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Veröffentlicht am 6.10.2008, 08:53 von MF
Betrifft: Wohn Genossenschaft
Kostenübernahme bei Zerstörte Schlösser

So hier mal eine kleine Geschichte.Eure Meinungen sind sehr erwünschenswert. Am 31.8.2008 wurden bei uns sämptliche Schlösser(Wohnungstüre,Postkasten und Keller)mit superkleber zugeklebt. 2 Monate vorher sind wir in unsere neue Genossenschaftswohnung gezogen.Tja,ein sehr schöner empfang. Da es halt wegen umbauten in der wohnung logischerweise etwas lauter war zu dieser zeit ist klar,aber anscheinend hat es hier jemanden nicht sonderlich gefallen... Okay,als wir das entdeckt haben,folgte gleich mal ein anruf mit der service hotline der genossenschaft. Dieser Herr teilte uns mit er schickt uns einen Schlüsseldienst vorbei und die Kosten für diesen übernehme vorrübergehend die Genossenschft selbst. So der schlüsseldienst kam und machte es möglich. wieder die wohnung zu betreten. In weiterer Folge baute uns der Schlüsseldienst einen neuen Schliesszylinder in die Türe,welcher allerdings ein anderer war als der der rein gehört. so nun 2 Monate später,kommt ein brief der genossenschaft,in den sie es sich erlauben,die rechnung des Schlüsseldienstes,uns in rechnung zu stellen,Kostenpunkt ca 400 euro. jetzt die Frage(n)? müssen wir bezahlen?Die rechnung wurde nicht auf unseren namen,sondern auf der der genossenschft ausgestellt. Wie kommen wir dazu nun 2 Schliesszylinder zu bezahlen? Der falsche der vom Schlüsseldienst montiert wurde,und bei Auszug natürlich den der von haus aus eingebaut ist. Klar ist,dass ich wahrscheinlich die Kosten für die Dienstleistung bezahlen muss,weil es ja die genossenschaft nichts angeht. Nur ich sehe nicht ein warum ich Geld für 2 Schliesszylinder bezahlen soll. Wie gesagt,würde mich über meinungen sehr freuen. mfg
 
 Kommentare

ghillie (9.10.2008, 17:05)
unter umständen.
deswegen würde ich mir, persönliche meinung, trotzdem nie eine mietwohnung mit zusatzzahlung nehmen.

lh (9.10.2008, 07:07)
@ghillie: na und? den Genossenschaftsanteil kriegt man ja beim Auszug wieder zurück.

ghillie (8.10.2008, 16:43)
weil du um einiges mehr zahlen mußt dafür, als für eine mietwohnung. abgesehen davon, wird eine genossenschaftswohnung meist nicht kurzzeitig gemietet, sondern für länger. also auch entsprechend adaptiert.

Tomsl (7.10.2008, 13:31)
@ghillie:
Warum sollte ein Auszug aus einer Genossenschaftswohnung nach ein paar (wenigen) Jahren ein teurer Spaß werden???

ghillie (6.10.2008, 17:39)
die sache ist ganz klar. kosten trägt der mieter, der kann sie evtl. einklagen oder mit seiner versicherung verrechnen. haushaltsversicherung hast?
wer sagt übrigens, daß du beim auszug den zylinder wieder auswechseln mußt? aus einer genossenschaftswohnung zieht man ja meist nicht gleich nach ein paar jahren aus, sonst wärs ein teurer spaß.

Tomsl (6.10.2008, 11:41)
Türschlösser gehören zur Erhaltungspflicht des Mieters bzw. darfst Du Dir jederzeit ein neues Türschloß einbauen - da hat die Genossenschaft mit der Rechnung recht.

Allerdings müßtest Du nur eines bezahlen (nämlich das "Neue") - außer in Deinem Mietvertrag steht hier etwas anderes drinnen.

Und ja: Unbedingt Anzeige gg. Unbekannt aufgeben und dies auch im Haus "verbreiten".

Dummquatscherin (6.10.2008, 11:35)
@eaufpimpi:
"So wehrt sich der sprichwörtliche kleine Mann. Man sieht ja auf der Mucha, wozu der fähig ist."
einsicht ist der erste weg zur besserung, deiner ist noch sehr sehr weit (in anlehnung an den jakobsweg ist deiner der eaufpimpiweg)

Emmannzipator (6.10.2008, 10:02)
Haben Sie einen Verdacht? Hat sich irgendwer wegen des Lärms aufgeregt? Haben Sie eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht?
So wehrt sich der sprichwörtliche kleine Mann. Man sieht ja auf der Mucha, wozu der fähig ist.


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