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Veröffentlicht am 30.5.2008, 12:02 von Michlwien
Betrifft: IMV Hausverwaltung
Rückzahlung der Kaution

Mieter, die aus einer, von der Hausverwaltung IMV Wien verwalteten Mietwohnung ausgezogen sind, sollten sich die Rückzahlung der Kaution ansehen! Diese müsste nach dem Auszug und der ordnungsgemässen Rückgabe der Wohnung, zumindest mit dem Eckzinssatz verzinst rückerstattet werden! Wir haben diese Zinsen vorerst nicht bekommen, uns wurde lediglich die ursprüngliche Kaution rücküberwiesen! Nachdem wir angefragt haben warum wir keine Zinsen ausbezahlt bekommen hiess es, es würde diesbezüglich nichts im Mietvertrag stehen! Tatsächlich ist dem auch so, trotzdem hat der Mieter Anspruch auf die Verzinsung! Als wir mit einem diesbezüglichen Urteil gewunken haben, wurden uns die Zinsen plötzlich ausbezahlt!
 
 Kommentare

ghillie (13.6.2008, 08:39)
gittal,
du zahlst gebühren und bekommst keine zinsen dafür. rechne dirs zusammen.
wie gesagt, als vermieter würd ich keine bankgarantie nehmen. denn die bezieht sich immer nur auf den aktuellen zustand, die verhältnisse können in zwei monaten schon ganz anders sein, da würd der vermieter durch die finger schauen.

ich schätz, wenns ein vermieter nimmt und volles risiko eingeht, müßte das so einer wie esmeralda sein.

Elwedritsche (12.6.2008, 17:14)
@reni-x
Genau und es fällt auch nicht in die Erbmasse. Wenn er es aber seinem Vermögen einverleibt, so wie es unten beschrieben wurde, dann ist es bei einem Konkurs weg....und dann müsste er auch noch die Zinsen berechnen.

gittal (12.6.2008, 05:30)
@ghillie: Naja - 20 Eur in Jahr find ich jetzt nicht sonderlich viel dafür dass ich die Garantie habe dass das Geld nicht einfach so verschwindet. Und die Vermieter fanden´s auch immer praktisch...

reni-x (11.6.2008, 18:02)
@ghillie
wenn es unter seinem Polster liegt scheinbar doch.
Keine Ahnung - hab ich nur im Internetz gelesen. Interessiert mich eigentlich nicht näher.

ghillie (11.6.2008, 15:32)
reni,
es ist nicht sein geld, kann daher nicht in die konkursmasse fallen.

gittal,
eine bankgarantie? da hast aber sauber draufgezahlt, denn die kostet. als vermieter würd ichs außerdem nicht nehmen. nur meine meinung.

reni-x (11.6.2008, 06:25)
Einer der Vorteile dieses Sparbuches dürfte sein, dass es- wenn z.B. der Vermieter in Konkurs gehen sollte- deutlich von dessen Vermögen getrennt ist. Wenn der Vermieter das Geld auf sein Konto legt oder unter den Kopfpolster dürfte das nicht so sein.

gittal (11.6.2008, 06:08)
Hm - ich hab immer eine Bankgarantie übergeben. Da kriegt man zwar keine Zinsen, man braucht das Geld aber auch nicht zu "haben"...

ghillie (10.6.2008, 15:40)
richtig, reni.
natürlich ist das die übliche form, eine kaution anzulegen.

reni-x (10.6.2008, 06:34)
so - grad hab ich mich schlaugemacht..

Also es gibt wirklich ein eigenes Mietkautionssparbuch - das wird bei der Bank als solches deklariert und fällt unter eigene Bestimmungen auch was Verpfändung,etc. betrifft.

Kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter eingerichtet werden . Dann bekommen beide Unterlagen, die den jeweiligen Zugriff drauf erklären und regeln. Sprich im "Bedarfsfall" kann der Vermieter einen Zugriff auf das Sparbuch geltend machen, welches er in Händen hält.

Also @Esmeralda- im Sinne deiner Hausverwaltung und eurer Mieter solltest dich einmal ....informieren bevor du Blödsinn schreibst.

reni-x (10.6.2008, 06:28)
btw. gibt es, glaube ich ein eigenes Mietkautionssparbuch, dass der Vermieter auf den Mieter anlegen kann und auf das beide zugriff haben (wer immer auch das Sparbuch gerade in Händen hält).

Muß nur als Kautionssparbuch oder Konto gekennzeichnet sein.

also kann man im Prinzip auch die Miete als Kautionssparbuch an den Vermieter geben.

reni-x (10.6.2008, 06:23)
Also ich hätte noch nie auch nur einmal bei meinen Mieten und einmaligen Vermieten die Version gehabt, das der Mieter mit einem Sparbüchl antanzt.

Da wird Bargeld übergeben und der Vermieter kann damit machen was er will. im Besten Fall legt er es auf ein Sparbuch mit z.b. 5 jähriger Laufzeit und dementsprechend besserer Verzinsung oder sonstirgendwie an. Auszahlen muß er den "Gewinn" jenseits der täglichen Einlagen niemandem , aber der Vermieter kann damit sich selbst 1,2 Euro Gewinn verschaffen.

Am Tag der Übergabe kommt der Mieter mit dem Schlüssel, das Übergabeprotokoll wird unterschrieben und der Vermieter hat das Bargeld in der Hand. Rein rechtlich hat der Vermieter allerdings glaube ich 4 Wochen Zeit das Geld nach Ende der Miete zu behalten und erst dann auszubezahlen.

ghillie (9.6.2008, 06:49)
...und ghillie ist ghillie.
weder ein alt-misantrop aus transdanubien, noch eine geifernde pseudo-hausverwalterin.

corvette (8.6.2008, 09:42)
Emma (7.6.2008, 12:20)
also ist corvette esmeralda....


Emma leidest an Verfolgungswahn? Corvette ist corvette, wer esmeralda ist kann ich dir nicht sagen. Bist wohl am Vermutungstrip.

Elwedritsche (7.6.2008, 17:19)
@Ghillie
Danke, Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung!

Emma (7.6.2008, 10:20)
also ist corvette esmeralda....

corvette (7.6.2008, 07:33)
ghillie (6.6.2008, 12:07)
also, ein derartig proletenhaftes auftreten wie von esmeralda sieht man sogar in der mucha selten.

Nicht proletenhaft, sondern richtig beschrieben. Wie soll man sonst so einen Vollkoffer wie ghillie beschreiben.

ghillie (6.6.2008, 18:25)
...proletenhaftem...

ghillie (6.6.2008, 18:14)
elwe,
diesmal ein tip an dich:
laß esmeralda. die multinicklerin möchte nur mit proletemhaften auftreten provozieren, ist (bei diesem und anderen nicks) argumenten nicht zugänglich.

Elwedritsche (6.6.2008, 12:37)
@esmeralda
Wozu diese unqualifizierten Beleidigungen? Weil Sie sich in Ihrer schlichten Art keine andere Vorgangsweise vorstellen können.
Wie gesagt, ich habe nur meine Erfahrungen berichtet.
Diese Sparbücher lauteten immer auf meinen Namen (bzw zuerst den meiner Eltern), wurden gemeinsam eröffnet und gemeinsam geschlossen (nach dem Notar-Termin). Sie wurden bei mir aufbewahrt und dienten als Sicherheit für Schäden bzw Mietausfall. Ich hatte nie Probleme!

ghillie (6.6.2008, 10:07)
also, ein derartig proletenhaftes auftreten wie von esmeralda sieht man sogar in der mucha selten.

lh (6.6.2008, 09:16)
Lustig! Jeder der schon mal ein Zimmer mit 20 Gastarbeiterbetten vermietet hat, sieht sich hier als Hausverwalter.

esmeralda1 (6.6.2008, 08:36)
Elwedritsche:

Du kleines Vollköfferchen! Was hättest du denn gemacht, wenn der Mieter nichts mehr gezahlt hätte und das Sparbuch, das ja auf seinen Namen geht, hätte sperren lassen?
Dämlich bist leider offensichtlich du!

Elwedritsche (5.6.2008, 18:03)
@esmeralda1 (4.6.2008, 11:51)
Wie dämlich muss man sein, um so unqualifizierten Quatsch zu schreiben (wie Elwetrische und div.)!


Sehr nett! Und trotzdem hatten meine Mieter alle ein Sparbuch, das ich ihnen beim Auszug zurückgegeben habe.
Ich habe schließlich nur meine Erfahrungen als Vermieter berichtet.
Auf einen "Hausverwalter", der so mit Mit-Diskutanten umgeht, hab ich gerade gewartet.

ghillie (5.6.2008, 12:48)
esmeralda,
warum gehst denn so auf alle los? glaubst du bist die einzige hausverwalterin?
wennst es selbst nicht zsammbringst, wechsel halt die bank.
aber kein grund, alle gleich so blöd anzufahren.

natürlich wirst das kautionsgeld daheim im ladl haben. so blau...

esmeralda1 (5.6.2008, 12:39)
ghillie: Könntest du bitte endlich aufhören, von etwas zu schreiben, wovon du scheinbar keine Ahnung hast. (Natürlich ist es möglich die Kaution per täglich fälligen Sparbuch als Vermieter anzulegen - nur bei rund 1% Verzinsung und rund 7 Euro Auflösungsgebühr des Sparbuchs, zahlt sich das wirklich nicht aus - nicht einmal den Zeitaufwand)

Ich weiß, wovon ich hier schreibe.
Ich bin Hausverwalter!

ghillie (5.6.2008, 06:06)
esmeralda,
du liegst daneben. als kaution wird normalerweise nicht ein sparbuch angenommen (obwohl auch das möglich ist), sondern viele vermieter legen die kaution per sparbuch an.

corvettele,
ich schafe es... na siehst.
und du hast noch immer nicht meinen 1. satz gelesen. schafst es nicht?

esmeralda1 (4.6.2008, 11:42)
reni-x

Kannst du nicht lesen oder verstehst du den Inhalt nicht? Ich habe geschrieben: .. ein solches Sparbuch anzunehmen.

Du schreibst einen völlig anderen Sachverhalt!

reni-x (4.6.2008, 10:51)
esmeralda

im Januar hat meine Holde ihre damalige Wohnung verlassen. Die Vermieterin hat natürlich auf IHR Sparbuch eingezahlt und dass dann aufgelöst und das Geld bar übergeben nach 2 Jahren.

So schwer ist das nicht.bzw. kannst so ein sparbüchel auch auf den Mieter aufmachen.

Wenn man das Sparbuch auf z.b. 5 Jahre anlegt kriegt man nach 5 Jahren eben ein bisschen mehr raus - das ist Goodwill des Vermieter.

Der Zins für tägliche Spareinlagen ist Pflicht eine Abweichung bei Wohnungen Kat3 nicht zugelassen.
Die Höhe der Kaution wird vereinbart und im Mietvertrag festgehalten.

Interessant, wer hier wie immer alles mögliche schreibt.

esmeralda1 (4.6.2008, 09:51)
Wie dämlich muss man sein, um so unqualifizierten Quatsch zu schreiben (wie Elwetrische und div.)!

Seit dem nur mehr personifizierte Sparbücher in Österreich erlaubt sind (KEST), ist es als Hausverwalter nicht möglich, ein solches Sparbuch als Kautionssicherstellung anzunehmen.
(Man könnte nämlich selber das Sparbuch nicht auflösen!)

corvette (4.6.2008, 05:46)
ghillietrottel, es ist schon arg schlimm mit dir. Du behauptest es muss nicht verzinst werden, elwe behauptet das Gegenteil. Und du behauptest du bist mit elwe einer Meinung.

Und dann behauptest du Individum noch mir hätte jemand verzucht das Preisauszeichnungsgesetz zu erklären. Lies nochmal nach, wenn du lesen kannst wirst du bemerken das dir zig Leute erklärt haben welchen Käse du von dir gibst. Ghillie du bist an Blödheit wirklich nicht mehr zu übertreffen. Von allen wirklich dummen Leutenm die ich kenne schafst du es immer wieder diese hoch zu übertrumpfen.

ghillie (3.6.2008, 15:42)
corvettchen,
lesen fallt dir wirklich schwer. womit hätt elwe mir widersprochen?

und wennst den preis am regal meinst, diese zig leser 8wahrscheinlich inklusive multinickler) haben dir zu erklären versucht, daß es eh im preisauszeichnungsgesetz steht, dessen existenz du so heftig bestreitest.

corvette (3.6.2008, 12:01)
@Elwedritsche

Wie kannst du es wagen ghillie zu wiedersprechen? Bin gespannt wie lange es dauert bis er dich belehrt.

Elwedritsche (3.6.2008, 10:05)
Der Betrag muß verzinst zurückgegeben werden - das geht natürlich mit einem Sparbuch am leichtesten.

corvette (3.6.2008, 05:34)
@ghilliekasperl alias Rechtssprechungsexperte:

Ich brauch mir nichts rauszusuchen, den ich kenne mich dabei aus. Du kommst aber immer wieder mit deiner Rechtssprechung, das war schon beim falschen Preis am Regal so. Und zig Leser haben dir wiedersprochen. Aber du glaubst noch immer recht zu haben. Darum ist es verlorene Zeit und völlig unsinnig dir etwas zu erklären.

ghillie (3.6.2008, 04:59)
also laß uns uns gegenseitig bezweifeln.
und such dir halt die rechtsprechung raus, wennst damit umgehen kannst.

corvette (2.6.2008, 13:34)
@ghilliekasperl

Du hättest bei mir Zweifel, ich habe bei dir Zweifel.

Wie das Sprichwort sagt: Liaba i hob ois i hättat.

ghillie (2.6.2008, 06:55)
schad, corvette,
jemandem anderen würd ich empfehlen, die rechtsprechung zu lesen. bei dir hätt ich zweifel.

corvette (1.6.2008, 20:02)
ghillie (30.5.2008, 19:55)
ist ein streitfall, wenns nicht im vertrag steht, aber verzinst sollte es werden, stimm ich dir zu.


Falsch ghilliekasperl. Verschon uns mit deinen Aussagen die duch scheinbar einfach so aus den Bauch heraus redest. Die Kaution muß mit Zinsen zurückbezahlt werden. Steht so im Gesetz.

Wenn du ein bisschen denken könntest würdest du von selber draufkommen. Denn warum hat die Hausverwaltung de BF Zinsen ausbezahlt ? Weil man gedroht hat. Und es stand nichts im Mietvertrag. Oder glaubst du die Hausverwaltung ist die Caritas?

Katzenfreund (1.6.2008, 00:25)
oooch ja, ich könnte auch so einiges erzählen, arbeite ich doch selber in einer Hausverwaltung ...

Bruxist (31.5.2008, 09:58)
Zahlt man die Kaution bar?
Das mit dem Sparbuch ist dann sicher eine bessere Idee.

rene (31.5.2008, 08:33)
Es geht hier eher darum das es Firmen gibt die darauf beharren das eine Verzinsung nicht "gewährt" wird wenn diese nicht ausdürcklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Erst nachdem man mit einem Gerichtsurteil winkt bekommt man "Gnadenhalber" die Verzinsung ausbezahlt.
Man muss sich nur vorstellen: Eine Firma macht dies bei tausenden seiner Mieter die ausziehen. Ein hübsches Körberlgeld für diese "Firmen".
Und keiner kann mir erzählen das sie das nicht wussten. Als Hausverwaltung muss man so etwas wissen und auch berücksichtigen. Aber es ist ja immer so, wenn du dich nicht aufregst und dein Recht selbst in die Hand nimmst dann wirst du von vorne bis hinten betrogen.

ghillie (31.5.2008, 08:28)
richtig, ist ja keine anlage.

Elwedritsche (30.5.2008, 19:19)
Für mich war es als Vermieterin immer selbstverständlich, daß ich den Mietern das Sparbuch mit den eingetragenen Zinsen zurückgebe. Es geht aber nur um einen täglich fälligen Zinssatz, denn im Falle einer Kündigung kann man keine Ablauffrist abwarten.

ghillie (30.5.2008, 17:55)
ist ein streitfall, wenns nicht im vertrag steht, aber verzinst sollte es werden, stimm ich dir zu.


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