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Veröffentlicht am 25.7.2008, 21:02 von malenaa
Betrifft: Österreichische Post AG
Eingeschriebener Brief verschwunden!!!!

Ich wollte Mitte Mai ein Brief mit Geldbetrag von 100€ eingeschrieben nach Deutschland schicken. Das tat ich auch bei der Post im 10. Bezirk wobei ich angeben kann das ich einen Geldbetrag schicke, dafür habe ich 2,80€ bezahlt. Erhalten habe ich auch 2 Bestätigungen falls irgendwas schief geht, dass ich als Nachweis habe. Nach drei Wochen, da unser Bekannter den Betrag bzw Brief nicht erhalten hat, bin ich zur Post gegangen wollte wissen wo mein Brief sei, wurde mir mitgeteilt, dass es noch dauern kann. Also hab ich weiter gewartet! Nach einem Monat ging ich wieder dorthin, da wurde mir mitgeteilt, dass sie leider nicht wissen wo der Brief ist und mir auch nicht weiterhelfen können. Auf die Frage wer mir den Geldbetrag rückerstattet wurde mir mitgeteilt, Post ist nicht schuld und kann mir nicht helfen. Wer soll mir sonst helfen können, wenn nicht die Post?! Da frage ich mich selbst, wofür zahle ich 2,80€ und sende einen eingeschriebenen Brief, wenn mir die Post nicht sagen kann wo der ist und was mit dem Brief passiert ist! Ist das nicht normal wenn er nicht zugesand werden kann, dass er zum Absender wieder zurückkommt?? Da kann ich ja auch einen ganz normalen Brief schicken und der kommt sicher an als wie wenn ich eingeschrieben verschicke!!

Stellungnahme lesen
 Kommentare

ghillie (22.8.2008, 19:45)
wo steht, daß der postler sie drauf aufmerksam machen hätte sollen? glaubst du, der fragt nach, was in einem brief drinnen ist? ginge ihn wirklich nichts an.

Emmannzipator (13.8.2008, 13:07)
maleena hat aber die Beförderungsbedingungen nicht eingehalten, weil sie davon nichts wußte. Es ist die Aufgabe des Postangestellten, sie darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht so geht, wie sie will (Einschreiben). Und wenn sie den Mann kennt, sollte sie das der Post mitteilen, denn dann ist er haftbar.

Wieder so ein BF, der sich um seine Beschwerde nicht mehr kümmert und keine Zusatzinfos gibt. Was hat denn der Nachforschungsantrag ergeben?

ghillie (11.8.2008, 19:13)
niemand kann da geklagt werden. malenaa hat die beförderungsbestimmungen nicht eingehalten, ihr pech. wenn sie meint (was ja nicht ihre idee war), der postler hätte es rausgenommen, wär eine anzeige fällig. nicht eine klage.

lh (10.8.2008, 07:13)
@emmaildritsche: privat kann die Bf JEDEN klagen, wenn sie vermutet, dass sie betrogen wuede. Es wurde ja in den Raum gestellt, dass der Postbeamte das Geld herausgenommen hat, weil er davon wusste.

ghillie (9.8.2008, 11:11)
aber ja, emmazipatorin,
lies noch einmal, wennst kannst, und dann überleg dir noch einmal den stumpfsinn, den du grad geschrieben hast.
diese uhrböse, uhrgemeine wenn...

klar, im ersten satz hat sie gesagt, daß sie etwas falsch geschickt hat. damit pech. sonst nichts.

emmaildritsche (9.8.2008, 09:31)
"Ich wollte Mitte Mai ein Brief mit Geldbetrag von 100€ eingeschrieben nach Deutschland schicken.
Das tat ich auch bei der Post im 10. Bezirk wobei ich angeben kann das ich einen Geldbetrag schicke, dafür habe ich 2,80€ bezahlt."

Ich beziehe das "wobei ich angeben kann..." darauf, daß sie das in der Post gesagt hat (als Begründung, warum sie etwas eingeschrieben schicken will).
Wozu erwähnt das die BF sonst in dieser Weise? Uns hat sie das schon im 1.Satz gesagt.

emmaildritsche (9.8.2008, 09:26)
lh (7.8.2008, 14:09)
Die BF könnte diesen Angestellten privat klagen. Sie wurde darauf aufmerksam gemacht, dass man Geld nicht im Kuvert schickt, wenn sie sich darüber hinwegsetzt, ist sie selbst schuld.

Das widerspricht sich jetzt aber. Gerade wenn sie darauf aufmerksam gemacht wurde, kann sie nicht klagen.

Aber wo steht, daß der Angestellte ihr gesagt hat, daß sie kein Geld in einem Einschreiben schicken darf? Wenn er es ihr nicht gesagt hat, könnte sie es seinen Vorgesetzten melden, weil er keinen Brief annehmen darf, der nicht den Vorschriften entspricht (er hat vom Inhalt gewußt, hätte er das nicht, wär's egal)

Trüffelchen (7.8.2008, 16:08)
ich glaub die aufpasserin hod wos gegen postler :-))

ghillie (7.8.2008, 16:05)
irgendwie seids aber jetzt schon kräftig vom weg abgekommen.

dem postler kann völlig wurscht sein, wer was womit verschickt. wenn jemand so dumm ist und geld in einem normalen brief "postet", übernimmt die post halt logischerweise keine haftung.
malenaa sagte ja nicht einmal, daß sie was vom geld gesagt hat. sie hat nur geschrieben "wobei ich angeben kann". heißt nicht, daß sie gefragt hat, wiewaswann.

lh (7.8.2008, 12:09)
Die BF könnte diesen Angestellten privat klagen. Sie wurde darauf aufmerksam gemacht, dass man Geld nicht im Kuvert schickt, wenn sie sich darüber hinwegsetzt, ist sie selbst schuld. Kann mir nicht vorstellen, dass sie noch nie von einem Wertbrief gehört hat, der wäre versichert gewesen. Aber da spart man lieber ein paar Cent am falschen Platz.

Aufpasser (7.8.2008, 10:37)
Wenn die BF den Angestellten kennt - und das nehme ich an nach dem verräterischen "das kann noch dauern" - könnte sie ihn doch einmal darauf ansprechen, was sie jetzt tun soll. Vielleicht wird er rot oder nervös....

Auf jeden Fall eine Nachforschung betreiben - aber bei einem anderen Angestellten oder von einem anderen Postamt aus.

Aufpasser (7.8.2008, 10:34)
@trüffelchen
tut mir leid, daß ich dich noch mehr verwirrt habe. Aber ich habe die Idee von emaildrische nur weitergeführt
@Ih
wenn, wie in der Stellungnahme steht (ich kopier's nicht nochmal!), Zahlungsmittel eindeutig von der Beförderung ausgeschlossen sind, hätte er die Annahme verweigern müssen, zumal er Kenntnis vom Inhalt hatte.
Und weil er das alles wußte und sie nicht darauf aufmerksam machte, ist mir der Typ noch verdächtiger! Denn es war klar, daß sie im Fall des "Verlustes", keinerlei Ansprüche hat trotz des höheren Portos.

sabifa (7.8.2008, 08:16)
@Ih: wenn aber Zahlungsmittel ausdrücklich von der Beförderung ausgeschlossen sind, müßte der Postler die Annahme aber schon verweigern. Noch dazu wenn er weiß was drinnen ist. Wenns ihm keiner sagt kann er eh nichts tun. Logo. Dann ginge aber auch die Beschwerde ins Leere.

lh (7.8.2008, 07:28)
@Aufpadritsche: Der Angestellte kann die Kundin drauf aufmerksam machen, das Geld auf andere Art zu schicken, er kann ihr aber nicht vorscheiben, was sie wirklich ins eingeschrieben zu schickende Kuvert hineinsteckt. Sonst gäbs ja dann die Beschwerde: "der Postler nimmt keine eingeschriebenen Briefe an, wenn Geld drin ist"....

Trüffelchen (6.8.2008, 19:48)
eha, jetzan bin i verwirrt. d´aufpassarin und d´emaildritsche schreibn ja genau des gleiche, und des gleich untaranand. is des absicht?

Aufpasser (6.8.2008, 16:45)
@Ih
weil zu prüfen wäre, ob der Angestellte den Brief hat überhaupt annehmen dürfen, wenn er den Inhalt kannte und weil ghillie gemeint hat, daß man nicht weiß, ob er der Kundin das gesagt hat.
Aber gut, ich hätte es nicht hineinkopieren dürfen, sondern nur auf die Stellungnahme Punkt 2 verweisen dürfen. Zufrieden?

lh (6.8.2008, 11:52)
@Aufpasser (Wichtigtuer wäre passender):
wozu kopierst hier die Stellungnahme? Kann doch eh jeder selbst lesen.

Aufpasser (6.8.2008, 10:30)
Stellungnahme:
2. Der im gegenständlichen Fall beschriebene Inhalt der Sendung, EUR 100.-, steht im Gegensatz zu den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post AG Brief International Punkt 1.4.1. Dieser führt „gültige in- und ausländische Zahlungsmittel“ eindeutig als von der Beförderung ausgeschlossen an. Damit ist auch die Haftung der Post ausgeschlossen (AGB: Brief International Punkt 4.2.5).

Demnach hätte er den Brief nicht wie gewünscht als Einschreiben annehmen dürfen. Aber vielleicht war's eine Urlaubsaushilfe? Fragt sich, ob der Angestellte nicht verpflichtet ist, dem Kunden das mitzuteilen.

emmaildritsche (6.8.2008, 08:33)
Ich gehe davon aus, daß der Angestellte den Brief nicht hätte annehmen dürfen, wenn er weiß, daß Geld drin ist und man es nicht als Einschreiben schicken darf.
Vielleicht sagt die BF einmal, ob er sie darauf aufmerksam gemacht hat.

ghillie (5.8.2008, 06:36)
und schon wieder...
diskussionen über abkürzungen, die niemanden interessieren. nicht alle chatten, manche können auch richtig lesen und schreiben.

eaupasserin,
"Eben, und weil er genau das der Kundin nicht gesagt hat, ist er mir noch verdächtiger."
wo steht, daß er der kundin das nicht gesagt hätte? deine sinnlosen verdächtigungen heb dir lieber für den park auf.

sabifa (4.8.2008, 18:25)
@Aufpasser: genauso hab ichs auch verstanden. Dieser Unbekannte meinte, das müßte jeder verstehn. sussi wirft aber Scarlet vor, daß sie, also Scarlet meint, jeder müsse das verstehn und das ist wieder einmal eine Behauptung rein zum Stänkern aufgestellt.

Aufpasser (4.8.2008, 15:55)
@sabifa
Ich hab dieses Erlebnis von Scarlet ganz anders verstanden. "Der Mann", also ein Amtsdiener, hat VnK auf ein Amtsstück geschrieben. Das hat er natürlich erfunden, aber geglaubt, das müßte jeder wissen. Aber wie unten schon irgendwer sagte, hätte auch Klagenfurt, Kulmberg oder sonstwas heißen können. Hängt euch doch nicht immer an solchen Nebensächlichkeiten auf. Das ist doch jedem klar, daß das keine offizielle Abkürzung sein kann!

sabifa (4.8.2008, 12:26)
Kaffee....ist aber bei der Leseschwäche eh wurscht.

sabifa (4.8.2008, 12:20)
"Und der Mann hat auch geglaubt, das müsse doch jeder wissen."

Obiger Satz soll bedeuten, daß die vorhergehende Abkürzung bekannt sei und somit jeder wissen muß?? Ich würde eher sagen, lesen und begreifen ist nicht grade die Stärke der Besessenen, sagt es doch grade das Gegenteil aus. Und es soll auch Menschen geben die in ihrer Freizeit Bücher lesen statt in Chats herumzuschmieren.
Dieses proletoide Herumgekeife ist unglaublich. Besser Kaffehausrunde als Besucher diverser Branntweinstuben.

lh (4.8.2008, 11:34)
Die Abkürzung "gsd" kenn ich schon seit vielen Jahren. Da hat es noch gar kein sms gegeben.

sussi (4.8.2008, 09:49)
@ghillie: Die Abkürzung "gsd" kenne ich schon seit vielen Jahren und hab sie hier auf dieser Seite auch schon öfter gelesen. Ob das eine chat- oder sms-Abkürzung ist, weiß ich aber nicht, obwohl es anzunehmen ist.

Aufpasser (2.8.2008, 16:00)
Dummquatscherin (31.7.2008, 20:57)
Ich habe nur einen Verdacht geäußert, der sich einfach aufdrängt.

ghillie (1.8.2008, 08:29)
Eben, und weil er genau das der Kundin nicht gesagt hat, ist er mir noch verdächtiger.

ghillie (2.8.2008, 11:33)
sussi,
nur ein ganz kleiner hinweis, ohne dich kritisieren zu wollen: diese sms/chat-abkürzungen kennen aber viele nicht.

sussi (2.8.2008, 10:25)
@Scarlet: "Ich habe ein Erlebnis erzählt und nicht behauptet, daß VnK eine bekannte Abkürzung ist. "

Doch das hast Du. Muß ich deinem Gedächtnis WIEDER auf die Sprünge helfen?

"Scarlet Pimpernel (30.7.2008, 16:00)
... Und der Mann hat AUCH geglaubt, das müsse doch jeder wissen."

Wie ich der @Unsäglichen schon schrieb: An sie gerichtete Sätze abzukopieren und zu retournieren ist ziemlich fad. Das Gleiche gilt für dich.
Wenn Du allgemein bekannte Abkürzungen nicht kennst, erkundige dich gefälligst bevor du anderen Lesern dein Unwissen als Wissen verkaufen willst.

Scarlet Pimpernel (2.8.2008, 10:11)
@Sussi
Ich habe ein Erlebnis erzählt und nicht behauptet, daß VnK eine bekannte Abkürzung ist.
gsd habe ich nicht gekannt und würde es auch nie verwenden.
Um dich zu zitieren: Deine Wortklauberei wird (schnell) mühsam.

sussi (1.8.2008, 09:08)
@Aufpasser: "Wo steht, daß ich alle Postler des Diebstahls bezichtigt habe?"
Deine Wortklauberei wird langsam mühsam. @Dummquatscherin hat es sehr gut ausgedrückt.

@Scarlet: "VnK". ???? Die Nachfrage ergab: Verzogen nach Krems! Und der Mann hat auch geglaubt, das müsse doch jeder wissen."
Wenn du meinst, die weitverbreitete allgemein übliche Abkürzung "gsd" für gottseidank mit einer völlig unbekannten Abkürzung gleichsetzen zu können, solltest du dich vielleicht erstmal im Internet über Abkürzungen informieren.

ghillie (1.8.2008, 06:29)
aufpasserin,
und genau diese behauptung war ein blödsinn, hätt dir auffallen müssen. denn jeder postler hätt sofort gesagt, geld dürfens aber nicht in einem brief schicken, hörns?

mit welchem ergebnis? nau, beförderungsbedingungen nicht eingehalten, geld weg. steht eh schon da, von der post bestätigt.

Dummquatscherin (31.7.2008, 18:57)
@aufpasser(in): bin zwar nicht sussi, kann aber trotzdem deinem kurzzeitgedächtnis auf die sprünge helfen:

Aufpasser (26.7.2008, 10:38)
Aber der Verlauf des Briefes ist nachvollziehbar. Und ich laß jetzt absichtlich eine Unterstellung los: der BF sagt dem Angestellten, daß da Geld drin ist......

wie ist das sonst zu deuteln? dein nick beginnt zwar mit a, deine masche ist aber e.

Aufpasser (31.7.2008, 16:45)
@sussi (29.7.2008, 15:12)

Wo steht, daß ich alle Postler des Diebstahls bezichtigt habe?
Mir ist eben nur aufgefallen, daß einem Angestellten auf die Nase gebunden wird, daß sich in diesem Brief Geld befindet....und daß dieser Brief nach 3 Wochen immer noch nicht angekommen ist, was mit der Bemerkung: "das kann dauern" quittiert wird. Bitte: auch ein Economy-Brief ist nach 2-3 Tagen in Deutschland.
Unbedingt Nachforschungsauftrag erteilen. Eingeschriebene Briefe werden auch zwischendurch registriert, je nachdem, in welche Gegend sie gehen, in Frankfurt, Hamburg oder Berlin.
Malenaa sollte halt mitteilen, was sie unternommen hat und mit welchem Ergebnis

ghillie (30.7.2008, 17:49)
ist kein haider-wähler, hat noch nie von klogenfurt gehört... von unserer perle daheim sowieso nicht.

Scarlet Pimpernel (30.7.2008, 14:00)
@sussi
Nein, diese Abkürzung habe ich nicht gekannt. Erinnert mich daran, daß ich einmal bei einem Mahnverfahren einen Amtsdiener zu einer Partei schicken mußte. Der Zettel kam zurück mit dem Vermerk "VnK". ???? Die Nachfrage ergab: Verzogen nach Krems! Und der Mann hat auch geglaubt, das müsse doch jeder wissen.

ghillie (29.7.2008, 19:09)
warum soll da oben der postler schuld sein?

wer war denn so dumm und schickt geld in einem brief?

was macht die beschwerde überigens unter ämter/behörden? die post ist weder noch. steht ja sogar groß AG. wieder geschlafen, muchilein...

sussi (29.7.2008, 15:04)
@scarlet: "gsd" ist die Abkürzung für gottseidank. Das hast du auch nicht gewußt?

Scarlet Pimpernel (29.7.2008, 14:32)
@Aufpasser
Man sollte schon ein bißchen Vorsicht walten lassen. Man rennt auch nicht durch die Stadt und schreit: Ich habe gerade 1000 Euro abgehoben!" Oder "Ich trage Omas Schmuck mit mir herum".
Laut sussi ist es eine Unterstellung, daß alle Postler Diebe sind. Aber es ist keine Unterstellung, daß du das Geld genommen hättest. Seltsame Logik! Eigentlich eine ungeheuerliche Frechheit!
Projektion?
@sussi
Was heißt das:
Kann man gsd nicht

sabifa (29.7.2008, 14:20)
Wahnsinn! An dem Schalter sind sämtliche österreichischen Postbeamte gestanden. Das muß ein Gedränge geben.

sussi (29.7.2008, 13:12)
@Aufpasser: Deine Unterstellung daß alle Postler grundsätzlich Diebe seien ist eine Frechheit - wenn man dich oder deine komischen Theorien ernst nehmen könnte. Kann man gsd nicht. Aber daß du an Stelle des Postlers das Geld gestohlen hättest, wundert niemanden.

Aufpasser (29.7.2008, 11:49)
Aber wieso sagt man dem Postangestellten, daß in einem Brief Geld ist? Das ist doch eine Einladung zur Unterschlagung.

Dummquatscherin (29.7.2008, 06:23)
ja natürlich ist balance ein neuuser. hast den nick gekapert?

ezll (28.7.2008, 19:25)
egal was die ghillies jetzt noch von sich geben .... aber sicher ist der postbeamte schuld.
wenn malenaa schon sagt, dass geld im umschlag ist, hätte die intelligenzbestie ihn ja besser beraten können und die möglichkeiten erklären. warum wird immer vom kunden vorausgesetzt alles zu wissen und dann selber schuld zu sein, wenn etwas schief geht. wenn malenaa es besser gewußt hätte, dann hätte er eine auslandsüberweisung oder ähnliches ja veranlaßt!

balance (28.7.2008, 17:52)
da ich hier neu bin, lese ich mir hier erst mal die beiträge so durch. leider ist man als endverbraucher und zahlender kunde fast immer im nachteil. was mir allerdings auffällt, ist, dass dieser, oder diese ghillie überall die beitragsverfasser schlecht macht. gott sei dank kennt ghillie keine probleme. alles wird ins lächerliche gezogen und jeder ist selber schuld.

ghillie (28.7.2008, 16:03)
reni,
maximal 50 euro, agb 4.2.3-4.2.5. fragt sich halt, ob es als wertbrief geschickt worden ist.
mich wundert trotzdem immer wieder, daß die leut zwar das internet verwenden, um sich anonym bei mucha zu beschweren. aber nicht daran denken, sich auch einmal die agb der jeweiligen firma anzuschauen, die ja bei jeder firmenwebseite angegeben sein müssen.

reni-x (28.7.2008, 10:41)
@ghillie

ja wenn der nachforscher erfolglos ist kann man eben bei der Post eine Schadensersatzforderung bis 70 euro geltend machen. Egal was drinnen war.
Zumindest war das damals noch so, als ich beruflich viel per einschreiben verschickt habe.

ghillie (28.7.2008, 07:55)
clooney,
ich glaub nicht, daß ebay drauf steht, bargeld per post zu bekommen.

reni,
nachforschungen sind sinnlos. für geldsendungen gäbs den wertbrief. den verwendet aber kaum mehr wer, weil viele davon gestohlen werden. Bargeld per einschreiben zu schicken, dafür haftet niemand.

reni-x (28.7.2008, 05:59)
Zumindest vor 3 jahren war es noch so, dass ein eingeschriebener Brief bis 70 Euro versichert war.

Keine Ahnung, ob das auch für Briefe ins Ausland gilt.

Nachforscher einleiten. Wenn der Brief verschollen ist haftet sicher irgendwer.

gittal (28.7.2008, 05:24)
@Corvette: Wenn ich ehrlich bin kenne ich keine Firma die OHNE die Post auskommt. Ich gebe dir Recht dass man nicht unbedingt Geld per Post schicken sollte aber wer weiß schon was das für Geld ist (wobei ich gar nichts unterstellen will).
Geld würde ich - wenn´s nicht über die Bank laufen kann - eher mit Kurierdienst oder Postlagernd oä. schicken - gibt viele Möglichkeiten.
Andererseits muss ich gestehen dass ich auch dachte dass die Post haftet wenn etwas eingeschriebenes verloren geht. Ist ja auch versichert soweit ich weiß - aber was weiß ich schon :-)

elha (27.7.2008, 18:39)
nein, falsche adresse. richtige heißt: bruxist@salzamt.at

Bruxist (27.7.2008, 18:05)
@malenaa
Schreiben Sie an info@post.at!

Clooney (26.7.2008, 18:16)
@corvette

jo stimmt, nur eider gibts einige Menschen, welche so gar nicht auf Überweisungen udgl. stehen (Ebay/Ausland)

ich nutze notgedrungen auch hin und wieder den eingeschriebenen "Cashletter"..
vor allem nach Fr. und UK..nach DE würde ich ebenfalls nur überweisen

lg CLoon

Aufpasser (26.7.2008, 08:38)
Aber der Verlauf des Briefes ist nachvollziehbar. Und ich laß jetzt absichtlich eine Unterstellung los: der BF sagt dem Angestellten, daß da Geld drin ist......
das Herumgerede "das kann noch dauern" kommt mir sehr verdächtig vor.

matiz (26.7.2008, 07:29)
was die meisten konsumenten vergessen ist, dass EINGESCHRIEBEN lediglich bedeutet, man kann dem Gegenüber beweisen, dass ich den Brief aufgegeben habe. Eingeschrieben heißt nicht, dass die Post haftet.

Dann muss man schon die Variante "RÜCKBESTÄTIGUNG" wählen. Das kostet zwar noch mehr, aber dafür haftet die Post dann auch.

corvette (26.7.2008, 05:44)
Wir haben das Jahr 2008. Es Gibt schon Strom. Und es gibt Auslandsüberweisungen. Das sollte man nützen. Kaum wer braucht heutzutage noch die Post.

trutscherl (25.7.2008, 21:46)
dann geh zur post und lass eine nachforschung machen. wenn der brief nicht übernommen wurde, muss die post den schaden ersetzen.


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