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Veröffentlicht am 25.4.2008, 16:44 von Ephona
Betrifft: keine Firma
Ich soll Mietvertrag bezahlen

Ich wohne seit 1. März in der neuen Wohnung und hab seit dem nur Probleme mit meinem Vermieter. Er ist sehr schwer zu erreichen und kümmert sich um rein gar nichts. Nachdem er meinen Mietvertrag verschlampt hatte und ich dann gedrängt habe, dass er den doch endlich mal zum Rechtsanwalt bringen möge, damit der den Stempel drauf macht damit ich meine Wohnbeihilfe bekomme, habe ich jetzt ein Schreiben von diesem Rechtsanwalt bekommen. Er verlangt über 400 € für den Mietvertrag. Muss das wirklich ich bezahlen? Mein Vermieter ist Besitzer dieser Eigentumswohnung und vermietet sie mir. Ich hab noch nie gehört dass der Mieter selbst den Mietvertrag bezahlen muss. In der Rechnung steht: Mietvertrag für Eigentumswohnung und die Bemessungsgrundlage. Ich miete es aber als Mietwohnung. Was kann ich da jetzt machen?
 
 Kommentare

ghillie (28.4.2008, 17:29)
privateyes
letztem satz stimm ich voll zu, ist das handikap vieler beschwerden hier.

unterm strich hätts eben keinen anwalt gebraucht. aber sicher zahlt den der vertragsnehmer.

Privateye (28.4.2008, 14:12)
@ medimax

naja, so wie ich das lese: es wurde offensichtlich ein vertrag errichtet, der danach zum anwalt gebracht werden sollte, um (unnötigerweise) abgestempelt zu werden. doch bevor das geschehen konnte, wurde der vertrag verschlampt.

ob der wunsch, dass der (nochmals aufgesetzte, neu unterschriebene?) vertrag zum anwalt gebracht wird, von der mieterin ausging, ersehe ich hier nicht. es kann da nämlich genausogut sein, dass der vermieter meinte, "das muss aber vorher vom anwalt abgestempelt werden" und die mieterin daraufhin sinngemäß meinte, na dann machts, aber ich will endlich meinen vertrag.

darum meine ich: genaues schildern des falles und aller motive erleichtern das verständnis sehr und engen den interpretationsspielraum ein.

medimax (28.4.2008, 13:35)
naja privateye der satz

Nachdem er meinen Mietvertrag verschlampt hatte und ich dann gedrängt habe, dass er den doch endlich mal zum Rechtsanwalt bringen möge, damit der den Stempel drauf macht damit ich meine Wohnbeihilfe bekomme, habe ich jetzt ein Schreiben von diesem Rechtsanwalt bekommen.

zeigt für mich auch dass der mieter den RA wollte

Privateye (28.4.2008, 13:31)
@ghillie

aha, nicht nur blockwart, sondern auch noch gepaltene persönlichkeit ("wir anderen können...")? oder majestätsplural?

ghillie (28.4.2008, 12:03)
privateye,
wir anderen können oben herauslesen, daß ephona auf dem anwalt bestanden hat.

wieso körberlgeld? es ist nicht unüblich, daß man einen anwalt den vertrag aufsetzen und bestätigen läßt. dann muß man aber auch dessen gebühren zahlen. logisch.

Privateye (28.4.2008, 10:42)
sehr wirr beschrieben, die ganze sache. dass ein mietvertrag zu vergebühren ist, darauf haben die meisten ja hinewiesen.

wieso aber da ein anwalt bei der mietvertragserrichtung involviert ist (wer hat den eingeschaltet, das kann ich aus der beschwerde nicht herauslesen), verstehe ich nicht ganz.

in der regel werden mietverträge gemäß eines in den meisten trafiken (zumindest in jenen in nähe eines gerichts) erhältlichen norm-mietvertrages errichtet. da ist nix zu beglaubigen oder abzustempeln oder gar von einem notar zu bestätigen.

wenn ein vermieter ein körberlgeld mit der vertragserrichtung schneiden will, so ist das m. w. n. illegal.

sussi (28.4.2008, 09:19)
@Ephona: Wozu brauchst du den Mietvertrag vom Vermieter? Hast du keinen eigenen? Ein Mietvertrag wird normalerweise immer doppelt ausgefertigt.

medimax (27.4.2008, 10:02)
katzenfreund, ich meinte mit mietvertragserrichtung die vergebührung..

nein ghillie ich hab das nicht verwechselt mit anwaltsgebühren. ich bin mir sicher das darin bereits auch die vergebührung enthalten ist.. erfahrungsgemäß

misha (27.4.2008, 04:23)
@Katzenfreund: ja, ist schon recht, und die Anwälte arbeiten gratis.....

ghillie (26.4.2008, 18:54)
ihr verwechselt was.
der anwalt hat sein honorar verlangt. in üblicher höhe. ephona hat den anwalt verlangt, wofür auch immer, muß also zahlen dafür.

Katzenfreund (26.4.2008, 18:52)
Der Mieter muss keineswegs für die Mietvertragserrichtung etwas bezahlen - nur wird es (illegalerweise) oft verlangt - und viele Hausverwaltungen tun es auch (ich weiß wovon ich rede, arbeite selbst in einer solchen.) Was natürlich zu bezahlen ist, ist die Vergebührung des Mietvertrages (geht weiter ans Finanzamt).

medimax (26.4.2008, 18:07)
wir alle wissen nicht was in den 400,-- alles drin steckt..

bei mir wars so, das darin auch gleich die vergebührung und die rechtsanwaltskosten in einem verrechnet wurden.

und ich glaub so wird sa auch sein..

selbstverständlich muss der mieter die vertragserrichtungsgebühren bezahlen..

don2.. wohnbeihilfe ist was anderes als wohnbauförderung...

reni-x (26.4.2008, 10:47)
und zum 3ten - @don die wohnbeihilfe bekommst wennst z.b. beim AMS bist oder beim Heer oder so....

reni-x (26.4.2008, 10:45)
ach ich habs mir grad gedolmetscht.
Der Vertrag war noch nie beglaubigt. Ich hab gedacht der Vermieter hätte den Vetrag unterschrieben und beglaubigt verschlampt (deswegen auch gewundert warum der den überhaupt hat).

Aber normal erledigt man das mit dem Vertrag VOR dem einziehen.....

reni-x (26.4.2008, 10:44)
@ghillie

wieso schuld des vermieters ? weil in der Beschwerde steht ER hätte den Mietvertrag vom Mieter verschlampt (warum auch immer er diesen hat).

Don2 (26.4.2008, 09:23)
ephona: noch etwas.
ich glaube nicht dass du wohnbeihilfe bekommst. diese gibt es nur wenn du eine geförderten mietwohnung bewohnst.
wäre ja nicht schlecht wenn das so ablaufen würde.
da suche ich mir eine teure wohnung in bester lage aus und dann kassiere ich wohnbeihlife. aber so einfach wirds nicht gehen.

Mailange (26.4.2008, 09:10)
Wer anschafft zahlt! Ein Mietvertrag muß überhaupt von niemandem bestätigt werden, nur beim Finanzamt angezeigt. Ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter.

ghillie (26.4.2008, 08:31)
don,
deine ganzen ausführungen hättest auf den letzten satz beschränken können. ephona hat auf der einschaltung des anwaltes bestanden, also muß sie dessen kosten tragen.

schon ihr einwand, daß sie keine eigentumswohnung mietet, sondern eine mietwohnung, zeigt, daß da auch beratung anderer stellen versagen würde.

Don2 (26.4.2008, 08:26)
ephona: sollte noch etwas unklar sein empfehle ich dir dich mit einer mieterintressengemeinschaft in verbindung zu setzen. goggle hilft dir dabei.
aber soweit ich das abschätzen kann dürfte bei dir alles korrekt abgelaufen sein.

Don2 (26.4.2008, 08:22)
an pr.ghillie pers.teil 2
Häufig sind neben diesen Gebühren auch „Vertragserrichtungskosten" zu bezahlen. Rechtsanwälte berechnen die Kosten der Vertragserrichtung in aller Regel nach dem Notariatstarifgesetz, wobei sich die Höhe der Bemessungsgrundlage nach dem monatlichen Mietzins und der Dauer des Mietvertrages richtet. Dabei sollte seitens des Mieters die Frage geprüft werden, ob nicht eine Sondervereinbarung mit dem Rechts­anwalt
getroffen werden kann. Zur Frage der „Vertragserrichtungskosten" haben wir am Ende dieser Broschüre eine interessante Entscheidung des obersten Gerichtshofes für Sie kommentiert.
alles klar ghillie?

Don2 (26.4.2008, 08:21)
an pr.ghillie pers.
Charakteristisch für viele Fragen rund um den Vertragsabschluß sind Fragen nach Vertragserrichtungskosten und Gebühren. Dabei ist es wichtig, zu wissen, daß ein Mietvertrag keinesfalls nur gültig ist, wenn er von einem Rechtsanwalt oder Notar verfaßt wird sowie, daß jeder Vertrag dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern vorgelegt werden muß.
Gebühren. Jeder Mietvertrag ist dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zur „Vergebührung" vorzulegen. Die zu entrichtende Gebühr beträgt l % des Bruttomietzinses für die gesamte Mietdauer. Mietverträge auf unbe­stimmte Zeit werden gebührenrechtlich jenen Verträgen gleichgestellt, die auf 3 Jahre abgeschlossen wurden.

ghillie (26.4.2008, 08:15)
don,
der anwalt hebt ja nicht die gebühren ein, um die ist es oben nicht gegangen.

reni,
wieso schuld des vermieters? ephona hatte ja auf der einschaltung des anwalts bestanden, schreibt sie. dann muß sie auch dessen kosten tragen.

Don2 (26.4.2008, 08:07)
jeder mietvertrag muß vergebührt werden. wie do schon erklärt hat.
ghillie: seit wann muß ein mietvertrag beglaubigt werden. weder das gericht noch ein notar "beglaubigt" dir einen mietvertrag.

reni-x (26.4.2008, 07:38)
a)wieso verschlampt der Vermieter DEINEN Mietvertrag ?

b)zahlst du die Vergebührung des MV normalerweise schon als Mieter (ebenso wie den Makler - was mir bis heute eine Unlogik darstellt) aber

c)wenn es die Schuld des Vermieters ist, kann er dich schwer dafür bezahlen lassen...

cassali (25.4.2008, 20:12)
do,
seit wann wird ein Mietvertrag nach m2 vergebührt, ist das neu?

do (25.4.2008, 19:33)
Im echten Leben, liebe ephona, ist es einfach so, dass der, der etwas will (wie du einen schriftlichen Mietvertrag, um damit Leistungen zu beziehen, die die Allgemeinheit finanziert - nämlich deine Wohnbeihilfe), dafür auch bezahlen muß.....

Zu zahlen ist an und für sich nur die Vergebührung beim Finanzamt (macht übern Daumen ca. € 180,00 für 70 m² aus) - klar, die zahlst du, warum sollte es auch der Vermieter tun, der will ja nix von dir, sonder du etwas von ihm - und wenn dann auch noch ein Rechtsanwalt ins Spiel kommt, wirds klarer weise teurer, der will ja auch von etwas leben...

Zitat:" Ich hab noch nie gehört, dass der mieter selbst den Mietvertrag bezahlen muß..."

GRATULIERE!

Wieder gratis was dazugelernt!

ghillie (25.4.2008, 18:15)
z.b. beim gericht. sogar beim notar.

cassali (25.4.2008, 18:10)
ghillie,
wie woanders wärs ephona billiger gekommen? wo anders?

ghillie (25.4.2008, 18:06)
ephona,
du mietest eine eigentumswohnung. ist das unklar?
wegen anwalt, was war denn ausgemacht? wenn du drauf bestehst, daß unbedingt ein anwalt den vertrag beglaubigt, dann verrechnet der auch seine kosten. dem, ders bestellt hat. woanders wärs dir billiger gekommen.

ich fürcht, an den 400 euro bleibst hängen.


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