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Veröffentlicht am 18.6.2008, 15:14 von töchterlein46
Betrifft: privatvermieter
skrupelloser vermieter

Zu meineim Beitrag möchte ich folgendes hinzu fügen!!Meine Eltern sind in das Haus gezogen da sie bei der pensionierung ihre dienstwohnung aufgeben mußten und für sie war es damals sehr angenehm!!Sie haben die Dachgeschoßwohnung gemietet und das restliche Haus wurde von den Vermietern nur sporadisch genutzt.Zwei bis Drei mal pro jahr kamen sie aus der Steiermark wo ihr hauptwohnsitz ist!!Meine Eltern waren ansonsten alleine in dem haus!!Gartenpflege und schnee dienst wurden von Ihnen verrichtet.Der Mietvertrag wurde seinerzeit am Bezirksgericht beglaubigt und lautet auf Lebzeit!!! Nun hat der Hausbesitzer das Haus seinem Sohn übergeben der dies verkauft hat oder will deshalb möchte er meine Mutter loshaben weigert sich aber eine andere Wohnung zur Verfügung zu stellen .Die Frau ist mittlerweile 76 jahre alt mein Vater ist vor drei jahren verstorben!!Seit drei Jahren wohnt mein ältester Sohn bei Ihr ornungsgemäß angemeldet und vom Hausbesitzer unterschrieben ,da sie auch nicht mehr gesund ist, mehrere künstliche Gelenke und Herzkrank!! Seinerzeit war das für sie die günstigste wohnvariante trotz der hohen renovierungskosten, denn bis heute ist die Miete 110 Euro im Monat und sie wollten in Ruhe Ihren Lebensabend verbringen!! Nach 16 Jahre soll sie nun sofort verschwinden!!
 
 Kommentare

ghillie (2.7.2008, 07:14)
was sollte sie unternehmen?
solange der vermieter keine gerichtliche kündigung beantragt, gibts keinen grund, was zu unternehmen.

Trüffelchen (30.6.2008, 19:53)
mich tät intressiern wie die gschicht weitergangen ist @töchterlein46. hast inzwischen was unternommen?

ghillie (27.6.2008, 19:17)
streiten wegen nichts und wieder nichts...
wozu?

Hermes (27.6.2008, 16:05)
Nein ghillie, vom Sinn her ist es nicht egal.

Und im übrigen gebe ich lh recht.

lh (27.6.2008, 07:29)
@ghillie: kann aber auch sein, dass die Mutter ein Papierl hat, wo Vetrag über Wohnrecht auf Lebenszeit draufsteht und töchterlein hats mit Mietvertrag verwechselt.

ghillie (26.6.2008, 18:17)
hermes,
na geh. wenn töchterlein sagt, ihre mutter hat einen mietvertrag, dann wird sie sicher das papierl kennen, wo mietvertrag draufsteht. daß die mutter unbefristet mit auf lebenszeit verwechselt, ist eigentlich vom sinn her egal.

Hermes (24.6.2008, 20:54)
ghillie,
wir wissen aber nicht wirklich was im Mietvertrag drinnen steht und ob es wirklich ein Mietvertrag ist. Menschen glauben und sagen oft etwas, in Wirklichkeit ist es aber ganz anders.

ghillie (23.6.2008, 07:32)
hermes,
laut erstem beitrag hat die mutter einen mietvertrag. den der käufer des hauses natürlich mit übernehmen muß.

Hermes (21.6.2008, 16:49)
Ghillie,
sorry, ich habe nicht alle Kommentare durchgelesen, die vor mir gepostet wurden.

Aber ein Rechtsanwalt ist sicher besser, den sie dann auch mit allen Informationen versorgen muss, denn ich denke, dass wir hier nur einen Bruchteil des tatsächlichen Sachverhalts erfahren haben, und das Töchterlein selbst nicht genau weiß, ob es ein unbefristeter Mietvertrag oder ein Wohnrecht ist.

ghillie (21.6.2008, 16:03)
hermes,
eigentlich hab ich das schon unten gesagt. und wieviel ein mieter zahlt, ist ein anderer kaffee. wir wissen ja nicht, in welchem ort das haus liegt.
natürlich wird ihr ein anwalt das gleiche sagen. um ein paar hundert euro.

Hermes (21.6.2008, 15:04)
Wenn es ein Wohnrecht auf Lebenszeit ist, dann muß es im Grundbuch eingetragen sein und die Hauseigentümer haben rechtlich kaum Chancen.
Wenn es ein Mietvertrag ist, dann kann es nur ein unbefristeter Vertrag (Mietvertrag auf Lebenszeit, was ist das ?) sein, mit den gesetzlichen oder im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfristen. Und sorry, aber 110 Euro Miete für eine Wohnung ist sehr wenig, auch wenn sie sich um den Garten und den Schneedienst kümmert, was vielleicht auch im Mietvertrag vereinbart war, wodurch die Miete so gering ist ?
Nun, nichts genaues weiß man nicht, aber ein Internetforum kann dir ohnehin nur wenig helfen, mein Rat, suche einen Rechtsanwalt auf, am besten einen Mietrechtsexperten.

ezll (20.6.2008, 19:55)
@matiz
möchte gerne wissen, ob du auch so cool reagierst, wenn morgen jemand zu dir kommt und sagt.
geh zieh doch aus und such dir was neues.
dein kommentar ist der reinste bullshit!

ghillie (20.6.2008, 12:21)
lh,
grundsätzlich ja. aber bei rechtlichen fragen kommts eben auf diese kleinen unterschiede an. wir haben schließlich beruflich damit zu tun, wenn auch nicht im privatbereich.

lh (20.6.2008, 10:22)
@ghillie: vielleicht gehts ja mit ein bissl weniger Haarespalten und I-Tüpfelreiten!

ghillie (20.6.2008, 08:30)
entschuldige, lh,
oben gehts aber nicht um ein wohnrecht (dienstbarkeit), sondern um einen mietvertrag.
und was war sonst falsch an meiner meinung?

lh (20.6.2008, 06:34)
@ghillie: spielst schon wieder den Auskenner ohne Fehl und Tadel? Es gibt sehr wohl Verträge über Wohnrecht auf Lebenszeit. Kenne selber drei Fälle. Verträge kannst über sonstwas abschließen.

ghillie (19.6.2008, 14:15)
lh,
der mietvertrag kann nicht auf lebenszeit lauten, sondern nur unbefristet sein. natürlich kann der enkel in den unbefristeten mietvertrag eintreten, wenn er dort mindestens zwei jahre regelmäßig gewohnt hat.
selbstverständlich muß der käufer die rechte und pflichten des vorvermieters übernehmen.

matiz,
da gehts nicht um seite beziehen, sondern um rechtsgrundlagen. der käufer wußte ja, daß jemand mit unbefristetem vertrag drinnen wohnt. sein problem also.

lh (19.6.2008, 12:53)
@matiz: so ist aber das Gesetz. Wenn jemand lebenslanges Wohnrecht hat, dann kannst dich als Vermieter am Kopf stellen.
Freunde von mir wollen ein Haus verkaufen und finden aber keinen Käufer, der den Mann, der in diesem Haus ein Apartment gemietet hat, "mitkauft".

matiz (19.6.2008, 12:13)
also ich muss mich bei dieser diskussion auf die seite des VERmieters stellen.

stellt euch vor, ihr erbt ein haus und da sitzt jemand drinnen, der euch keine rendite bring. 110 euro pro monat ist für einen vermieter ein witz, da bleibt rein gar nichts über unterm strich.

töchterlein, wie wäre es, wenn du dich darum kümmerst, deine mutter irgendwo unterzubringen???

lh (19.6.2008, 08:36)
Wenn der Mietvertrag auf Lebenszeit lautet, dann muss auch der Käufer des Hauses darüber informiert werden und muss deine Mutter sozusagen "mitkaufen" Kündigung ist in diesem Fall nicht zulässig. Nichteinmal wegen Eigenbedarf. Allerdings ist der Anspruch des lebenslangen Wohnrechts nicht auf Erben - in diesem Fall dein Sohn - übertragbar.

ghillie (18.6.2008, 20:27)
töchterlein, wie schon gesagt,
der mietvertrag wird nicht auf lebenszeit lauten, sondern unbefristet sein. ist aber egal.
ich würde empfehlen, daß dein sohn, wenn er volljährig ist, in den mietvertrag eintritt und seiner oma im vertrag lebenslanges wohnrecht einräumt. der hausbesitzer kann (hast eh schon anderswo gelesen) nur gerichtlich kündigen (Ä 33/1 mrg), da braucht er aber einen zulässigen grund.
lies dir Ä 30 mrg (mietrechtsgesetz) durch.
ohne diese kündigung geht nichts. wird er lästig oder braucht gewalt, gibts anzeigen.


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