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Veröffentlicht am 4.1.2008, 19:50 von 5vor12
Betrifft: Gemeinde
Mietreduktion bei undichte Fenster?

Ich heize für die Gasse! Habe bei Wiener Wohnen frisch die "renouvierte" Wohnung bezogen und die Fenster beastandet! Man sagte mir wir bekommen ohnehin neue, jetzt soll ich warten! Laut Hausbewohner sagen die Gemeinde das schon seit Jahren! Wir sind dauernd krank seit wir eingezogen sind! Kann man eine Mietreduktion verlangen, dann verfasse ich ein Schreiben für alle Mieter und hoffe daß sie auch unterschreiben! Denn so geht´s nicht mehr weiter! Man richt im Erdgeschoss sogar von draussen alles herein! Danke
 
 Kommentare

lh (15.1.2008, 07:54)
Vorsicht @sabifa, der nächste Stalker materialisiert sich! Und seinen Statements im Forum nach zu schließen, ziemlich verrückt.

ghillie (14.1.2008, 22:26)
ahunixweg träumt immer noch von zu mantua in banden...

(B)Loe(d)win (14.1.2008, 18:34)
und der haudiweg ist auch dabei. nur: nicht mal hier macht er einen stich.

haunixweg (14.1.2008, 18:20)
Wieso kommt mir beim Lesen der letzten Kommentare gerade der feine Herr aus Tirol in den Sinn?

haunixweg (14.1.2008, 18:15)
Und Bloed(win) wie immer mittendrin statt nur dabei ...

(B)Loe(d)win (14.1.2008, 15:11)
da verwechselt schon wieder mal jemand diemucha mit einer kontaktbörse
aber eigentlich wurscht, die seite ist eh schon alles außer einer konsumentenschutzseite

sabifa (14.1.2008, 14:52)
@5vor12: Na bitte nicht! Bitte kein Foto.
Wer sagt Dir eigentlich, daß ich irgend jemand um den Finger wickeln will? Ist doch nichts Anderes als vortäuschen falscher Tatsachen. Und mitunter ist die Wahrheit hart. So ist das Leben.

5vor12 (14.1.2008, 14:11)
Da ist zu lesen: Elwedritsche (9.1.2008, 18:51)
Die SPÖ Bildung macht dieses Semester eine Exkursion zum Callcenter von Wiener Wohnen.
Was ist das SPÖ Bildung? Haben die asozialen Knechte vom Grusi auch eine Bildung?

5vor12 (14.1.2008, 14:07)
Liebe sabifa! Ich poste hier nicht als zwei unterschiedliche Personen oder nicks etc.. sondern sage immer die Wahrheit, jedem ins Gesicht - ich habe das auch vor Gericht wie ich selbständig war, so gehandhabt und bin eigentlich nie damit eingefahren! Vielleicht liegts an meinem Charm, soll ich Dir ein Foto schicken - ich bin zwar sehr krank, aber lasse mich deshalb auch nicht unterkriegen, oder hängen!
Du sagst ja auch die Wahrheit, aber eben zu brutal, das mußt Du ändern, dann kannst Du alle um den Finger wickeln!

5vor12 (14.1.2008, 14:00)
Bitte nicht mehr für mich als Wochensieger stimmen, die Gemeinde hat alles geregelt und ich bedanke mich auch dafür!

ghillie (14.1.2008, 00:15)
neue flamme gefunden?

haunixweg (13.1.2008, 21:04)
Seit cheyenne und/oder Bloedwin hier schreiben, kann man sabifa (11.1.2008, 15:51) nicht mehr widersprechen.

ghillie (13.1.2008, 20:43)
sabifa,
zu deinem "außerdem ist es seltsam, daß dein Mail unter Spam abgelegt wurde",
nein, ist nicht unbedingt seltsam. liegt oft am server. z.b. bei chello-adressen.

sabifa (11.1.2008, 14:51)
@ghillie: mindestens 2.

sabifa (11.1.2008, 14:51)
Hallo walter-gerhard: das hättest mir aber nicht im Mail schreiben müssen daß sich die Sache erledigt hat. Du glaubst doch aber nicht wirklich, nur deshalb weil es hier auf dieser Proloseite veröffentlicht wurde? Niemand läßt sich von diemucha unter Druck setzen, welche selber nicht den geringsten Anstand besitzt und daher kein recht hat, von anderen etwas einzufordern. Die Sache hätte sich daher ohne deinen Eintrag hier auch erledigt.
Du hast auf jeden Fall meinen Eintrag nicht verstanden.
PS: es ist etwas seltsam, wenn 2 so unterschiedliche Schreiber unter einem Nick posten.
PPS: außerdem ist es seltsam, daß dein Mail unter Spam abgelegt wurde.

ghillie (10.1.2008, 22:21)
wär interessant, wie viele verschiedene leute hier unter 5vor12 posten...

reni-x (10.1.2008, 16:40)
aber die meisten :-)

Glaube auch gerne, dass sich die AK Meinungen spalten . hab sehr wohl auch dort schon viel Blödsinn erlebt (wurde z.b. bereits in Wien am Telefon abgewimmelt von wegen "geht nicht sie haben kein recht" und bin dann in Nö erfolgreich betreut worden - da ging es nebenher um Jobgschichten)

Die AK bietet einfach recht deppensicher geschriebene Unterlagen und Infos die das kaufen selbiger für Geld bzw. das Studium der Juristik nicht voraussetzen.

Die Wald und Wiesenweisheiten waren eher allgemein auf die vielen guten Tipps hier gemünzt.

Ich hab auch keine AKmanie - sondern find die einfach leicht erreichbar und internettechnisch relativ praktisch.

btw. nur für arbeiter und angestellte ? ja und die wohnen nicht und kaufen nichts ?
Die AK klagte z.b. Rayanair wegen brutto/nettopreisauszeichnungen und hat die Abwälzungen auf den Vermieter vor dem ogh Urteil gefordert,etc.

aber is ja egal.

ghillie (9.1.2008, 21:08)
reni,
ich weiß, du hast die akmanie.

aber trotzdem: im mietrechtsgesetz steht es eindeutig, beschwerde bei der schlichtungsstelle, danach, wenn negativ, zum gericht. da braucht man wirklich keine ak dazu.

die nichts anderes als eine interessensvertretung für arbeiter und angestellte ist. nicht für mieter und konsumenten.

wennst meinst, die empfehlung mit dem mietrechtsgesetz ist eine wald- und wiesenweisheit, dann lies im gesetz nach. stranger wird dir das sicher bestätigen. nicht alle hier sind trotteln.

(B)Loe(d)win (9.1.2008, 19:12)
SPÖ BILDUNG? kann ich nicht glauben

5vor12 (9.1.2008, 18:44)
Danke für die Meinungen! Aber die AK macht sicherlich für Arbeiter und Angestellte was, das ist unbestritten, aber in diesem Fall kann sie nicht weiter helfen, ich war schon dort und am Ärgsten ist die Schlichtungsstelle von der Gmoa, dort sitzen

Elwedritsche (9.1.2008, 17:51)
Die SPÖ Bildung macht dieses Semester eine Exkursion zum Callcenter von Wiener Wohnen.

E.M.A. (9.1.2008, 13:22)
Meine Erfahrungen mit der AK sind schlichtweg schlecht,...

1.) falsche und
2.) halbherzige Auskünfte.

Mit Aussagen wie "da habens aber eh schon ein gutes Angebot,... Nehmen Sie das an - mehr werden sie nicht bekommen,..." und falschauskünften konnte man mich nicht überzeugen!

Fundierte, rechtliche Auskünfte "dürfe" man nicht geben, da man ja keine rechtsanwaltliche Beratungsstelle sei... Da muß man sich shcon selbst erkundigen....

In Summe für mich einfach unbefriedigend...

reni-x (9.1.2008, 10:17)
P.S: habe die AK in Mietrechtsfragen in den letzten Jahren ein paar Mal erfolgreich konsultiert.
Wegen Fenstern, Ablöse und Therme.
Hat immer eine perfekte Beratung gegeben und auch alle rechtlichen Hintergründe und Lösungen wurden aufgezeigt bzw. umgesetzt. Wenn es komplexer wird muß man halt hingehen.

reni-x (9.1.2008, 10:14)
Ghillie oh Ghillie

Die AK betreibt ihreszeichnens auch eine Mieterberatung.

die kann AUSKUNFT geben und zwar vermtlich bessere als hier im Forum. Desweiteren finden sich hier auch interessante Tips zu diesem Thema. Es gibt hier einen aktiven KONSUMENTENSCHUTZ der auch rechtlichen Beistand leistet.

Irgendwie hast du vermutlich einfach keine Ahnung von der AK.

Aber das hast ja auch bei den Musterbriefen für Internetvera***sche schon nicht kapiert.

Sprich man rufta dorta an und bekommt info was tun solla.

Und zwar fundierte und nicht wald und wiesenweisheiten der muchaleser.

E.M.A. (9.1.2008, 08:44)
@Stranger: Die Höhe der Mietzinsminderung richtet sich im Normalfall an der %-mäßigen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Mietobjektes. Ist die Nutzung entsprechend gemindert, so kann die Miete auch reduziert werden. Ist die Vermieterin nicht gewillt, den Mißstand zu beheben, so kann durchaus auch als Druckmittel eine weitere Mietzinsreduzierung - im schlimmsten Falle bis auf NULL - erfolgen.

Im Normalfall wird die Vermieterin dann entsprechend die säumige Miete einklagen. Dabei kommt es aber im Zuge des Verfahrens zu einer Feststellung, wie hoch die eigentliche Mietzinsreduzierung gewesen wäre bzw. ist. Dabei kann es zu einer Nachzahlung des Mieters (Teile der säumigen Miete müssen bezahlt werden) oder zu einer Rückzahlung der Miete durch die Vermieterin (Mietzinsreduzierung wäre noch höher gerechtfertigt) kommen.

Das Risiko einer Klage würde ich persönlich aber nur mit bestehender Rechtschutzversicherung eingehen.

ghillie (8.1.2008, 19:51)
stranger,
ist zwar richtig. aber mit einem schlichtungsverfahren wär er besser dran. und mietminderung kann man zumindest androhen.

z.b. ogh:
"Gemäß Ä 1096 ABGB tritt die Zinsminderung oder
Befreiung für die Zeit der Gebrauchseinschränkung ex lege ein."
oder: "Das Recht auf Zinsminderung ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen
die Bestandsache selbst Mängel aufweist; es steht dem Bestandnehmer
auch dann zu, wenn ihm ohne Beschädigung der Sache die vertragsgemäße
Benützung erschwert oder gar unmöglich gemacht wird."
oder: "Die Mietzinsminderung umfaßt alle
Mietzinsbestandteile, daher auch die Betriebskosten."
oder: "Der Anspruch auf Zinsbefreiung beziehungsweise Zinsminderung gemäß Ä
1096 ABGB besteht ab Beginn der Unbrauchbarkeit beziehungsweise
Gebrauchsbeeinträchtigung des Bestandobjekts bis zu deren Behebung.
Eine Behebung durch den Bestandnehmer ändert an dieser Rechtsfolge
nichts."

Stranger (8.1.2008, 13:38)
Liebe E.M.A.

Die Miete kann nicht nach eigenem Ermessen auf "Null" reduziert werden.
Und wenn die Vermieterin klagt, darf man noch bis Ende der Tagsatzung, bei Gericht den eingeforderten Betrag in bar begleichen. ( Bringschuld ). In weiterem wirds kompliziert.
MfG.

E.M.A. (8.1.2008, 12:40)
@semiramis:

Warten bis auf die Klage ist nur sinnvoll, wenn man eine RS-Versicherung hat. Dann kann man im Zuge der Klage (ohne Risiko) über Gericht die allfällige Höhe der Mietzinsreduzierung klären lassen,... -> Sinnvoll ist aber auch, sich die einbehaltene Miete zur Seite zu legen,...

Und: Bis es zur Delogierung kommt, dauert es leider viel zu lange....

E.M.A. (8.1.2008, 12:38)
*gggg*

Mach mich an,....


"renu4."


wundert mich eingentlich, dass man draussen nix von drinnen ri(E)chen tut

Semiramis (8.1.2008, 12:36)
Warten bis Klage??
Auf Delogierung?

E.M.A. (8.1.2008, 12:33)
Die Gemeinde musse bezahle. Is ja Frechheit, das wir musse mit ganze Familie heize fur nix. Musse ganze Bau frage wegen Brief an Gemeinde....


Naujo,.... ich persönlich finde, dass diese Frage hier deplaziert ist und eigentlich an den Anwalt (so er weiß, was gemeint ist). gerichtet werden sollte. Geklärt werden müsste m.e. auch, ob 5vor12 auch eine Mietzinszuschuß zusteht und ob ev. förderungsmaßnahmen beansprucht werden können, falls das nicht schon gemacht wurde. Nötigenfalls kann die Miete bis auf NULL reduziert werden und gewartet werden, bis die Vermieterin klagt. Dann kann man gleich gegenargumentieren....

ghillie (6.1.2008, 19:07)
reni,
jetzt hör doch einmal auf mit der ak!

stranger hat es schon richtig gesagt, ich wiederhols dir gern noch einmal: zuständig ist die magistratsabteilung 50, schlichtungsstelle. dort ist eine beschwerde einzubringen. wird sie dort abgewiesen, kann man zum zuständigen gericht gehen.
steht eindeutig im mietrechtsgesetz. und gesetze sollte stranger vom job her kennen.

die ständigen spielereien mit ak sind blunzn, denn die kammer für arbeiter und angestellte hat keinen millimeter mit den fenstern zu tun.

und ja richtig, die miete darf nach Ä 1096 abgb reduziert werden, laut ogh auch ohne vorheriges verfahren. da kommts auf den grad der unbenutzbarkeit des mietgegenstandes an. ich würde empfehlen, wiener wohnen einen eingeschriebenen brief mit androhung der mietminderung zu schicken, wenn sie die mängel nicht bis... beheben.

ghillie (6.1.2008, 19:00)
stranger,
muchaleser hat nur die sprache des nicht integrierten beschwerdeverfassers persifliert. sicher nicht unberechtigt.

lh (6.1.2008, 14:08)
@muchaleser: *lol*
Muss Verwandter von Toyota sich kaufen Wohnung, was ihm besser zusagt wenn renouvierte nicht gut genug ist.

reni-x (6.1.2008, 08:58)
5vor12

kannst dich auch bei der AK beraten lassen.
Bzw. auf deren homepage mal das pdf mietrecht für mieter runterladen , ich bilde mir ein, da stünde auch etwas über reduzierte Mieten bei solchen Problemen.

Grundlegend sind die Fenster ein Problem des Vermieters und somit hast du ein Recht darauf diese auch repariert zu bekommen.

The Cynic (5.1.2008, 18:13)
3 Türkenbelagerungen, wenn schon!!!

Stranger (5.1.2008, 17:18)
Lieber Muchaleser. ( 17:19 )

Lerne deutsch, oder denk nach warum es schon 2 Türkenbelagerungen gegeben hat.
Bedank dich bei unserer Regierung

muchaleser (5.1.2008, 16:19)
Äähmm, Verwandter von @BM und @Toyota, hoffentlich tust ein Schreiben verfassen, das wo auch von die Anderen unterschriem wird, sofern die wo auch noch lesen können.

Stranger (5.1.2008, 15:06)
Liebe Semiramis
Das Mietrechtsgesetz ( MRG.) hat sich in den letzten Jahren etwas verändert. Regressansprüche können nach wie vor im Zeitraum von 3 Jahren ( rückwirkend) eingebracht werden.
Doch bezugnehmend auf die Fassade:
Was hat die Verwaltung mit der Mietzinsreserve gemacht . Wofür wurde selbige verwendet???
Wofür wurde die Instandhaltungs-Verbesserungsabgabe verwendet???
Vom Glauben kommt nichts, tun Sie was.

Stranger (5.1.2008, 14:14)
Liebe/r 5vor12

Antrag an der Schlichtungsstelle beim zuständigen Magistrat der Stadt Wien, bzw. beim zuständigen Bezirksgericht. ( Wohnbezirk )
Dieses Verfahren kostet Sie nichts, Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Dokumentieren Sie jedoch den Zustand der Fenster ( Photos- Aussagen der Mitbewohner ) um ihrerer glaubwürdigkeit Nachdruck zu verleihen.
Und lassen Sie sich von " Wiener Wohnen " alles schriftlich geben, manche " Sprecher " sind leicht präpotent.

Semiramis (5.1.2008, 13:18)
....wir bekommen ohnehin....kenne ich
1996 wurde ein Gerüst aufgezogen,um bei uns den 5. Stock zu sanieren. Jeder hat geglaubt,da kann man doch gleich die schmutzige Fassade runterhiaseln, wenn das Ding schon wochenlang steht. Auskunft: die ist erst in 2 Jahren dran!
Bis heute haben wir noch unsrer außen dreckiges Haus!


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