Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Dienstleistungen/VersicherungenZurück 
Veröffentlicht am 1.4.2008, 11:46 von MF
Betrifft: Wüstenrot Versicherungs AG
Haushaltsversicherung will nach Kellereinbruch nicht zahlen!

Folgende Situation. Ich habe mir bei meiner Versicherungsberaterin eine Haushaltsversicherung "andrehen"lassen.Zuerst wollte ich sie nicht,aber nach überlegungen habe ich mich dann doch überreden lassen,man weiss ja nie was kommt. Das ganze war am 6. März.dieser Tag ist auch der anfang meines versicherungsbeginns. Gut eine Woche später,möchte ich meine schönen neuen alufelgen aus den keller holen,und siehe da,mein Kellerabteil sowie zahlreiche andere wurden aufgebrochen.wohlgemerkt,war mein Kellerabteil sachgemäss mit einen vorhangschloss versperrt. entwendet wurden meine neuen alufelgen,sowie mein fahrrad.. wert des ganzen ca 1000 euro. Natürlich gleich die polizei angerufen und die nahmen das ganze auf papier auf. Zum Glück habe ich eine woche vorher eine Haushaltsversicherung abgeschlossen,gut dass ich versichert bin. Denkste. Am heutigen Tag kam das Schreiben,in den hervorgeht dass die Leistung der Schadensbegleichung abgelehnt wurde,mit der begründung dass die umstände des schadenshergangs unschlüssig wären. DH mein entstandener schaden wird von meiner versicherung nicht gedeckt. Da muss ich mir doch die frage stellen was an dieser sache unschlüssig ist. fakt ist,mir wurde in mein kellerabteil eingebrochen und wertgegenstände wurden entwendet. Dass dies kurze zeit nach vertragsabschluss passiert ist,dafür kann ich nichts. Auf alle fälle habe ich ein mail an den zuständigen Bearbeiter geschrieben,wo ich unter anderen androhe diese angelegenheit meinen rechtsanwalt weiter zu leiten,sollte sie die versicherung weiter weigern zu bezahlen.des weitern sehe ich mich gezwungen all meine laufenden versicherungsverträge mit sofortiger wirkung zu kündigen,weil ich mir die frage stelle,WOZU HABE ICH SIE DENN? Leider finde ich es eine sauerei hier meinen geld nachlaufen zu müssen. sollte sich die sache zu gunsten meinersits klären,nehme ich mein schreiben zurück, fortsetzung folgt.....
 
 Kommentare

murks (7.5.2008, 07:18)
@MF,
vor Jahren hatte ich ein Problem, wo es um einen erheblichen Parkschaden mit Fahrerflucht ging. Es gab Zeugen und auch das Kennzeichen der Verursacherin.
Das hat damals fast zwei Jahre gedauert!

ghillie (6.5.2008, 21:10)
solange, bis du lästig genug bist.

MF (6.5.2008, 15:29)
Hat jemand erfahrung wie lange so etwas dauern kann??
lt.der versicherung wird noch auf ein protukoll der polizei gewartet,indem hervor geht dass es sich um ein serieneinbruch handelt.wie lange kann soetwas dauern?

ghillie (14.4.2008, 18:25)
kannst gern nachschauen.
ich bin ein solitär.

Mailange (12.4.2008, 13:13)
....einschließlich ghillie!

ghillie (12.4.2008, 10:07)
katzenfreund,
stell dir vor, die redaktion würde die multinickler sperren. da würden aber etliche wegfallen.

Katzenfreund (11.4.2008, 23:00)
Das fiele mir noch ein, dass ich mich über dich ärgere.

dochnichtdieguten (11.4.2008, 21:08)
richtig,geisteskranke und zwar um 20:53!!!

katzenklo katzenklo, macht die katze froh....

nicht ärgern, ist schlecht für deine nerven!!!

hihihihihihihihihihi

Katzenfreund (11.4.2008, 18:53)
Sind denn nur mehr Geisteskranke hier unterwegs?? Warum werden "Poster" wie "dochnichtdieguten" nicht gesperrt???

ghillie (7.4.2008, 17:30)
genau, medimax,
und solange wir nicht wissen, ob der einbruch überhaupt von der versicherung abgedeckt war, ist weiteres sinnlos.

medimax (7.4.2008, 07:51)
nun das ist leider nicht so, dass dich jemand auf einzelpunkte der AGB`s aufmerksam machen müsste. Man muss dich lediglich fragen mündlich oder schriftlich ob du diese Bedingungen gelesen und zur Kenntnis genommen hast..

Emma (6.4.2008, 15:33)
Also ich würde den Vertrag selbst durchsehen, bevor ich eine Beschwerde schreibe.

MF (5.4.2008, 20:38)
der vertag hat was waeis ich wie viele seiten....aber sollte es der fall sein dass es eine zeitlich begrenzte haftungssperre gäbe,hätte es mir der sb doch schon mitgeteilt,bzw.hätte er mich auf diesen punkt im vertrag verwiesen

Stranger (5.4.2008, 16:08)
Medimax.

Bei zeitl. begrenzter Haftungssperre, hat es sich natürlich erledigt.

medimax (5.4.2008, 15:18)
stranger, das können wir alle nicht wissen ob der schaden zu bezahlen ist.. wir kennen alle nicht ausser der BF den versicherungsvertrag samt bedingungen.. wenn er eine haftungssperre beinhaltet so muss nicht gezahlt werden..

Stranger (5.4.2008, 14:09)
MF
Schlüssig, oder unschlüssig, steht nicht zur Debatte.
Der " Schade " ist zu bezahlen. Wird sich jeder beauftragte RA. freuen. Gratisauskunft, bzw. Erstauskunft beim Anwalt sollte gratis sein.
MfG.

reni-x (4.4.2008, 18:53)
Katzenfreund

wo steht dass es Raub und Einbruch ost Gesindel war ? Und was hat das mit der Beschwerde zu tun ? Und du hast Recht - in dem Fall benötigt man vermutlich keine Politiker.

Aber sonst - Thema verfehlt - setzen

Katzenfreund (4.4.2008, 16:58)
Tja - wozu hat man "Freunde"? - und wer braucht die Politiker, die dieses ganze Raub- und Einbruch-Ost-Gesindel hereinlässt?

Elwedritsche (4.4.2008, 13:57)
Ja, ich würde mich hinter die Beraterin klemmen - schließlich kriegt die eine Menge Geld für den Abschluß.

misha (4.4.2008, 12:21)
@MF: Na ja, die Versicherungen sind halt misstrauisch wenn 1 Woche nach Vertragsabschluss schon ein Schadensfall eintritt. Kein Wunder, dass die sich da zieren. Musst schauen, was genau im Vertrag steht. Manche Verträge gelten erst nach 2 oder 3 Wochen. Aber was sagt denn deine Versicherungsberaterin dazu?

Carlo (4.4.2008, 11:18)
@dochnicht........

komm, erzähl mir doch von deinen problemen oder deiner sucht, ich bin für dich da.

Bruxist (4.4.2008, 08:23)
Sehr bedenklich!

leser (3.4.2008, 12:41)
in meinem spiegel siehts gut aus und bei dir? sagst du Grüß Gott???

leser (3.4.2008, 11:24)
wos is den da peter für ana??
der hund is benaund!
bin mir sicher der säuft aus einer schüssel!

Elwedritsche (3.4.2008, 09:31)
Kommt ihr nicht bald aus dem Kindergarten raus???

Tomsl (3.4.2008, 06:17)
@ghilie: Geh bitte mal einen Schritt zurück, damit Du von der Leitung runtersteigst: "alternativer" Versicherungsanbieter = anderer Versicherungsanbieter als jener, bei dem die HV abgeschlossen wurde -> NICHT Wüstenrot, sondern UNIQUA, Wr. Städtische, Allianz, Generali und und und (zwecks Schleichwerbung darf meine Liste gerne ergänzt werden :)

@MF: Nicht anlassen und ev. auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt einschalten und dies der Versicherung auch mitteilen - Kosten hierfür muß dann sowieso Wüstenrot tragen, sofern sie sich nicht doch noch irgendwie rauswinden können ...

ghillie (2.4.2008, 18:47)
medimax,
ich kenn keine alternativen versicherungsanbieter. beispiel?

mf,
ich würd weder anrufen noch mailen, sondern alles nur schriftlich machen. zeit dazu mußt dir halt nehmen. daß ein versicherungsberater ein verwandter ist, wär nicht unüblich. schau einmal nach, ab wann die deckung ist, nicht ab wann der vertrag läuft.

medimax (2.4.2008, 17:25)
ja ghillie damit meine ich einen alternativen versicherungsanbieter.

wenn für die versicherung etwas nicht schlüssig geklärt ist.. dann kann sie aus der haftung entlassen sein bzw die haftung bis zur vollständigen klärung aussetzen. man muss auch aufpassen. versicherung haben auch klauseln, in meinen augen auch nachvollziehbar, wo erst nach ablauf einer bestimmten frist nach vertragsabschluss die haftung einsetzte.. auch wenn es für fälle wo wirklich etwas passiert ist wie hier sehr traurig ist..

@ murks, stimmt ja das kann man nicht wissen was davor war..

Besserwisserin (2.4.2008, 17:20)
Nicht lange herumreden sondern Nägel mit Köpfen machen, d.h. Rechtsanwalt einschalten und Klage gegen die Versicherung einbringen. Nur diese Sprache verstehen die Versicherungen.

MF (2.4.2008, 16:38)
...aber warum sollte ich nicht von meinen recht gebrauch machen,da ich ja versicvhert bin,erwarte ich mir schadensersatz meiner versicherung,weil ich nicht einsehe warum ich sonst einen cent dafür einzahlen sollte....
für mich persönlich macht es keinen unterschied ob ich 1 monat meine versicherung zahle oder 20 jahre.....

MF (2.4.2008, 16:35)
.....Vorgesetzten zu sprechen,legte er einfach auf....wutentbrannt folgte mein anruf bei der vermittlung und letztendlich beim vorgesetzten,mit dem ich ein ca 1 stündiges Telefonat führte,und er mir letztendlich sagte,dass ich ihm auch nicht so wirklich überzeugen könne,aber ich solle ihm die verständigung der polizei per email zukommen lassen,und dann sehen wir weiter.
danch mit meiner versicherungsberaterin,bei der ich den vertrag abschloss ein gespräch geführt,diese hat auch schon mit beiden herrn gesprochen und jetzt kommts dicke:sie wurde gefragt ob sie mit mir verwandt sei,oder sonstige verhältnisse...die werfen ihr vor dass sie mit mir unter einer decke steckt,weil sie mir geholfen hat die schadensmeldung auszufüllen,UNGLAUBLICH ODER????

das ist der stand der dinge!
Wie gesagt,dass es kurz nach vertragsabschluss passiert ist,dafür kann ich nicht,es ist passiert und ich kanns nicht ändern...in keinster weise stehen mir betrügerische absichten im sinne...

MF (2.4.2008, 16:26)
Also gedeckt ist der kellereinbruch schon,auf alle fälle inkl.aller nebenräume,abstellraum,fahrradraum etc.
habe die antwort von diesen bekommen,bezüglich der unstimmigkeit...
es geht denen vor allem darum,dass unter der aktenzahl der polizei nur mein einbruch aufgelistet ist,und da dadurch meine angaben der schadensmeldung,und der polizeilichen anzeige nicht übereinstimmen....
aber:die polizei hat extra am hausflur eine verständigung ausgehängt,mit der angabe dass"mehrere Keller"aufgebrochen wurden und die betroffenen sich bitte melden sollten...
Diese Verständigung habe ich fotografiert an die versicherung geschickt.jetzt heissts mal abwarten....
Doch jetzt die krönung:
Als ich mit den zuständigen Bearbeiter tel.in Kontakt trat um die sache zu besprechen,meinte er dass er mir nicht telefonisch rede und antwort stehen kann,ich solle ihm per email antworten...ich habe aber nicht den ganzen tag zeit dass ich emails schreibe(bin berufstätig),und auf meinen wunsch mit seinen........

reni-x (2.4.2008, 14:34)
(muß mal bei mir nachschauen - hab sie seit ewig und nie benutzt)

Bei Wüstenrot ist laut hompage Einbruch allerdings dabei:

Konkret sind das Schäden durch Feuer, Naturgefahren und Leitungswasser an Gebäude bzw. Inhalt sowie durch Einbruchdiebstahl und Glasbruch (Inhalt). Zusätzlich inkludiert ist eine Privathaftpflichtversicherung (Haushaltversicherung) sowie eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz (Eigenheimversicherung). Diese bezahlt berechtigte Ansprüche von Dritten gegen Sie als Versicherungsnehmer und Ihren Ehegatten/Lebensgefährten bzw. im selben Haushalt lebende Kinder und wehrt diese ab, wenn sie unberechtigt sind.

reni-x (2.4.2008, 14:33)
Also bei meiner Haushalt ist z.B. glaub ich kein Einbruch dabei sondern (blöd formuliert) die Versicherung wenn im Haushalt was kaputt geht.
Da würde ich echt mal schauen.

Lumpazi (2.4.2008, 11:27)
Wos sogt 'n dei Varsicharungsgschamstarin dazua, ha? I tatat dee amoi a bissl zwickn, wäu de kassiat schlußendle a a Prowesion fian Vartrogsabschluß.

Chico (2.4.2008, 10:45)
Natürlich schaut es auffällig aus, wenn kurz nach Vertragsabschluss was passiert. Aber in deinem Fall: Wenn es stimmt, das auch die Kellerabteile der Nachbarn aufgebrochen wurden, haben die ja auch eine Anzeige gemacht. Die würde ich mal kopieren und der Versicherung zukommen lassen.

Das die misstraurisch sind ist ja verständlich, viele die einen Schaden haben, schliessen eine Versi8cherung ab und melden den Schaden eben erst dann bei der Polizei (auch sehr verbreitet bei Parkschäden). Aber wenn deine Nachbarn auch eine Anzeige haben, weiss die Versicherung, das dein Fall echt ist.

Tomsl (2.4.2008, 10:30)
@ghillie: "alternativer Betreiber": Rechtsschutz bei einer anderen Versicherung - nie bei derselben, bei der sonst so alles versichert ist

Zum eigentlich Fall: (Wie schon vorher beschrieben)
- Diebstahl und Einbruch sind in der HV enthalten?
- Ist das Kellerabteil enthalten?
- Ist das Kellerabteil nur durch ein Vorhängeschloß oder auch noch durch eine versperrte Kellertür gesichert?

Bzgl. Datierung: Es handelt sich um eine Haushaltsversicherung, nicht um einen Rechtsschutz (der anfangs - meist - eine dreimonatige Sperrfrist hat).

ghillie (2.4.2008, 08:40)
medimax,
sag, was ist bei versicherungen ein alternativer betreiber? verwechselst da nicht was?

aber richtig, die datierung hab ich auch übersehen. da kanns ohne weiteres sein, daß so ein schaden noch nicht abgedeckt ist.

murks (2.4.2008, 07:34)
@medimax,
natürlich wirkt es komisch, aber Wer weis im Vorherein, wann ein Schaden entsteht?

Ich hatte vor langen Jahren auf diese Weise Glück im Unglück. Hab mir damals eine Unfall- und Lebensversicherung andrehen lassen. Vertragsabschluß war der 31. August, am 2. September hatte ich einen schweren Motorradunfall. Versicherung war zwar nicht begeistert, hat aber bezahlt.

murks (2.4.2008, 07:30)
@Erdbeere,
von dort ist er ja erst abgehauen.

medimax (2.4.2008, 07:29)
da liegt wirklich das problem dass der schaden sehr kurz nach abschluss entstanden ist.. .. wirft manchmal ein komisches licht auf einen schadensfall.. jetzt beginnt ein längerer weg einspruch erheben.. sachverständigen begutachten lassen... gibts eine rechtschutzversicherung bei einem alternativen betreiber, dann diese einschalten.


allerdings ich würde ja diese gegenstände nicht im keller lagern wenn ich nciht versichert wäre.. und das war ja bis vor kurzem nicht so oder? .. eine haushaltsversicherung kann nie falsch sein

Erdbeere (2.4.2008, 07:19)
@PETER S:
eindeutig-du gehörst nach gugging-da sind menschen die dich verstehen

brackets (1.4.2008, 22:48)
Klagen! Die Versicherung klagen! Hol dir Unterstützung vom VKI oder der Arbeiterkammer, die helfen da gerne.

mama2 (1.4.2008, 18:35)
@PeterS
bitte das wird aber schon fad, meinst nicht auch? wennst willst kannst ja mit posten, aber muss das ewige bruuuuuuuuuuuuuummmmmmmmen sein?

ghillie (1.4.2008, 15:10)
mf,
bist du sicher, daß diebstahl und einbruch auch dabei ist? war es ein einbruch? auch wenn ja, mag die versicherung meckern, weil werte nur durch ein vorhängschloß gesichert waren, also praktisch nicht.
da würd ich nicht gleich hinhauen, sondern zuerst reden.

ghillie (1.4.2008, 15:08)
erich,
genieße dein leben. andere führen ein anderes.

Erich50 (1.4.2008, 13:52)
darum habe ich nie eine versicherung abgeschlossen,außer die pflichtversicherung fürs auto.


© 2000-2024 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.