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Veröffentlicht am 30.10.2008, 14:02 von Frakes
Betrifft: ECOTEC COMPUTER Data World GmbH
20 Euro Pauschale für Gewährleistungs-Abwicklung

Gestern brachte ich mein Notebook - gekauft am 7.8.2007 - zu ECOTEC (http://www.e-tec.at) und informierte den Verkäufer darüber, dass ein Mangel vorliegt (Konkret: Die Displaybeleuchtung setzt zeitweise aus). Als nächstes füllte ich das entsprechende Formular aus und dann kam die Überaschung. Für die Bearbeitung meiner Gewährleistungsansprüche - die Garantie lief ja nur bis zum 7.8.2008 - hätte ECOTEC 20 EURO BEARBEITUNGSPAUSCHALE eingehoben. Mein "rechtsgefühl" sagt mir, dass da was nicht in Ordnung ist und so nahm ich mein Notebook wieder mit. Kann mir jemand weiterhelfen?
 
 Kommentare

ghillie (3.11.2008, 15:50)
ok, damit du recht hast: in diesem fall wärens 2 jahre.

cheyenne (3.11.2008, 15:44)
@ghillie

Nein, ich habe geschrieben:"Gewährleistung ist immer mindestens 2 Jahre"!

ghillie (3.11.2008, 15:30)
nur weil du unten 2 jahre meintest.
nichts wichtiges.

cheyenne (3.11.2008, 15:19)
Super @ghillie,
aber warum erzählst mir das?

ghillie (3.11.2008, 15:04)
cheyenne,
bis zu drei jahren kannst eine klage dafür einbringen.
aber das oben ist kein gewährleistungsfall.

cheyenne (3.11.2008, 14:45)
oder doch @lh?

hahahahaha

lh (3.11.2008, 14:07)
@cheyenne: leuchtendes Beispiel für Bildung und Diskussionskultur?

cheyenne (3.11.2008, 13:08)
.....noch eine Lüge, @elwe wurde zu keiner Zeit vermißt bzw. geliebt!

Darum taucht sie ja immer wieder auf!

cheyenne (3.11.2008, 13:02)
@elwe

Der Irish Coffee tut dir gar nicht gut!
Probiers wieder mit einem Verlängerten, also ohne Whisky!

ALLES WIRD GUT!

*lach*

Dummquatscherin (3.11.2008, 12:49)
12.09 ist ja wohl eines der größten quatschkopfpostings. und das will bei dem angebot der kaffferunde was heißen!

Emmannzipator (3.11.2008, 12:27)
Verfolgungswahn. Ich war nie und bin nicht Deine vermißte, geliebte Elwe.

cheyenne (3.11.2008, 11:18)
@elwe wieder mal falsch eingeloggt........

Nix neues!


*lach*

Emmannzipator (3.11.2008, 11:09)
Da ich mich nicht erinnern kann, daß Elwedritsche sich besonders für das Thema interessiert hat, habe ich "Gewährleistung" in die Suche eingegeben....ich sehe keine Postings von Elwe!

cheyenne (3.11.2008, 09:27)
@emmabruxistenelwe

Wieder mal null Ahnung!

Gewährleistung ist immer mindestens 2 Jahre!

2 Jahre Gewährleistung minus 1 Jahr Garantie--> Also hat @Frakes noch bis August 2009 Gewährleistung!

ghillie (3.11.2008, 07:33)
aja, pimperelwefriedchen,
nicht ghillies thema war die gewährleistung, sondern die berühmte, dir völlig unbekannte elwedritsche und die inspektorin wexford sind ständig darauf herumgeritten.
schon blöd, dein erinnerungsvermögen. das fehlende...

die sache oben ist ganz klar.
gewährleistung, kann es nicht sein, weil die sache nach dem kauf vertragsgemäß funktionierte. gewährleistung kann bei gericht eingeklagt werden, wäre ich anwalt, würde ich dem frakes wegen aussichtslosigkeit abraten.
garantiefall, könnte es nur dann sein, wenn ein teil unerwartet defekt ist. der defekt klingt aber eher nach normaler abnutzung, bzw. unsachgemäßer bedienung. zeit ist aber sowieso schon abgelaufen.
bearbeitungsgebühr, na sicher kann jede firma eine solche einheben. hat weder mit gewährleistung noch mit garantie was zu tun.

ergebnis: beschwerde unnötig und sinnlos.

ghillie (3.11.2008, 07:28)
kaum ist man eine woche weg, sieht die gepimperte elwe hinter jedem baum, jedem busch, jedem bottich den uhrbösen ghillie.
frau, du bist nicht nur abgrundtief dumm, sondern auch pathologisch paranoid.
um dich zu zitieren:
ein richtiger halluzinazi...tor.

Emma (2.11.2008, 18:33)
Wie "weiterhelfen"? Wenn Sie es repariert haben wollen, müssen Sie es wohl wieder hinbringen. Da die Garantie abgelaufen ist, sehe ich keine Möglichkeit für Gewährleistung nach über einem Jahr des Gebrauchs.

mailange (2.11.2008, 18:26)
@Pseudo-Aufpasser
Wieso verteidigst Bruxistin? Oder wieder falsch eingeloggt?

Aufpasser (1.11.2008, 17:46)
@Pseudo-mailange
Die Gewährleistung ist aber ghillies Lieblingsthema.

Das mit dem Kostenvoranschlag hat aber Bruxist wirklich vor Cikadu geschrieben:
Bruxist (30.10.2008, 20:35)
.......Die Pauschale könnte auch einfach eine Kostendeckung für einen Kostenvoranschlag sein.

Cidaku (31.10.2008, 09:17)
...... Und ja, der Betrag wird für den Kostenvoranschlag eingehoben bzw. für weitere Dienstleistungen (Techniker, der sich das Gerät ansieht, Verpackung, Versandkosten, etc.).

mailange (31.10.2008, 18:15)
@Bruxist
Das hast nicht du geschrieben sondern @Cikadu. Den hast du verdächtigt @ghillie zu sein. Du bist total gestört!

Bruxist (31.10.2008, 14:33)
Cidaku (31.10.2008, 09:17)
Und ja, der Betrag wird für den Kostenvoranschlag eingehoben bzw. für weitere Dienstleistungen


also bitte, genau das hab ich geschrieben. Das ist einfach so üblich.

cheyenne (31.10.2008, 08:46)
..........Schaukelpferd..........

cheyenne (31.10.2008, 08:45)
Und ja, der Betrag wird für den Kostenvoranschlag eingehoben ..........

Wo steht denn das?

Lesen ist für manche wirklich sehr schwierig!


Sag @ghillie, bist von deinem Schauckelpferd runtergestiegen und hast dir ein neues Mäntelchen umgehängt?

*lach*

Cidaku (31.10.2008, 08:17)
Also Ihr habt ja wirklich keine Ahnung von Garantie und Gewährleistung. Vielleicht solltet Ihr mal auf www.akwien.at oder www.konsument.at schauen und Euch ein bisschen schlau machen. Die Garantiedauer kann der Hersteller festlegen, die Gewährleistung ist ein Gesetz. Und ja, der Betrag wird für den Kostenvoranschlag eingehoben bzw. für weitere Dienstleistungen (Techniker, der sich das Gerät ansieht, Verpackung, Versandkosten, etc.).

Dummquatsch (30.10.2008, 21:11)
@Bruxist-Elwedritsche:

Was ist das schon wieder für ein Scheiss mit "Kostendeckung für Kostenvorschlag"? Du hast null Ahnung vom Gewährleistung aber gackst in jede Beschwerde!

cheyenne (30.10.2008, 20:28)
.....Kostendeckung für Kostenvoranschlag .........

Mann oh Mann!

*lach*

Bruxist (30.10.2008, 19:35)
Er hat schon als Cidaku mit seinem Lieblingsthema angefangen.
Die Pauschale könnte auch einfach eine Kostendeckung für einen Kostenvoranschlag sein. Ich weiß nicht, ob es eine Gewährleistung nach Ablauf der Garantie gibt.

corvette (30.10.2008, 18:35)
Ich befürchte bei dieser Beschwerde wieder endlose Kommentare unseres oberklugen ghillies.

Cidaku (30.10.2008, 15:52)
Also manche kapieren es immer noch nicht. Gewährleistung kannst du als Kunde nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. In den ersten sechs Monaten ab Kauf muss der Händler beweisen, dass das Gerät keinen Mangel hatte, danach kommt die Umkehrbeweislast zum Tragen und der Kunde muss beweisen, dass der Mangel schon da war. Nachdem du den Defekt nach mehr als 14 Monate nach dem Kauf meldest, bist du beweispflichtig und somit ist die Überprüfung auch kostenpflichtig. Sehe also keinen Grund weshalb du dich hier beschwerst.

Himbeerli (30.10.2008, 15:01)
als gewährleistungsfall deklariert darf der händler nichts verlangen, es ist seine gesetzliche pflicht, die reklamation für dich zu bearbeiten.
als garantiefall deklariert steht es dem händler hingegen schon frei, bearbeitungsgebühr einzuheben, die garantie hast du nämlich beim erzeuger deines produkts, nicht beim händler (es sei denn, der händer selbst gibt die garantie)

cheyenne (30.10.2008, 14:43)
Gibts bei vielen Firmen und bin mir zu 99% sicher, daß es legal ist!

Hatte noch nie Probleme mit E-TEC, auch die Kundenbewertungen sind durchwegs positiv!

Kann es sein, daß mal wieder am falschen Platz gespart wurde, denn eine Garantieverlängerung auf zwei Jahre kostet rund 18 €!

Schönen Tag!

sussi (30.10.2008, 14:22)
M.W. steht es dem Händler frei, nach Ablauf der Garantie eine Bearbeitungspauschale (Höhe egal) einzuheben.


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