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Veröffentlicht am 9.3.2008, 11:36 von Lutzverdrutz
Betrifft: XXXLUTZ Wien 22
Mahnung trotz bezahlter Ware!!!

Unglaublich aber war.Haben sehr viel gekauft beim XXXLutz (werden wir und unsere Verwandten und Bekannten sicher in Zukunft unterlassen gibt ja genug andere).Dann holten wir einen Teil ab, haben vorort alles bar bezahlt.Dann kamen anrufe von der Kassiererin und dem GF Hr.Gutmann, wir sollten nochmals 750,- bezahlen und ob wir eine Rechnung hätten.Diese ist leider im Zuge des Umbaues und Umzuges unauffindbar, es handelt sich auch nur um ein Vorführmöbelstück wo diese Firma sich sowieso jeglicher Garantieansprüche entzieht.Kurzum gabs jetzt schon 2 Mahnungen mit Androhung von Pfändung durch Inkassobüro.Scheinbare Kompromißlosikeit wird durch böse Kundenverscheuchende Briefe unterstrichen.Somit gehen wir jetzt an die Öffenlichkeit und zu underem Rechtsschutz der schon Zusage erteilt hat, also bloß aufpassen wenn dort gekauft wird, selbst bei Streiterein vor Gericht kommt oft ein Vergleich hervor wo wahrscheinlich die Juristen vom Lutz eine Beschäftigung brauchen und ihren Kunden und dem Konsumenten einfach für innerbetriebliche Fehler verantwortlich machen und somit nochmals den Umsatz steigern!!! Vielen Dank Firma Lutz, wirklich toll!!! Familie S. aus NÖ.
 
 Kommentare

ghillie (17.3.2008, 09:34)
trüffelchen,
wennst alles wegschmeißt, wirst irgendwann halt bröseln haben.

disk (14.3.2008, 12:30)
Als Beschwerdeführer würde ich mich hier auch ganz schnell vertschüssen. Bei den blöden Kommentaren der Stammverweigerer :-)

Trüffelchen (14.3.2008, 12:14)
das kommt davon wenn mans nicht so macht wie @Erich50: "jede rechnung kommt bei mir in einen eigenen karton,auch die gebrauchsanweisungen"
sag mal, hast du eine lagerhalle für die ganzen kartons?

ghillie (12.3.2008, 11:57)
oder traut er sich nicht mehr zu sagen, daß er ein vorführstück mitgehen hat lassen.

Mailange (12.3.2008, 10:56)
Wahrscheinlich hat der BF wie seine Rechnung auch die Erinnerung an seine Beschwerde verloren.

ghillie (11.3.2008, 20:17)
ja, dattl,
wahrscheinlich weil sich die familie s. so in ihre ungereimtheiten verstrickt hat, daß sie nicht mehr rausfindet.

alterdattl (11.3.2008, 14:31)
Es ist beim Mitlesen immer wieder interessant, wenn uns jemand seinen Frust vor den Lutz - pardon, Latz knallt, dann werden die Ungereimtheiten aufgezeigt, und dann kommt nix mehr.

fifa7 (11.3.2008, 14:28)
sabifa (11.3.2008, 09:58)
Auf gut Deutsch: wir alle wissen nicht was da vorgefallen ist....

so ist es. auch wenn ich am ehestens an "meine" theorie glaube und elwes wurstsemmelbeispiel recht gut untermauert, was wirklich war, da darf man seine zweifel haben, lieber lutzverdrutz (weil dort eben auch nicht üblich ist, keine rechnungen mehr zu haben .... )

Elwedritsche (11.3.2008, 11:58)
Solange der BF hier nicht die offenen FRagen klärt, sollten wir uns weiteres Rätselraten ersparen.

reni-x (11.3.2008, 11:50)
evtl. haben sie es auch gestohlen und dabei ihre Visitenkarte verloren.

Wir werden es wohl nie erfahren.

ghillie (11.3.2008, 10:57)
..außer sie haben einfach ein vorführstück von der auslage eingesackelt.
schön langsam bleibt nix anderes mehr übrig.

reni-x (11.3.2008, 10:42)
die andere Auslegung ist eben - und da hast du recht - wenn sie schon alles bezahlt haben müssen sie nachweisen, dass sie das getan haben. Ihr Problem.

Aber wieso sollte der Lutz dann Mahnen ?

ghillie (11.3.2008, 10:41)
...und außerdem würde eine firma nie anrufen und den kunden fragen, ob der eine rechnung hat.
da stimmt so viel nicht, daß schon andere bezeichnungen als auffällig passen.

sabifa (11.3.2008, 10:38)
Und auffällig ist daß Fam.S. auch nichts zur Aufklärung beiträgt.

reni-x (11.3.2008, 10:35)
@elwe

so logisch dein beispiel auch ist.

DIE MAHNEN MIT INKASSOBÜRO wegen einem angeblich nichtbezahlten Betrag.

Wenn ich 5 Tische beim Lutz kaufe und 3 hole und bezahle und dann stehen noch 2 dort herum brauche ich ja wohl nicht die Rechnung über die ersten 3 Tische mitnehmen damit ich die restlichen 2 kaufen kann.

Zahle 3 und geh nach hause
komme wieder und zahle 2

Gemahnt wird, wenn man z.b. anzahlt , die Sachen mitnimmt und den Rest nicht berappt (Ratenzahlung oder so)

Es geht hier nicht um den verschlampten Nachweis man hätte schon bezahlt und kommt jetzt abholen.

Zumindest so steht es in diesem Rätsel......
Da steht auch "einen Teil holten wir ab" und dann handelt es sich um "EIN Vorführmöbelstück"

Und der Rechtschutz hat "Zusage erteilt" - zu was ? Ich glaub die Familie S weiß selbst nicht so genau WAS da eigentlich abgeht.

Elwedritsche (11.3.2008, 09:56)
Ich habe das anders verstanden. Um beim Wurstsemmel-Vergleich zu bleiben von reni-x (11.3.2008, 00:52)

Man zahlt beim Billa 5 Wurstsemmeln, nimmt aber nur 3 mit und sagt, die holt man später (für's Abendessen oder weil gerade keine fertig sind?). Wenn man die beiden fehlenden, aber bezahlten abholen will, wird man die Rechnung mit Bestätigung, daß man erst 3 hatte, brauchen. Wird in diesem Fall schwierig, aber bei Möbeln ist auf der Rechnung vermerkt, was man gezahlt und was man mitgenommen hat. Die darf man halt nicht verschlampen, solange ein Geschäftsvorgang nicht abgeschlossen ist.

sabifa (11.3.2008, 08:58)
Auf gut Deutsch: wir alle wissen nicht was da vorgefallen ist.

fifa7 (11.3.2008, 08:53)
reni-x (11.3.2008, 08:41) ....wenn sie einen teil der Ware noch nicht erhalten haben braucht sie der Lutz auch nicht mahnen...


oder der rest der ware wäre jetzt da und nun will lutz (angeblich, wieder) die gesamtrechnung bezahlt haben.....

reni-x (11.3.2008, 07:43)
P.S: Außer sie haben z.b. eine Küche bestellt und dann nicht abgeholt und der lutz bleibt drauf hocken. Keine Ahnung wie es dann rechtlich aussieht.

reni-x (11.3.2008, 07:41)
@lh

ich kapier es ja auch nicht :-)

wenn sie einen teil der Ware noch nicht erhalten haben braucht sie der Lutz auch nicht mahnen.

Mahnen kann er nur wenn Ware ausgefolgt wurde und nicht bezahlt wird.

Also wenn die z.b. einen sessel mitnehmen und auf Rechnung (eben nicht) zahlen.

Little django (11.3.2008, 07:38)
das ist ja sehr undurchsichtig. hatte auch letztes jahr einen umzug und beim lutz einige sachen gekauft. doch den kassabon KANN man gar net verlieren - den heften sie auf die bestellungen drauf. und wenn @lutzverdrutz noch was dort stehen hat hat er auf alle fälle einen dieser riiieeesen bestellzettel wo die rechnung draufgeheftet wird. und wenn er den zettel verschmissen hat ist er selbst schuld - da würd er die restliche ware dann auch nimmer bekommen.
zudem: garantie und ausstellungsstück: "garantie" gibts ja eh in seltensten fällen bei möbeln (außer den sündteuren), aber die können die gesetzliche gewährleistung nicht mindern. das wollten sie mir auch schon mal einreden -da ham sa si owa gschnittn. sie können das ding nimmer umtauschen wenn was kaputt ist - aber geld zurück/gutschein od. reparatur haben die zu machen. und dafür muß man auch die rechnung aufheben um das kaufdatum nachzuweisen.

lh (11.3.2008, 06:44)
@reni-x: lt. Beschwerde haben sie ja einen Teil der Ware noch nicht erhalten.

reni-x (10.3.2008, 23:52)
@emmma

wie soll das ablaufen ?

du gehst zum billa kaufst 5 wurstsemmeln und zahlst und gehst und dann ruft dich der billa an und sagt du schuldest ihnen 5 wurstsemmerl und droht dir mit einem inkassobüro ?

Was sollen die drohen ?????? WIR haben irrtümlich ihre zahlung vergessen, ihnen die Ware gegeben und jetzt zahlen sie sofort nochmal sonst kracht es ?
woher haben die die Daten ? Anschrift,etc. ?
alles sehr unklar.
Ich hab beim lutz (so selten ich in meinem Leben auch dort war) noch nie meine daten deponiert beim zahlen. und warum haben sie die ware erhalten wenn nicht gezahlt wurde ? etcetcetc

ghillie (10.3.2008, 22:16)
emma,
die zahlung wird auf der rechnung bestätigt. die muß man halt aufheben.

Emma (10.3.2008, 15:28)
Also ich habe die Beschwerde auch so verstanden wie misha (10.3.2008, 14:16)

reni-x (10.3.2008, 14:23)
Natürlich konnen sie drohen, wenn die Bestätigung der Zahlung im PC irrtümlich vergessen wurde.

Und wenn man noch nicht alles hat, aber alles bezahlt hat, muß man die Rechnung aufheben!

fifa7 (10.3.2008, 15:10)
Genau so haben wir es verstanden!

Aber der BF sollte halt die offenen Fragen noch erklären und nicht die User hier herumzappeln lassen.

sabifa (10.3.2008, 14:45)
@reni: wie die Sache abgelaufen ist kann man ja nur vermuten, die Geschichte ist ja etwas wirr geschrieben. Die Bestätigung "bezahlt" sollte man halt auf jeden Fall vorweisen können, egal wo man sie bekommen hat.

fifa7 (10.3.2008, 14:10)
... aber vielleicht hab ichs jetzt:


der BF hat ALLES bezahlt (also auch den noch nicht abgeholten teil) und dann wollte lutz für diesen "rest" noch einmal die (restlichen) 750,- kassieren. nur so ist eigentlich die schilderung des BF erklärbar....

trotzdem alles seltsam, weil dass
- der lutz eine bezahlung vergisst
- UND der BF schon alles zahlt, obwohl er nur einen teil erhalten hat
- UND dann das nicht in evidenz hält und die rechnung verjankert.....

... das sind schon recht viele dinge die da angeblich zusammenkommen. und das alles bei einem ja nicht wirklichen peanut-betrag.....

fifa7 (10.3.2008, 14:06)
misha (10.3.2008, 14:16)
Also seid mir nicht bös, aber wenn ich Sachen bezahle, die ich mir zu einem späteren Zeitpunkt abholen will....

nu klar, DANN schon.

der BF schreibt aber "....Dann holten wir einen Teil ab, haben vorort alles bar bezahlt.Dann kamen anrufe von der Kassiererin und dem GF Hr.Gutmann, wir sollten nochmals 750,- bezahlen....

das heißt bei mir, der lutz wollte für bereits bezahltes angeblich noch einmal kassieren. und um DEM entgegen zu treten brauch ich keine rechnung (mehr) .......

reni-x (10.3.2008, 13:27)
@sabifa

warum bekommt der Kunde bei der Warenausgabe einen Stempel auf seine Rechung, dass alles bezahlt ist ?

ist ja unlogisch.

Der bekommt den Stempel an der Kassa und mit der Rechung geht er dann sein zeug abholen - bei der Warenausgabe schauen die ob alles passt und folgern die Ware aus.


Aber weiß der Teufel WAS die sich gekauft haben,evtl. haben sie es ja auch auf einem Wagerl rausgefahren - weil es ja ein AUSSTELLUNGSSTÜCK war.

reni-x (10.3.2008, 13:23)
@misha

du bringst was durcheinander.
Wenn sie die Ware bezahlt hätten und sie nachher abholen wollen und angeblich nicht bezahlt wurde kann der laden ja kaum wegen einer nichtbezahlten Rechnung drohen.

Allerdings ist es immer öfter etwas mühsam die Beschwerden zu dekodieren weil die Leute nicht in der Lage sind, ihr Problem so zu schildern, dass man es auch kapiert.

reni-x (10.3.2008, 13:20)
@muchaleser

das der lutz keine Rechnung hat steht ja nirgends. der wird ja kaum umgezogen sein.

Wenn sie keine Rechnung,etc. haben würden sie ja wohl auch keine Kundendaten haben.

Hab ich eh vorher schon wo geschrieben.

sonst werde ich aus der Story genausowenig schlau wie alle anderen.

Ich schätz die haben einen Teil der bestellten ware abgeholt und bezahlt und den Rest eben nicht. oder wie auch immer. jedenfalls wenn ich die Ware habe werd ich sie vorher bezahlt haben vor Abholung, außer die haben AUF RECHNUNG gekauft und einen Teil bar gezahlt und der Rest is noch offen..

Was weiß ich.....

misha (10.3.2008, 13:16)
Also seid mir nicht bös, aber wenn ich Sachen bezahle, die ich mir zu einem späteren Zeitpunkt abholen will, dann MUSS ich die Rechnung aufheben, sonst kann ich mich brausen.

fifa7 (10.3.2008, 13:14)
SSeni (10.3.2008, 13:57).....aber umsonst heißt es nicht, dass man den Kasserbon aufbewaren soll

noch einmal: wozu bitte, wenn ich keine reklamationen habe ? Da ist schon "nur" der Lutz aufgerufen, irgendwas vorzulegen (wenn er behauptet, geliefert aber bezahlt bekommen zu haben....)

oder es ist sowieso alles anders......

sabifa (10.3.2008, 13:02)
Was ein Gerichtsverfahren wegen EUR 750,- angeht würd ich sagen "Hunde die bellen beißen nicht".

SSeni (10.3.2008, 12:57)
Hallo!

Sicher eine extrem ärgerliche Sache, aber umsonst heißt es nicht, dass man den Kasserbon aufbewaren soll.

Vielleicht wäres es nochmal eine gute Idee wenn Sie sich mit dem Geschäftsführer zusammensetzen und nach einer Lösung ohne Gerichtsverfahren suchen.

Ich zB hab noch nie eine Ware von einem Möbelhaus mitnehmen dürfen, wenn es noch nicht bis zur Gänze bezahlt war.

FG

ghillie (10.3.2008, 12:16)
undurchsichtig ist noch wenig...
gibts jetzt eine rechnung und einen zahlungsnachweis oder nicht?

sabifa (10.3.2008, 12:12)
Sicher wird der Lutz eine Kopie der Rechnung haben. Ganz sicher aber hat er keinen Stempel oder sonst eine Bestätigung drauf daß die Ware vollständig bezahlt ist. Das bekommt der Kunde bei Warenübernahme auf sein Original.
Weiter geh ich auf dieses Beschwerde nicht ein, weil sie ausgesprochen undurchsichtig ist.

muchaleser (10.3.2008, 12:00)
@reni: und der Lutz keinen Durchschlag, oder wie jetzt?

reni-x (10.3.2008, 11:55)
@disk
die verlorene Rechnung betrifft den BF.
Der dürfte diese um Umzug und Umbau verloren haben nicht der Lutz

disk (10.3.2008, 10:09)
Wenn Lutz keine Rechnung vorlegen kann, weil diese im Zuge des Umzugs verlorenging, dann gibts auch keine Möglichkeit für Lutz eine Forderung gerichtlich einbringlich zu machen. Dem Verfahren kannst du gelassen entgegensehen.

reni-x (10.3.2008, 08:55)
das "eine Teil" könnte auch im Sinn von "ein Stück" gemeint gewesen sein.
Zumindest kann ich es mir so zusammenreimen. Weil sonst würd der Rest ja noch dortstehen.......

aber @don
wenn sich die kassakraft beim verrechnen vertut - blöde Gschichte. Fehler hin und her, wenn ich mir in einem Laden was kaufe und bar zahle und die Ware ausgehändigt bekomme dann können die nachher 100mal anrufen und geld nachverlangen.

Was ich eher glaube ist, dass sie (hausnummer) 10 Stück bestellt haben ("haben sehr viel gekauft") dann 5 abgeholt und bezahlt und jetzt stehen noch 5 herum und sind nicht bezahlt - also so kann ich mir das Gschreibsel erklären.

Don2 (10.3.2008, 08:47)
an der geschichte stimmt etwas nicht.
ein teil wurde abgeholt und 750 euro bezahlt. ich nehme an das ist der volle kaufpreis. ist jetzt ein teil noch beim lutz oder hast du das ganze möbelstück schon zu stehen. ich bekomme die ware doch nur ausgehändigt wenn ich die rechnung vorweisen kann. die angeblich verlorene rechnung kann ich nicht glauben.
ist die ware cash bezahlt worden oder per bankomat? weil da würde es ja einen nachweis geben.
was ich glaube: die ware ist irrtümlich nicht oder nicht zu gänze verrechnet worden. wahrscheinlich ein fehler des oder der verkäufer(in); oder der kassenkraft.

fifa7 (10.3.2008, 08:44)
rechnung aufheben ? schon, wenn zu irgendeiner reklamation einmal notwendig.
wenn ich den BF aber richtig verstanden hab, gibts eh keine ansprüche ("vorführstück"), also wozu (in diesem fall)aufheben ???


bezahlung ) da shcließ ich mich lh an - lutz soll was ausgefolggt haben ohne zu kassieren ? das möcht ich aber auch :-))))

reni-x (10.3.2008, 08:39)
etwas sehr seltsam.

man geht hin und zahlt (wieso nur einen Teil ?) bar und dann kriegt man sein Zeug.

Wie kann da jemand nachher (evtl. war die Adresse und Tel. wegen einer Reservierung ja bekannt - das würde zumindest DAS erklären) ankommen und Geld nachverlangen. Vor allem mit welcher Begründung ???

Und wenn die Firma auch die Rechnung verschlampt hat - woher haben die die Info , dass noch was fehlt??

etc,etc,etc.
ziemlich wirr.

ghillie (9.3.2008, 19:07)
ein bißchen eigenartig klingt es schon. daß firma und kunde beide die rechnungen verloren hätten...
ohne rechnung schauts halt immer schlecht aus.

lh (9.3.2008, 17:38)
Verstehe ich nicht. Dort kriegt man doch ohne Bezahlung überhapt nichts ausgefolgt, wie können die dann behaupten, es wurde nichts bezahlt?

Emmannzipator (9.3.2008, 16:50)
Zumindest sollte man Rechnungen aufheben, bis man alle Möbel hat. Juristisch ist 2 Jahre Pflicht. Ich habe auch noch Rechnungen und Gebrauchsanweisungen von Sachen, die ich nicht mehr habe. Werden aber beim Aufräumen immer wieder eliminiert.

Erich50 (9.3.2008, 16:32)
ich versteh nicht das man rechnungen nicht aufhebt.ich hab noch rechnungen von 10 jahr alten geräten.jede rechnung kommt bei mir in einen eigenen karton,auch die gebrauchsanweisungen.


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