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Veröffentlicht am 21.3.2008, 13:50 von Suesse
Betrifft: Ranftl
Über den Tisch gezogen

Hatte vorige Woche eine Aha Erlebnis mit der oben genannten Autowerkstatt. War zuvor zur Pickerl Überprüfung beim ÖAMTC mit meinem 10 Jahre alten Ford Fiesta und es wurden einige Mängel festegestellt wie z.B. Bremsen, Auspuff und noch ein paar Kleinigkeiten. Fuhr dann im Anschluss mit dem Bericht vom ÖAMTC zu besagter Werkstätte und legt ihm diesen vor. Auf Nachfrage der Kosten wurde von dem Werkstättenbesitzer ein Schätzung von etwa € 800,00 abgegeben auf welche ich ihm wissen lies das dies schon ziemlich viel für meine Begriffe sei und er darauf meinte na schauen wir mal vielleicht wird´s eh nicht ganz so teuer. Als er mich dann Ende der Woche anrief und meinte ich sollte mich setzen teilte er mir mit das die Reperatur sage und schreibe € 1.650,00 ausmacht viel ich aus allen Wolken. Ich kann nicht verstehen warum er es nicht der Mühe Wert fand mich im Vorfeld zu informieren das dies mehr als das Doppelte seiner Schätzung ausmachen wird und abgesehen davon müsste einem doch der Menschenverstand sagen, dass man in einen 10 Jahre alten Kleinwagen nicht soviel Geld steckt. Wie gesagt die € 800,00 waren schon meine absolute Schmerzgrenze. Ich finde dieses Verhalten absolut unseriös und eine Abzocke!! Das habe ich ihm auch wissen lassen nur nützen tut nichts zahlen musste ich trotzdem:-(( Aber als Warnung an alle Konsumenten, absolut vorsichtig sein bei solchen Dingen das kann sehr rasch ins Auge gehen wenn man auf den Falschen kommt!! Freundliche Grüße Suesse
 
 Kommentare

ghillie (10.4.2008, 21:19)
reni,
ganz egal ob bindend. wenns heißt, 800, und dann wirds deutlich mehr, fragt jede normale werkstätte zuerst zurück.
"meinte ich sollte mich setzen" ist sicher weder angebracht noch seriös.

reni-x (6.4.2008, 10:54)
und nein - ein Kostenvoranschlag ist rechtlich gesehen KEIN bindendes Angebot.

Wäre ja in beide Seiten ein Schmarrn - wenn die Firma per Telefon eine Fehlersuche z.b. am Auto für 50 Euro zusagt und die dann 10 Stunden danach suchen nur weil der Anrufer einen Blödsinn erzählt hat.

Vice versa wenn der Kunde glaubt es dauert 10 Stunden und die finden den Fehler nach 1 Stunde.


Ein Angebot ist bindend.Kostenvoranschlag nicht. So einfach ist das @customer Xy - also lieber selbst informieren.

reni-x (6.4.2008, 10:48)
es gibt einen UNVERBINDLICHEN KostenVORanschlag und einen VERBINDLICHEN.

Natürlich muß ein unverbindlicher, mündlicher Kostenvoranschlag nicht eingehalten werden.

Simpel gesprochen -
unverbindlich(beidseitig)
"was wird's ca kosten" "ca. 50"
verbindlich(beidseitig)
"was wird es kosten" - genau 50

Und wenn z.b. ein mündlich per Telefon eingeholter Kostenvoranschlag bindend wäre hätten viele Firmen ein Problem.

Sonst wäre das Wort (und die Idee dahinter) KostenVORanschlag ja relativ sinnlos. sondern wäre es ja ein FIXPREIS bzw. FIXKOSTEN.

Allerdings ist natürlich eine Verdopplung der Kosten absolut nicht im Rahmen - normal macht man sich hier einen Spielraum aus, der nicht überschritten werden darf (oder nur auf Nachfrage) und das Ganze schriftlich.

CustomerXY (6.4.2008, 09:50)
... genau. Natürlich ist es an sich egal, ob der Kostenvoranschlag mündlich oder schriftlich erfolgte - genauso wie bei Verträgen besteht in beiden Fällen absolute Verbindlichkeit.
Aber im Streifall zählt leider nur, ob man die Sache beweisen kann oder nicht.

medimax (4.4.2008, 07:38)
selbstverständlich müssen mündliche verträge eingehalten werden. allerdings werden diese nicht eingehalten dann wird man ein kleinen problemchen haben diesen einzuklagen wegen mangelnder beweiskraft

Besserwisserin (3.4.2008, 20:24)
Auch mündliche Kostenvoranschläge müssen eingehalten werden. Man hätte auf keine Fall bezahlen dürfen.

CustomerXY (3.4.2008, 20:09)
Ich bin immer wieder erstaunt, wie desinformiert Konsumenten oft sind.
Kostenvoranschläge sind per Gesetz verbindlich. Sollte eine erhebliche Abweichung zustande kommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber VOR der weiteren Ausführung des Auftrages entsprechend zu informieren.

Sollte es dir möglich sein, den Kostenvoranschlag durch einen Zeugen zu beweisen, könntest du eine teilweise Rückerstattung des Geldes eventuell einklagen.

raiser (25.3.2008, 14:12)
Bitte mich zu berichtigen aber unterschreibt man nicht vorher einen Reparaturauftrag?

cheyenne (25.3.2008, 12:18)
@muchaleser

Wo schreibt @Suesse denn, daß sie keine Ahnung hat?

muchaleser (25.3.2008, 11:52)
@cheyenne: was hätte die @Suesse dann gesehen, wenn sie vom Auto keine Ahnung hat? Maximal die schmutzigen Fingernägel.

Ranftl = nomen est omen!

cheyenne (25.3.2008, 10:20)
Tut mir leid für dich!

Bleib nächstes mal besser in der Werkstätte und schau ihnen auf die Finger!

Schönen Tag!

cassali (23.3.2008, 12:24)
es ist durchaus üblich dass man vorher mit dem werkstättenleiter ausmacht bis zu welchem betrag die reparaturen durchgeführt werden sollen und falls dieser überschritten werden muss dass man auf jeden fall vorher telefonisch verständigt werden möchte damit man sich überlegen kann ob einem das fahrzeug noch so viel wer ist

Totengräber (23.3.2008, 12:14)
Bremsen und Auspuff kommen für den Betrag nicht in Frage, die Kleinigkeiten wären interessant

ghillie (21.3.2008, 14:19)
kostenvoranschlag eingeholt?


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