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Dienstleistungen/Telekommunikation | Zurück |
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Veröffentlicht am 27.2.2008, 08:33 von der ewig wartende |
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Betrifft: Hutchinson 3G |
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| Servicewüste 3 Teil zwei!
Wollte nur einen genauen betrag wissen wenn ich aus meinen laufenden vertrag aussteigen möchte da ich nicht gewillt bin wegen eines upgradingvon einen alten auf einen neuen vertrag mehr als 40 euro zu zahlen.hier der email verkehr zwischen 3 und mir.
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ich zahle im monat 15 euro grundgebühr für 90 freiminuten und mein vertrag läuft noch angeblich bis dezember
wieviel müsste ich zahlen wenn ich meinen vertrag ab april kündigen würde.
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sollte sich unsere Antwort verzögert haben, danken wir für Ihre Geduld.
Mit Bedauern haben wir von Ihrem Wunsch zur vorzeitigen Auflösung Ihres Servicevertrages und der Zusendung einer abschließenden 3Rechnung erfahren.
Hiermit nutzen wir die Gelegenheit, Sie darüber zu informieren, dass in der abschließenden 3Rechnung das gesamte noch ausständige Restentgelt in Rechnung gestellt wird. Dieses Restentgelt besteht aus den monatlichen Kosten für Ihr Tarifpaket für die verbleibende Zeit zwischen Ihrer vorzeitigen Kündigung und dem eigentlichen Ablauf Ihrer Mindestvertragsdauer. Wie in allen anderen 3Rechnungen können auch in dieser allfällige Kosten für über Ihr Tarifpaket hinaus verbrauchte Leistungen anfallen.
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ich wollte nur wissen mit welchen kosten ich rechnen muss und nicht gleich die vertragsauflösung beantragen.
sie sollten ihre leute besser schulen und emails genauer lesen.
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sollte sich unsere Antwort verzögert haben, danken wir für Ihre Geduld.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wird im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung das gesamte noch ausständige Restentgelt in Rechnung gestellt. Dieses Restentgelt besteht aus den monatlichen
Kosten für Ihr Tarifpaket für die verbleibende Zeit zwischen Ihrer vorzeitigen Kündigung und dem eigentlichen Ablauf Ihrer Mindestvertragsdauer.
Die Höhe des Restentgeltes richtet sich nach dem monatlichen Paketentgelt Ihres Tarifpaketes.
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Kommentare |
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| Chico (27.2.2008, 22:06) | |
Versteh ich jetzt auch nicht. Ist doch klar, wenn man vorzeitig auflöst muss man die restlichen grundgebühren zahlen. Immerhin hat man ein Handy gratis bekommen, weil das Unternehmen diese Gebühren einkalkuliert hat. |
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| ghillie (27.2.2008, 09:11) | |
und was war dir da unklar? |
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