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Veröffentlicht am 30.8.2007, 07:56 von uwe3008
Betrifft: Allgemein
Gesetzesänderung ?

Das ist zwar nicht gerade eine Beschwerde, aber könnte sich zu der ein oder anderen zusammenbrauen ... *g* Ich war heute beim MediaMarkt, brauchte auf die Schnelle Kopfhörer für die Arbeit. Ich stehe vor der MP3-Zubehör-Wand und betrachte die ausgestellte Ware, ich brauchte ja für die Arbeit nichts Aufwendiges. Ich schaute also im unteren Preissegment. Da fielen mir ein paar In-ear Kopfhörer auf, angeschrieben um 9,99. Zwei Reihen nebeneinander ordentlich eingeschlichtet, daneben 3 weitere Reihen eines anderen Modelles, alle der Firma Thomson alle um 9,99. Ich habe eine Packung geschnappt - ab zur Kasse - *einscann*-*enterdrück* "macht dann 16,99 bitte!" Ich schaue retour in die Abteilung, möchte von einem Mitarbeiter eine Rechnung für die Kopfhörer um 9,99 haben - erklärt er mir: Sorry, falsches Preisschild, kosten 16,99. "Ähm - Ich möchte das Produkt aber zu dem Preis, wie es hier ausgeschildert ist - und "Ausrede" .. es kommt vor, dass ja die Kunden Ware falsch plazieren ... die funktioniert hier nicht" Erklärung des Verkäufers: Die Rechtslage hätte sich geändert, bis letztes Jahr habe meine Aussage Gültigkeit gefunden - seit diesem Jahr gibt es eine geänderte Rechtslage: Der Händler ist nicht mehr verpflichtet, einem Kunde eine Ware zu verkaufen - daher auch keine Preisänderung möglich. Ich habe mich halt noch beraten lassen - Alternativen im selben Preissegment in selber Ausführung (inear-phones) - Beratung war auch freundlich, ebenso die Verabschiedung. Also keine Kritik grundsätzlich am Markt oder dem Mitarbeiter - rein nur das Interesse: stimmt diese Aussage?
 
 Kommentare

ghillie (1.9.2007, 17:42)
wär nicht notwendig, uwe.
corvette hat recht, mit einer einschränkung: der kunde muß nicht kaufen.

uwe3008 (1.9.2007, 12:35)
ok -
sorry für das posting -
war für mich nur eine prinzip-anfrage ... da es für mich interessant war, wie die sachlage konkret aussieht.

Da ich ja mittlerweile schlauer geworden bin - werde ich am montag das posting durch die redaktion löschen lassen.

- aber danke für die reaktionen! -

Hermes (1.9.2007, 10:59)
Bei einer Anzeige wird die Firma aber nur bestraft, wenn sie die Preisschilder nicht umgehend ändert. Beispiel sie beruft sich auf Irrtum, läßt aber die falschen Preisschilder hängen.
Aber dann wäre der Imageschaden größer als jede eventuelle Strafe.

corvette (1.9.2007, 08:00)
Diesen Käse hatten wir schon einmal. Da wurde über Wochen gestritten und diskutiert. Dabei ist die Sache ganz einfach: Der Kunde hat keine Chance (außer Kulanz) den billigeren Preis zu bekommen. Und wenn ich als Kunde Anzeige erstatte erreiche ich nur das die Firma eventuell irgendeine Strafe bekommt was mir aber absolut nichts bringt. Außer Aufwand. Aber bezahlen muß ich trotzdem den höheren Preis. Und das war schon immer so.

Auch wenn sich so mancher jetzt wieder angegriffen fühlt: Jede Andere Aussage ist völliger Schwachsinn und Falschaussage.

ghillie (1.9.2007, 07:29)
boidl,
wenn eine ware ausgepreist ist, dann darf kein höherer preis verlangt werden. richtig, eine klage ist weder sinnvoll noch zielführend. aber eine verwaltungsstrafe sicher.

uwe,
wenn ich verkäufer wär, dann könnten sich die eltern in so einem fall brausen...

BOIDL (31.8.2007, 23:11)
verstehe die diskussion nicht es ist einfach rechtlich gesehen so das der kunde im falle einer klage NULL chancen hat auf einen niedrigeren bzw falch angeführten preis hat der verkäufer hat nur die pflicht den preis umgehend richtigzustellen und dann kann sich der kunde auf den kopf stellen wenn er will es ist aber natürlich so das die meisten firmen kulant sind obwohl sie oft bewusst betrogen werden

uwe3008 (31.8.2007, 21:23)
beim saturn zb sind laptop und usb zumindest in einem markt in einem gang ...

aber es gibt auch genug schütten (so aktionskörbe) wo zB ein Riesenschild steht "alles 5 Euro" und dann liegt zB auch ein Produkt um 100 euro drinnen, weil es irgendjemand beim vorbeigehen liegengelassen hat (und das kommt nicht selten vor). Keiner wird das produkt um 5 euro bekommen.
auch nach einer anzeige nicht.

aufsichtspflicht: wenn die eltern sich selbst einmal wegen etwas erkundigen oder umschauen - kommen so manch aktionen der kinder vor!
*lol* ghillie - kann mir das irgendwie richtig gut bildlich vorstellen, das du ein kind beim krawattl hättest ..... (und dich dann die eltern anzeigen .....) *fg*

ghillie (31.8.2007, 20:33)
na, diese kinder hätt ich aber schnell beim krawattl.

Mamima (31.8.2007, 18:18)
Oja @Elwedritsche alles schon gesehen. Kinder nehmen von der ganzen Reihe der Regale Preisschilder ab. Die die aus Plastik sind und nur reingeschoben. Oder sie packen Waren aus um damit zu spielen. Könnte endlos fortfahren damit was die kleinen so aus Langeweile anstellen.

@ghillie Das Thema hatten wir schon Durchgekaut und es war ebenso umstritten. Ich bin auch diesmal Deiner Meinung.

Elwedritsche (31.8.2007, 17:26)
Wer laesst denn sein Kleinkind "aus Langeweile" Preisschilder im Geschaeft abkletzeln und vertauschen? Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Im uebrigen finde ich, dass diese Preisschilder i.A. viel zu fest kleben. Heruntergefallene habe ich noch nie gesehen...und der Laptop liegt auch selten direkt neben dem USB-Stick.

ghillie (31.8.2007, 16:34)
eigentlich ganz einfach.
wenn ein preis draufsteht und ein höherer wird verlangt, besteh ich auf dem angeschriebenen. oder ich kaufe nicht und zeige an.
ist kein preis erkennbar, fragt man sowieso. wenn dann ein falscher genannt wird, dann wärs betrug.

der kunde mag zwar keinen rechtsanspruch haben. aber der handel hat die pflicht, echte preise anzuschreiben. das ist der unterschied.

uwe3008 (31.8.2007, 15:59)
metis ..... is dir faad?

Es gibt genug Preisaufkleber, die nicht gut halten - abfallen oder auf eine andere Ware fallen. Es war ja nicht die rede davon, das ein der Kunde, der eine Ware kaufen möchte, diese bewusst mit einem falschen Preis auszeichnet. Klar, das wäre Betrug ... doch darum geht es in keinsterweise wurde auch nie erwähnt.

Wenn zB auf einer laptop-verpackung ein aufkleber von einem usb-stick landet [weil sich zum Beispiel ein kleinkind aus langeweile spielt] - bekommt der Kunde den laptop auch nicht um 9,99, obwohl da ein Preiskleber oben ist. Und das hat nix mit Betrug zu tun!

Wegen Preisauszeichnungsgesetz:
Auch hier ist ein "Irrtum" seitens Verkäufers legitim und führt nicht zwingend zur Rechtssprechung für den Kunden.
Sprich, wenn er unverzüglich die Auszeichnung ändert - legitim, kein Problem. Wenn du aber am nächsten Tag wieder dort bist, und der selbe Preis steht noch immer - dann gibts Probleme durch das Preisauszeichnungsgesetz.

Metis (31.8.2007, 13:50)
uwe3008 (31.8.2007, 10:57)
elwe
ich glaub, das würd auch keinen unterschied machen - ob nun auf der Ware ein Pickerl klebt (was der Kunde versehentlich drauf geklebt hat)

der Kunde??? versehentlich??? Das ist dann Betrug!!!

Himbeerli (31.8.2007, 13:33)
das der kunde auf den preis bestehen kann (erfolgreich) steht ja auch nicht da. nur das der händler auch an das preisauszeichnungsgesetz gebunden ist. sind ja 2 paar schuhe, nur hat der kunde davon halt nix

uwe3008 (31.8.2007, 09:36)
ghillie

trotzdem hat der Kunde KEINEN RECHTSANSPRUCH auf den Preis, der angeschrieben steht

wenn der erste teil des satzes stimmt - kann der zweite teil nicht gültig sein.

Dann WILL mit der Händler eben einfach nicht das Produkt verkaufen.

Er kann sich jederzeit auf Irrtum berufen, und des preis unverzüglich ändern - aber der kunde hat die ware nicht zu diesem preis zu erhalten.

ghillie (31.8.2007, 09:28)
uwe, oben:
"Der Händler ist nicht mehr verpflichtet, einem Kunde eine Ware zu verkaufen - daher auch keine Preisänderung möglich."

der verkäufer hatte nur beim ersten teil recht. beim zweiten nicht, denn die firma ist ans preisauszeichnungsgesetz gebunden. das hat sich auch trotz vki nicht geändert.

uwe3008 (31.8.2007, 08:57)
elwe
ich glaub, das würd auch keinen unterschied machen - ob nun auf der Ware ein Pickerl klebt (was der Kunde versehentlich drauf geklebt hat) oder am regal ein falsches schild hängt.
Unterm strich würde es, denke ich, sowieso wieder auf dasselbe rauskommen

Elwedritsche (31.8.2007, 08:54)
Das hat man nun davon, dass man sich die Preisauszeichnung auf der einzelnen Ware erspart hat und nur noch am Regal auszeichnet.

uwe3008 (31.8.2007, 08:37)
soeben einen anruf vom VKI erhalten:

ist tatsache:
Verkäufer hatte recht, und hat richtig (oder sagen wir: zumindest nicht falsch) gehandelt.

Klar - auf Kundensicht hätt er anders handeln sollen, und mir gefälligst diesen preis geben (wenn ich mich so aufführen würde, wie so manch anderer user hier) - doch es ist eben rein rechtlich so - das tatsächlich kein Anspruch besteht!

ghillie (31.8.2007, 07:55)
heutzutage hat jeder ein "händi" dabei. also rasch geknipst und dann bei der kasse auf dem ausgeschriebenen preis bestanden.

Himbeerli (30.8.2007, 14:58)
gewerbsmäßiger betrug... naja ob das ein media/saturn/cosmos nötig hat?
ich glaube eher der preis wurde geändert aber die burschen haben nicht rechtzeitig die preise korrigiert. kann passieren und die leute da sind meist mehr als schlecht motiviert. ist zwar lästig hat aber mit betrug nix zu tun...

uwe3008 (30.8.2007, 13:53)
Und wie will man da etwas in die wege leiten, wenn der Verkäufer die falschen Preisschilder während dem Gespräch der reklamation bereits vernichtet?

ghillie (30.8.2007, 13:49)
natürlich kann sich der unternehmer auf irrtum berufen. interessiert aber den kunden nicht. der erstattet anzeige und die firma zahlt eine verwaltungsstrafe, die höher ist als der preisunterschied. und macht auch den verkauf nicht.

also nichts anderes. man muß es nur richtig dokumentieren und medial ausschlachten. dann merkt sichs jede firma.

oben stand aber nichts von irrtum, sondern hat es nach bewußter täuschung geklungen. da wär schon fast gewerbsmäßiger betrug dran.

uwe3008 (30.8.2007, 13:29)
ghillie

Suchbegriff "Preisauszeichnung" auf der VKI-Seite ...

kommt man unter anderem zu folgenden Bericht:

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=15080

kein Rechtsanspruch auf den ausgezeichneten Preis!

ghillie (30.8.2007, 13:28)
das hatten wir eigentlich schon ausführlich mehrmals gehabt.

ja, der händler ist nicht verpflichtet, etwas zu verkaufen. wenn ers nicht tut, fällt das meiner meinung nach unter blödheit.

ja, waren sind mit dem richtigen und vollständigen preis auszuzeichnen (preisauszeichnungsgesetz). d.h. wenn ein preis auf der ware steht, darf kein anderer verlangt werden, sonst verwaltungsstrafe.

vki und ak sind immer relativ. gesetze haben vorrang. hab aber auch bei vki nichts gegenteiliges gefunden.

uwe3008 (30.8.2007, 13:26)
ok - hab nun entsprechende Artikel gefunden ....

dann finde ich es aber schon amüsant, dass bei der kostenpflichtigen ServiceLIne des VKI ne andere Auskunft gegeben wird. :(
egal - wieder schlauer geworden

uwe3008 (30.8.2007, 13:15)
Cidaku:
könntest du mir da bitte den genauen Link von den HPs geben?

Warum wird dann auf der kostenpflichtigen VKI-Line eine gegenteilige Auskunft gegeben?

Die Sache mit dem Kunden - die konnte man in diesem Fall garantiert ausschließen - der würde nicht 10 bis 12 Packungen dieser Kopfhörer falsch plazieren ...... und der Fehler wurde seitens MediaMarkt Mitarbeiter ja auch eingestanden - und nicht abgestritten. Die entsprechenden Preisschilder hat er natürlich auch während dem Gespräch gleich vernichtet ...

Cidaku (30.8.2007, 13:12)
Die Aussage des Verkäufers ist korrekt - Ware, welche mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist (kann ja auch von einem anderen Kunden dorthin gelegt worden sein) muss nicht zu diesem Preis verkauft werden - sicherlich ist es in dieser Preisklasse möglich Kulanz walten zu lassen - der Händler ist jedoch verpflichtet den Preis sofort zu korrigieren - kann man alles auf der Homepage vom VKI und der Arbeiterkammer nachlesen.

uwe3008 (30.8.2007, 10:39)
dgkp
habe ein Interview als mp3-file zugespielt bekommen, welches ich zu papier bringen sollte ... die aufnahme war nicht hochwertig, lautstärke etwas beschränkt ... brauchte eben einfach nur ein paar kopfhörer um den text besser wahr nehmen zu können :)

auch wenn es im niedrigeren preissegment war - in summe muss ich sagen, dass diese kopfhörer gar nicht mal so übel sind!

dgkp (30.8.2007, 10:35)
was machst du da beruflich das du so ein klumpart brauchen kannst?

uwe3008 (30.8.2007, 10:20)
ok - des rätsels lösung:

hab mich nun selbst auch noch beim VKI mal erkundigt:

der Verkäufer hat eine Falschaussage getätigt.

Es ist lt. VKI nachwievor so, dass in einem Selbstbedienungsgeschäft der Preis gilt, der für eine Ware ausgezeichnet ist.

Der Kunde hat lediglich den Preis zu begleichen, der auf einem Preisschild aufscheint.

Auf die Rückmeldung des Geschäftsführers des besagten Marktes wird noch gewartet.

uwe3008 (30.8.2007, 08:26)
laut diesem Mitarbeiter war es sehr wohl so - das der Handel verpflichtet war, jetzt eben nicht mehr ...

... und wenn es ein solches Gesetz nicht gegeben hätt oder gibt - würde es doch kein supermarkt mehr machen, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen. (gerade hier kommen eben solche Fälle häufig vor)
Eine Differenzierung zwischen Einzelhandel Lebensmittel und Einzelhandel Elektro wird es da sehr unwahrscheinlich geben, oder (?) - und im EH Lebensmittel wird diese Regelung nach wie vor aktiv praktiziert.

(einen niedrigeren Preis, der im System eingebucht ist ..... wie sollt ich das denn als Kunde mitbekommen? - und eine Kassakraft weiß idR keinen ausgeschilderten Preis, sodass sie 9,99 als summe aufscheinen hat - und dann auf 16,99 ändert!)

Himbeerli (30.8.2007, 08:17)
der händler war noch nie verpflichtet einem kunden etwas zu verkaufen. probleme bei preisauszeichnungen können passieren, dann ist es aber immer in der kullanz des händlers, wenn er dir den "besseren" preis gewährt.
umgekehrt würde es dich ja auch aufregen, wenn du kopfhörer um 16 euro nimmst, und die kassiererin dann 16 verlangt obwohl du siehst, das im system schon die 9.90 eingebucht sind, oder? :)


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