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Veröffentlicht am 19.1.2008, 13:09 von stevey10
Betrifft: Donauland
Donauland Kündigung scheinbar nicht möglich

Ich bin seit 01.04.2007 Donauland Mitglied. Da ich die "Clubvorteile" nicht weiter nutzen möchte habe ich versucht die Mitgliedschaft fristgerecht zu kündigen. Leider ist dies wohl nicht so einfach. Mitte Dezember habe ich es per FAX versucht. Eine Bestägung seitens Donauland blieb aus. Zur Vorsicht habe ich einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung abgeschickt. Dieser wurde gar nicht angenommen und ist gleich wieder zurückgekommen. Telefonisch hört man es wird jeder Brief angenommen und die Kündigung per Fax ist nicht angekommen! Ich soll bitte die Kündigung nochmals schicken. Vor ein paar Tagen habe ich es nochmal per Mail versucht. Leider wieder keine Antwort. Aber eigentlich sollte ja mein Fax mit der Sendebestätigung auch Gültigkeit haben? Wenn ich einfach nichts mehr bestelle!
 
 Kommentare

ghillie (21.1.2008, 18:39)
brackets,
aktueller stand: "Ihre DONAULAND-Mitgliedschaft dauert in der Regel zunächst nur ein Jahr. Sie können sie halbjährlich mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich kündigen."
mitte dezember zu kündigen, wäre also mit ende märz wirksam.

ghillie (21.1.2008, 18:36)
erich,
du alter opportunist...
wenn jemand bei donauland sein will, laß ihn doch.

Erich50 (21.1.2008, 18:27)
bitte wer ist heute noch mitglied bei donauland?da muss man ja alle monat zwingend was bestellenauch wenn man nicht will.oder ist das heute nicht mehr so?

brackets (21.1.2008, 15:26)
ich kenne donauland zu wenig gut, eine mindestvertragsdauer (gabs früher nicht) halte ich mittlerweile für sehr realistisch.

sabifa (21.1.2008, 08:19)
Ich bin mir ziemlich sicher, daß 1 Jahr Mindestvertragsdauer ist. Und die ist erst mit 31. März abgelaufen. Ab dann würd ich aber an Hand aller Kündigungsversuche drauf bestehn und wird es auch sicher kein Problem damit geben.

brackets (20.1.2008, 22:55)
so. jetzt die reihenfolge der medien, die zum kündigen eines vertrage in anspruch genommen werden können in einer bestimmten reihenfolge (schlechter zu besser): email (ganz schlecht), fax (gut), eingeschriebener brief (auch gut).

sofern in den agb nicht ausdrücklich drinsteht, dass eingeschrieben gekündigt werden muss, ist ein fax durchaus ok. es geht ja um die willenserklärung, die ich mit der faxbestätigung (je nach faxgerät werden die übermittelten nachrichten bereits mitangedruckt) ja in händen halte. (exkurs: beim beschriebenen "moderneren" faxgerät hat man den bonus, dass man den tatsächlichen text nachweisen kann. beim eingeschriebenen brief weiß man nur, dass ein brief exisitiert, nicht was drinsteht. (hat mit dem aktuellen fall aber nichts zu tun.))

ghillie (20.1.2008, 20:39)
nein, brackets.
kündigung per einschreiben.

brackets (19.1.2008, 21:40)
Das Fax reicht auch schon (sofern unterschrieben). Hebe es mit der Faxbestätigung gut auf, falls du geklagt werden solltest. Beachte aber mögliche Kündigungsfristen, vielleicht hast du ja eine Mindestvertragsdauer (ist das so bei Donauland?).

Und widerrufe den Einzugsauftrag bei deiner Bank, es ist immer schwierig bereits Gezahltes wieder zurückzuverlangen.

ghillie (19.1.2008, 18:45)
bei der post wundert nix...

aber wenn du eingeschrieben gekündigt hast, gilt es. wo immer der brief gelandet ist.

Helwa (19.1.2008, 15:55)
Den Eingeschriebenen Brief der zurückkam aufheben.

Wenn der Vermerk Annahme verweigert drauf ist hast ja eh schon fristgerecht gekündigt, sofern kein Nachporto für Donauland angefallen wäre.

Wundert mich schon sehr stark, dass Donauland einen Brief nicht annimmt.


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