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Veröffentlicht am 9.6.2008, 09:28 von töchterlein46
Betrifft: hausfrau
skrupellose vermieter

hallo,ich schreibe mir den frust von der seele,meine mutter 76 jahre alt schwer krank wohnt seit 1992 in einem unbewohnten haus als mieterin!!Der Mietvertrag wurde seiner zeit auf lebensdauer abgeschlossen!!Mittlerweile will sie der Erbe aus dem Haus haben da er dies verkauft!!Sie wird bedroht und unter druck gesetzt.sie soll so schnell als möglich verschwinden sonst schickt er ihr die neuen mKäufer und die werden das problem schon lösen,mein sohn der sie betreut und bei ihr wohnt da sie alleine fast nicht mehr zurecht kommt, war anwesend!!Ohne abschlagszahlung soll sie nun verschwinden,sie hat seinerzeit fast 500.000 schilling in die wohnung investiert!!wo soll sie so schnell hin und hat er überhaupt das recht sie zu kündigen.bis jetzt ist noch nichts gekommen weder eine kündigung noch ein schreiben vom gericht oder dem vermieter!! kann mir vielleicht wer einen rat geben!! herzlichen dank
 
 Kommentare

ghillie (13.6.2008, 12:29)
leser,
ist leider verloren bei unserem pensionisten. aber ich trags ihm nicht nach.

leser (13.6.2008, 09:06)
@corvette!
ghillie hat hier im gegensatz zu dir, konstruktiv und richtig geantwortet.
eine hetz kampagne gegen ihm ,macht dich auch nicht klüger!!!

Privateye (12.6.2008, 09:01)
ghillie hat recht. ein hauptmietvertrag ist unbefristet abgeschlossen und kann nur entweder durch den mieter gekündigt werden bzw. durch den vermieter, wenn sich der mieter nachweislich vertragswidrig (nicht pünktlich bezahlen, nicht benutzen, illegale untervermietung, etc.) verhält.

und der einwand, warum man seinerzeit so viel geld in eine mietwohnung steckt: auch ich habe in den 22 jahren, die ich in meiner hauptmietwohnung lebe, sicher mehr als 40.000 euro in die wohnung investiert. allerdings habe ich sie seinerzeit als abgehauste kategorie c gemietet und zahle heute keine 300,- euro gesamtmiete für 110m2 nunmehr prächtigen altbau. neumieter rundherum zahlen das vierfache. das heisst, meine investitionen haben sich nach heutigem mietstandard in weniger als fünf jahren amortisiert.

ghillie (10.6.2008, 16:12)
rechtschutzversicherung könnt noch greifen, wenn noch nichts bei gericht eingebracht ist.
wenn der enkel alt genug ist, würd ich empfehlen, daß er in den mietvertrag eintritt, mit klausel lebenslanges wohnrecht für die oma. dann fällt eine kündigung noch schwerer.

aber, clooney, oben schreibt sie, unbewohntes haus. nicht allein im haus. das wär zu klären.

corvettele,
ich kann dir gern die paragraphen und die rechtsprechung schicken. zum unkostenbetrag.

Clooney (10.6.2008, 08:16)
naja ghilli hat in diesem Fall net ganz unrecht (Mietvertrag, Ersatzwohnung, Wohnrecht)

jedoch würde ich statt dem Mieterschutz beizutreten eine Rechtschutzversicherung abschliessen (und die Sache noch 3 Mon. aussitzen)...

warum alleine im Haus?? weil alle anderen wahrscheinlich schon ausgezogen sind..
die Geschichten mir Druck machen kennt man ja (darum auch Rechtschutz ratsamer)
Mieterschutz ist ne Zahnlose Organisation ;)

Sowas ist halt immer blöd, vor allem für alte Leute, weil man schon ein gutes Nervenköstüm braucht, obwohl man im Recht ist..

was tun wenn, mal im Winter plötzlich die Heizung für ne Woche ausfällt, kein warmwasser da ist, Lärm mitten in der Nacht uvm..es gibt viele Arten Druck auf unerwüschte Mieter auszuüben für solche Gfraster..

lg CLoon

corvette (10.6.2008, 05:26)
Sind wir froh das wir unseren Mietrechtsexperten Ghillie haben. Der hilft rasch und unbürokratisch. Einziger Nachteil: Er kennt sich nirgends aus.

ghillie (9.6.2008, 17:16)
ihr habt das aber schon sehr mißverstanden.

töchterlein,
wenn sie einen gültigen unbefristeten mietvertrag hat, gilt der auch für den neubesitzer. keine frage. wenn der enkel dort regelmäßig wohnt, hat er wohnrecht und kann auch in den mietvertrag eintreten.
kündigung ist nur über gericht möglich. sonst kann sich der erbe brausen gehen. will er das haus abreißen, muß er eine ersatzwohnung anbieten.
aber eines versteh ich nicht: wieso wohnt deine mutter in einem unbewohnten haus? wenn sie die wohnung nicht benützt, wär das ein kündigungsgrund.

wenns arg wird, kann man auch wegen nötigung anzeigen.

ps, undertaker,
ein mietvertrag ist weder ein wohnrecht (dienstbarkeit) noch im grundbuch eingetragen.
ps, trüffelchen,
ein mietvertrag ist keine vereinbarung, sondern ein vertrag.

Trüffelchen (9.6.2008, 15:47)
man müßt zuerst wissen obs schriftliche vereinbarungen bezüglich der miete gibt. so schnell wird man nicht delogiert. wend dich an den mieterverein, zahl dort die aufnahmegebühr und lass dir dort von fachkundigen leuten helfen.

lh (9.6.2008, 11:37)
Kommt mir komisch vor, wenn wer 500.000,- in eine Mietwohnung investiert. Um dieses Geld hätte man im Jahr 1992 schon eine tolle Genossenschaftswohnung bekommen.

Totengräber (9.6.2008, 11:28)
Wenn es ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht auf Lebenszeit ist, hat der "Vermieter" sowieso keine Chance. Ob ein Mietvertrag auf Lebenszeit abgeschlossen überhaupt möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


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