkten war nichts von einer Buszone zu erkennen. Zumal das Ticket mit 18:06 ausgestellt war. Nun mein Auto stand noch da und ein weiterer Autofahrer hatte die gleichen probleme, ich gin zur nächstgelegen Polizei Station um einen der Herrn dort zu bitten sich die Sachlage vor Ort anzusehen und aufzunehmen. Witzig unsere Polizisten musste ich feststellen, da ich ihm ein Foro von dem Parkverbotsschild zeigte und mir dachte dieser Herr würde nun mit gehen und mir ein Schreiben ausstellen woraus der Irrtum der MA76 herausgehen würde. Statt dessen bekam ich folgendes zu hören. " Woher soll ich wissen wo sie das Bild aufgenommen haben" meine Antwort gehen sie bitte mit es ist ja um die Ecke. Die Antwort unseres Steuerempfängers verwunderte mich wieder sehr. Das geht ihm nichts an und ich könnte ja nun erst das Schild hingestellt haben. Siehe jeder Autofahrer hat Verkehrsschilder im Kofferraum. Wohlgemerkt die Polizeistation ist um die Ecke. Auf meine Frage wie ich dies sonst beweisen sollte ausser mit einem Herrn der Polizei kam ein warten sie ab und erheben sie Einspruch. Ich frage mich nun wie ich einen Einspruch machen soll, wenn die Anzeige wohl erst in einigen Wochen kommt und dann die fliegenden Tafeln eventuell weg sind? Obwohl ich weiß das die Herrschaften der Polizei listen haben müssten wo sie eingetragen sind. Nun auf diesen Einspruch bin ich gespannt zumal unsere Mühlen ja gegen den Steuerzahler arbeiten. Interessanter weise war ich vorher auf einer falschen Polizeiwache wo mir der Kollege dort sagte als er das Foto sah , das ich recht habe. Nun hab ich die Dienstnummer des netten Beamten der mir nicht helfen wollte konnte oder wie auch immer und hoffe das ein Foto mit dem Handy gemacht und zwei zeugen reichen werden.
 
 Kommentare

ghillie (22.12.2008, 17:09)
nicht durchgeblickt?
wenn die ma 67 meint, dort gäbs was permanentes, wird das sicher nach ein paar wochen auch noch dort stehen. odr.

matis (22.12.2008, 10:20)
und wie soll das gehen das genau umschauen, so ein paar wochen nach der gschicht? ghillies ratschlag is echt super

ghillie (14.12.2008, 10:52)
tom,
die meinung der ma67 interessiert nicht. was verstehen die davon.
wenns ein temporäres halteverbot war, muß ein bescheid ausgehängt sein. wenn nicht, gilt das sonstige, wenn dort eines war. mußt dich halt leider noch einmal genau umschauen. aber nichts gefallen lassen.

Tom37 (13.12.2008, 21:37)
Hi mittlerweile habe ich mit der MA67 gesprochen und die sind der meinung da irgendwo vor dem fliegenden Halte und parkverbot ein fixes stand, ich hätte nun die Strasse absuchen müssen um zu schauen ob nicht noch wo ein Taferl steht! Für mich hebt eine Tafel die davor stehende auf wie bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Bin gespannt was nun kommt.

ghillie (13.12.2008, 10:22)
oje, corvette,
du hast meine komplette ironie gründlich und total
nicht verstanden.

corvette (12.12.2008, 19:09)
ghillie (12.12.2008, 18:14)
nein, corvette,
nicht jeder hat so gute vorraussetzungen wie du.
und manche sind reiner formalismen wegen ausgetreten

Na dann kann ich nur sagen selber schuld. Den Jahresbeitrag vom Öamtc habe ich noch nie bezahlt ohne mindestens den Gegenwert dafür zu erhalten. Ich hbae mir mit Sicherheit sogar eine Menge Geld gespart. Und das wichtigste: Es ist ein gutes Gefühl beim Club zu sein. Das ist der Leitsatz des Öamtc, und der stimmt, wörtlich.

ghillie (12.12.2008, 17:14)
nein, corvette,
nicht jeder hat so gute vorraussetzungen wie du.
und manche sind reiner formalismen wegen ausgetreten, wie fifa.

corvette (12.12.2008, 06:20)
Ganz einfach: Rechtsabteilung des Öamtc, Termin holen, Öamtc verfasst den Brief und die Sache ist gegessen. Auch ich habe dadurch so eine Schweinerei gewonnen. Bei mir hat die Angelegenheit eine Juristin, die Frau Udl bearbeitet. Und die hat super geholfen. Bei mir war die Angelegenheit nicht ganz eindeutig, also hatte ich nicht so gute Vorraussetzungen wie TOM 37. Und ich habe alles gewonnen.

Bleibt nur zu hoffen das TOM 37 nicht einer der Autofahrer ist die der Meinung sind das der Öamtc zu vergessen ist und nicht Mitglied ist.

ghillie (11.12.2008, 12:19)
ps, die polizei hat eigentlich nichts damit zu tun, magistrat ist zuständig.

ghillie (11.12.2008, 12:18)
tom,
wichtig, bei einem solchen "fliegenden" halteverbot muß immer ein bescheid ausgehängt sein. von dem schreib dir die zahl ab. wenn keiner dort ist, gilt die sache nicht.
einen abschleppbescheid hattest du? was sollte das sein? ein ticket wirst bekommen haben. dort steht die dienstnummer drauf, zusammen mit deinem photo mach anzeige, wegen amtsmißbrauch und verleumdung.


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