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Veröffentlicht am 23.3.2008, 08:40 von GSOBI
Betrifft: WOHNBAUVEREINIGUNG GÖD
Unglaublich

Als einer von 150 Leidtragenden, die von der WBV-GÖD ein Kleingartenhaus in 1220 Wien Fuchsienweg/Rautenweg gekauft haben, ist es für mich einfach befreiend, daß es diese Plattform gibt. Ich habe im März 2005 ein Kleingartenhaus von der WBV-GÖD gekauft. Anzahlung € 81.500,--, mtl. Rückahlung (25 Jahre/€ 480,--). Nach 10 Jahren ist es lt. Nutzungsvertrag möglich, dieses Haus im Eigentum zu erwerben. Jetzt kommt aber die Kehrseite der Medaille! Die gesamte Anlage ist wegen nicht errrichteter Drainagen (weil keine Prüfung der Bodenbeschaffenheit erfolgt ist) nach den heftigen Unwettern im August 2005 buchstäblich "abgesoffen", es waren fast alle Keller unter Wasser (auch im ORF/Wien Heute zu sehen). zum damaligen Zeitpunkt dachte ich, einer der wenigen Glücklichen zu sein, die keine Probleme haben werden. Falsche Annahme! Im Sommer 2006 haben wir es bei der WBV-GÖD nach unzähligen Anrufen, (unbeantworteten) Briefen und im gesamten Kellerbereich entstandenen Schimmelbildung geschafft, daß die WBV-GÖD die Isolierung des Hauses begutachtet hat (trotz fast einem jahrlangen Dementi der WBV-GÖD). Das Ergebnis war - fehlende Isolierung!!!! Mein Gesamtschaden aufgrund dieser (und das war nicht der einzige Baumangel) fürchterlichen Bauweise betrug € 25.000,--, von der Versicherung der Genossenschaft habe ich € 15.000,-- (versichertes Limit!!!!!) erhalten, mein Schaden daher € 10.000,--. Infolge hat die WBV-GÖD den Estrich des Kellers herausgestemmt, neu isoliert und konnte ich aufgrund der verwendeten chemischen Materialien dieses Haus tagelang nicht benützen. Ich habe daher für 2 Tage ein Hotel gebucht und diese Kosten gem. Mietrechtsgesetz gegen die weiterhin vorgeschriebene Miete teilweise gegenrechnen wollen. Gleichzeitig hat die WBV GÖD TROTZ bestehenden Vertrages, in dem der Baurechtszins festgeschrieben ist, diesen OHNE Angabe von Gründen um 25% erhöht. Ich habe daher begonnen, anstelle der vorgeschriebenen Miete von € 600,-- mtl. € 550,-- zu bezahlen. Ich habe daraufhin nach fast einem Jahr von der WBV-GÖD bzw. deren Rechtsanwälten im August 2007 einen Brief erhalten, wonach ich einen Mietrückstand hätte und innerhalb von 10Tagen diesen zu bezahlen hätte, ansonsten gerichtliche Schritte eingeleitet würden. Ich habe mit der Rechtsanwaltskanzlei im August 2007 sofort Rücksprache gehalten und wurde gebeten, alle Unterlagen zu senden, ich würde dann Bescheid erhalten. Heute, 11.12.2007 habe ich die Räumungsklage erhalten (VORSICHT vor dieser Firma!!!!!!!!!!!!!)
 
 Kommentare

ghillie (23.3.2008, 18:52)
da glaub ich nix dran.
aber wer sich mit der gewerkschaft einlaßt, hat die folgen zu tragen. egal ob in der karibik oder sonstwo.

mietreduktion steht dir mit Ä 1096 abgb zu. auch ohne vorangegangenes verfahren, da gibts ogh-entscheidungen dazu.
bei der räumungsklage solltest gute karten haben. du mußt dich aber unbedingt vorher an die schlichtungsstelle wenden (ma 50) und das gerichtsverfahren unterbrechen lassen.


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