Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Bauen & Wohnen/MieteZurück 
Veröffentlicht am 6.1.2008, 13:19 von nocki40
Betrifft: gswb
hildegard

Hallo, Vielleicht kann mir irgendwer helfen, Es geht um eine Mieterhöhung, und zwar bin ich am 1.12.07 in meine neue mietwohnung eingezogen und natürlich hab ich da meinen Mietvertrag unterschrieben. Ich habe mir das sehr gut überlegt ob ich mir mit meiner Tochter die Miete leisten kann und alles genau ausgerechnet. Es müsste so halbwegs klappen mit meinen Gehalt dachte ich mir... Dann die große Überraschung nach Jahresbeginn... Eine Mieterhöhung in höhe von euro 50,- pro monat... das war vielleicht ein Schock für mich!!! Die Frage die ich hätte wäre: Kann sich das eine Genossenschaft erlauben, genau nach einem monat mietvertrag die miete gleich um soooo viel zu erhöhen? Ist doch der Wahnsinn oder? Wenn ich das letztes Monat gewusst hätte ich niemals in diese Wohnung einziehen können, weil ich von Haus aus mir die Miete nicht leisten hätte können. Kann ich da irgendwie einspruch erheben??? Bitte bitte bitte... helfen sie mir...
 
 Kommentare

ghillie (23.1.2008, 18:02)
ludmilla,
eine genossenschaftswohnung ist eigentlich keine mietwohnung. mit mietzuschuß wirds da nicht so gut ausschauen.

Ludmilla (23.1.2008, 13:03)
Tja mir gehts genauso. 45 Euro mehr!! Seit dem Jahre 2004 hab ich nun eine Mieterhöhung von insgesamt EUR 117,-- !!!! Darum hab ich mir gedacht, jetzt laß ich das mal prüfen von einem Experten. Und siehe da, man kann gar nichts machen. Die sind im Mietvertrag total abgesichert und die Mieterhöhung kommt ja aufgrund einer Zinsenerhöhung der Wohnbaukredite zustande. (Es handelt sich nicht um eine Betriebskostenerhöhung!!!) Jetzt können wir nur hoffen, daß sie, wenn die Zinsen wieder fallen, auch mit der Mietverminderung so schnell sind!! Aber wie hier schon gesagt: Auf alle Fälle um Wohnbeihilfe ansuchen!!!!

ghillie (15.1.2008, 22:32)
also, nocki,
hast dir schon deinen mietvertrag angeschaut?

ghillie (8.1.2008, 19:58)
stranger,
mietervertretungen machens eben nur für mitglieder, das kommt nicht billig.

Ä20 mrg paßt hier nicht, weil das die jahresabrechnung betrifft, die erst später kommt. Ä21 mrg bezieht sich auf betriebskosten.

nocki sollte sich eben den mietvertrag anschauen und dann bei der hausverwaltung nachfragen. sicher besser als auf mucha, wenn wir die details nicht kennen.

Stranger (8.1.2008, 12:45)
Liebe nocki 40
Nur nicht gleich die Nerven wegschmeissen.
Eine Erhöhung ist möglich , jedoch muß eine auch für Laien verständliche Begründung gegeben sein. ( ÄÄ20/21 MRG. )
Grundsätzlich nur " mit VORBEHALT "bezahlen.
Ich rate, sich an eine Mietervertretung zu wenden, ( ÖMB oder andere ) deren Juristen bestens geschult sind, und ihnen Hilfe leisten können.
MfG.

fifa7 (8.1.2008, 10:48)
.... und: wie hoch ist denn nun die miete (bzw. war die alte). um sich auch bild machen zu können ist natürlich ein unterschied, ob z.b. eine miete von 300,- oder von 1.500,- um eben 50,-. erhöht wurde.

was also in einem fall einfach zu viel ist, kann möglicherweise im anderen ziemlich "normal" sein.

daher: Erhöung von wo wohin ?

ghillie (6.1.2008, 19:30)
bin mit corvette.
was steht im mietvertrag?

Besserwisserin (6.1.2008, 18:04)
Die Miete wurde sicher nicht um 50 Euro erhöht. Die Betriebskosten werden die Erhöhung ausgelöst haben.

corvette (6.1.2008, 17:40)
Ganz einfach Mietvertrag lesen, da steht alles drinn.

do (6.1.2008, 17:35)
Die meisten Genossenschaften kalkulieren die Miete einmal pro Jahr neu, üblicherweise im Jänner.

Mieterhöhend oder -senkend können u.a. wirken:

kommunale Abgaben (Kanal, Müll, u.ä.), EVB, Darlehensrückzahlungen u.v.m.

Es wäre von der Genossenschaft angebracht gewesen, Dir bereits beim Abschluß des Mietvertrages zu sagen, um wieviel die Miete im Jänner steigen wird.

mama2 (6.1.2008, 14:29)
sofort bei der genossenschaft anrufen und fragen warum die miete innerhalb eines monats um 50 euro teurer geworden ist und so wie ih sagt: um mietzinsbeihilfe od. dgl. ansuchen

lh (6.1.2008, 14:10)
Suchen Sie auf jeden Fall sofort um Mietzinsbeihilfe (oder Wohnbeihilfe oder wie das jetzt heißt) an.


© 2000-2024 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.