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Veröffentlicht am 26.2.2008, 10:13 von fliegenschiss
Betrifft: Irgendein Bauträger, Altbau renoviertes Eigentum
Achtung vor Solidarhaftung!

Ein Freund kaufte eine renovierte Altbau-Eigentumswohnung in Wien 5, frisch vom Bauträger. Die Abwicklung geschah mit Hilfe des Familienanwalts, und trotzdem wurde etwas übersehen (bei Wohnungskauf kann man nicht genug aufpassen!). Im Grundbuchauszug fand sich eine Klausel mit SOLIDARHAFTUNG. Das bedeutet: Man ist Miteigentümer an einem Hausteil. Der Bauträger besitzt 20 Häuser, und sollte eine der 20 Baustellen pleite gehen, haftet man mit! Diese Klausel konnte nur unter langwierigen Anwalts-Sitzungen gelöscht werden, denen sich die gesamte Hausgemeinschaft anschloss. Dieser Beitrag dient zur Aufklärung.
 
 Kommentare

Erdbeere (4.3.2008, 18:27)
und schon wieder meldet sich fliegenschiss zu wort- gibts auf der psychiatrischen jetzt schon intenet für patienten???

ghillie (26.2.2008, 18:12)
da muß man wirklich schon aufpassen, um nicht in jeden schiss hineinzusteigen...

Elwedritsche (26.2.2008, 15:59)
Ach so, eben erst gesehen, von wem die Beschwerde ist....

Elwedritsche (26.2.2008, 15:59)
Als ETW-Besitzer haftet man auch für die Schulden (z.B Betriebskosten, Investitionen)der Mitbesitzer, aber nicht für die sonstigen Schulden des Bauträgers.
Ich habe auch eine ETW, die von einer Baufirma renoviert und weiterverkauft wurde. Leider besitzt diese Firma einige Wohnungen, die Garagen und einige Angestellten haben privat Wohnungen gekauft, sodaß wir wenigen außerhalb uns immer wieder über den Tisch gezogen vorkommen.

lh (26.2.2008, 14:09)
Der Anwalt muss aber ein Stümper gewesen sein. Solidarhaftung betrifft nur das Haus, an dem man Anteile erwirbt und du solltest nicht alle Gschichtln glauben, die "Freunde" dir reidrücken wollen.

medimax (26.2.2008, 13:13)
na so einen schmarrn hab ich ja auch schon lang nicht mehr gelesen..

also erstens würd ich den "familienanwalt" des "freudes" mal rausschmeissen.. aber das nur nebenher.. zweitens

solidarhaftung betrifft nur jene liegenschaft an der man anteile gekauft hat durch einen wohnungskauf.. und nicht an allen baustellen die der bauträger hat .. und man haftet nur mit bei baumängeln an der liegenschaft und nicht an den schulden des bauträgers. .. pff


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