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Veröffentlicht am 11.2.2008, 06:51 von alf15
Betrifft: "Die vermischte Warenhandlung"
Sehr unhöfliche und fragwürdige Abwicklung mit "Bruchware"

Am 15.12.07 führten mich meine Wege in o.g. Laden ( 1010 Wien, Weihburggasse 16). Dieser ist mit Kitsch vollgepropft. Zur Weihnachtszeit wollte ich dort noch ein paar Dekokleinigkeiten erwerben. In den sehr engen Gängen kommt man in Winterkleidung kaum durch. An den exponiertesten Stellen stehen zerbrechliche Waren. Als ich einen Briefbeschwerer ansehen wollte, riss der Boden der Kartonschachtel und das Ding fiel auf eine Weihnachtsornament welches mit 25,00 Euro angeschrieben war. Sofort kam eine Angestellte herbei und meinte wie aus der Pistole geschossen:"Das muss ich ihnen jetzt leider verrechnen"! Ohne zu fragen ob mir etwas passiert ist, ich hätte auch eine Schnittwunde abbekommen können !! Sie meinte ich solle das Geld von meiner Haushaltsversicherung zurückverlangen. Auf meine Frage, ob denn der Laden in dem 60% der Ware zerbrechlich ist nicht auf Bruch versichert sei konterte sie , dass wisse sie nicht ( gegen Diebstahl ja)aber die Chefin verlange das so. Auf die Fragen nach ihrem Namen erwiderte sie mit schnippischen Ton "Wollen Sie mich verklagen "?? Da ich im ersten Moment total perplex war und peinlich berührt, bezahlte ich den zerbrochenen Gegenstand ( ich bekam die Bruchstücke nicht mit) und erhielt eine Rechnung auf der "Bruch" stand. Am Kassenbon war um den Betrag ein "Kalender" vermerkt. Ich nehme mal an, dass die Chefin dieses Ladens ( mit der ich dann auch noch telefonierte und die sehr unhöflich und uneinsichtig reagierte. Auf meine Ankündikung diesen Fall bei der Mucha und bei der AK und VKI zu deponieren meinte sie "Wollen Sie mir drohen "?) Verrechnet die Gute das jetzt bei ihrer eigenen Versicherung und wie kommt der Kassenbon mit "Kalender" in die Buchhaltung ?? Jedenfalls möchte ich jedem abraten in diesen Laden nur einen Fuss zu setzen. An der Tür ist ein Schild "Bitte Lächeln" jedoch ein Hinweis, dass man für zu Bruch gegangene Ware blechen muss ist nirgends zu sehen.
 
 Kommentare

ghillie (12.2.2008, 20:41)
mildi,
ist richtig. wird aber alles nichts nützen, denn alf hat bezahlt und das corpus dalicti gelassen.

mildi (11.2.2008, 20:52)
@disk

stimmt, eigene ware lässt sich nicht gegen bruch versichern. (wenn das ginge währe ich multimillonär)
@alf bei der abrechnung mit deiner versicherung könntest du auch noch auf ein ganz anderes problem stossen, da es um eine haftung lt. ABGB handeln kann, bist du bzw. deine versicherung zum schadenersatz verpflichtet. nicht haftbar zu machen bist du für die differenz zwischen einstandspreis und verkaufspreis (Gewinn).

ghillie (11.2.2008, 17:15)
alf hat gezahlt, damit ist die sache erledigt.
jede beschwerde darüber ist überflüssig.

nur fürs nächste mal, warum nimmst das zerbrochene nicht mit? doch wieder nur eine beschwerde über den frust über das eigene...

disk (11.2.2008, 15:16)
Soviele Vermutungen und so wenig Wissen!

Eigene Ware läßt sich gegen Bruch nicht versichern. Man bräuchte keinen Schlußverkauf, wenn das möglich wäre. Ein bißchen durchs Geschäft gewirbelt, ein paar nette Fotos für die Versicherung und das wärs schon.

Ob das Inkasso von zerbrochener Ware zulässig ist, kann ich nicht beurteilen - die Unterstellung des zweimaligen Kassierens ist aber dumm und vor allem unrichtig.

Skull (11.2.2008, 11:42)
Da geh ich einfach aus dem Geschäft und dann sollns machn was wollen.

fifa7 (11.2.2008, 11:34)
Irgendwie gehören da natürlich 2 dazu: einer, der über den tisch zieht und ein zweiter der sich ziehen lässt. insofern halt ich die beschwerde nicht ganz für gerechtfertigt (vor allem im punkt "zahlen auch ncoh müssen").

ob der laden das allerdings seiner versicherung auch verrechnet hat ist allerdings eine unterstellung bzw. vom BF "nur" vermutet. das würde ich noch nicht als gegeben sehen...

die "verbuchung" unter kalender ist aber offenbar eine (finanzielle) linke, weil da vermutlich die buchhaltung ein bisserl getürkt wird....

Elwedritsche (11.2.2008, 11:27)
Wahrscheinlich hätte das Dekoklumpert vor Weihnachten eh nicht mehr verkauft werden können.

@Don2
Da nutzt eine Vernetzung nichts. Der BF kann seinen Schaden nicht geltend machen mangels Beweisen, nur ein Kassenzettel mit "Bruch" ist zu wenig.
Den Betrug begeht einzig allein die Ladenbesitzerin, weil sie 25 € kassiert vom BF und dann von der Versicherung noch einmal.
25 € ist eine Menge Geld, ich hätte das nicht bezahlt. Notfalls hätte ich nicht so viel mitgehabt. Was dann?

murks (11.2.2008, 11:16)
Warum wohl stehen die zerbrechlichen Waren an den exponiertesten Stellen? Ist wahrscheinlich die Haupteinnahmequelle (oder einzige) dieses Geschäftes.

Don2 (11.2.2008, 09:45)
solange nicht der beweis erbracht wird, dass ich als kunde fahrlässig gehandelt habe, bin ich nicht schadenersatzpflichtig. soll heißen, dass der Besitzer mir das beweisen muss dass ich fahrlässig gehandelt habe.
das doppelte kassieren stellt eindeutig Versicherungsbetrug dar und ist fast nicht möglich da die Versicherungen vernetzt sind und regelmäßig abfragen durchführen. die Chance "erwischt" zu werden ist relativ hoch. einen größeren "gefallen" könnte man den Versicherungen gar nicht machen. die erstatten sofort anzeige und sind sofort leistungsfrei.

mama2 (11.2.2008, 09:44)
auch so kann man zu geld kommen, wenn man den ramsch schon nicht kaufen will! aber warum hast du diesen bruch bezahlt?

Bruxist (11.2.2008, 08:56)
Hingehen, sagen, "meine Versicherung möchte den Namen Ihrer Versicherung" und dann nachfragen!

sabifa (11.2.2008, 08:31)
Stimmt. Die Händlerin kassiert 2 mal. Einmal von alf und das 2. Mal von der Versicherung.

Bruxist (11.2.2008, 08:19)
Natürlich verbucht die Besitzerin 25€ als gekauften Kalender. Dann schickt sie die Scherben an ihre Versicherung und kassiert noch einmal. Nur mit Ihrem Zetterl "Bruch" werden Sie bei Ihrer Versicherung nichts zurückbekommen.
Sie haben nicht einmal den Beweis für die Ursache, die durchgekrachte Kartonschachtel und schon gar nicht die Scherben, die Sie gekauft haben.
Ich hätte das an Ort und Stelle geklärt und nicht bezahlt. Sie hätte bei einer Weigerung die Polizei holen können und dann hätten Sie alles klären können.
Wenn sich die Sache so abgespielt hat wie oben beschrieben, trifft Sie keine Schuld - und keine Schadenersatzleistung.

Barbamama (11.2.2008, 07:00)
Diese "Kalender"-Anspielung verstehe ich eigentlich nicht ....!


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