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Veröffentlicht am 27.8.2007, 09:32 von Emelie_Ketchup
Betrifft: EBSG (Erste Burgenländisch Siedlungsgenossenschaft)
Eklatante Mängel am Bau

Vor ca. 2 Jahren haben wir uns entschieden in der Ortschaft meines Freundes ein Reihenhaus der EBSG zu kaufen. Einfach auch aus dem Grund dem Baustress zu entgehen. Da wir jedes Wochenende bei den Eltern meines Freundes verbringen (eben auch in der Ortschaft) schauen wir regelmäßig bei der Baustelle vorbei um den Fortschritt zu sehen. Jetzt geht es in die heiße Endphase und es wird nur noch herumgepfuscht. Angefangen hat es damit, dass ein Schacht im WC geschlossen wurde, der lt. Plan offen war und wir uns somit für ein Einbau WC entschieden haben. Hätten wir von Anfang an gewusst das der Schacht geschlossen wird, hätten wir das Standard WC genommen. Warum wir wussten dass der Installationsschacht offen ist: Der Installateur hat uns dies mitgeteilt und es ist auch im Plan eindeutig so zu erkennen. Unser großer Fehler war halt, das wir uns auf den Plan und den Installateur verlassen haben. Jetzt haben wir zwar ein EinbauWC aber keine Ablagefläche!! Und ab da fing die Geschichte an. Gleich an dem Tag als uns auffiel, das der Schacht zugemacht ist, haben wir eine Mail an den Bauträger, Architekten, Installateur geschickt und bekamen wochenlang keine Rückmeldung. Dann kam der Putz drauf. Wir haben gleich nochmal gemailt und sogar angerufen und seitens der Genossenschaft hieß es, sie sind sich keiner Schuld bewusst, der Architekt hat entschieden und der Schacht wird zugemacht! Ebenfalls fiel uns zur gleichen Zeit auf, das das Trittbrett bei der Terassentür (innen) fehlt. -> Wochenlang keine Reaktion. Dann endlich liegt das Trittbrett da - was soll ich sagen - naja mein 12 jähriger Kusin hätte das schöner zugeschnitten - total Windschief und verschnitten. Gut wir schreiben wieder Mail und bekommen keine Reaktion! Heute hat sich mein Freund Urlaub genommen, weil unser Badezimmer verfliest werden soll und wir dem Fliesenleger ein Mail mit Bild geschickt haben wie wir das Bad verfliest haben wollen. Tja, nur heute wird unser Badezimmer nicht verfliest und den Arbeitern wurden die Bilder auch nicht gezeigt! Im Keller bröckelt der Verputz von den Wänden, der Elektriker schafft es nicht die Steckdosenleitung die er verputzt hat wieder freizulegen, das Trittbrett konnte ich mit einer Hand anheben - ist sicherlich lustig wenn man mal Kinder hat und das Brett löst sich und mein Kind bricht sich das Genick. Ich könnte ewig so weitermachen!!!
 
 Kommentare

ghillie (28.8.2007, 18:03)
anscheinend hats ihr jetzt der felbermair erklärt.
hoffentlich ist die erklärung nicht auch in den schacht gefallen. aja, der wurde ja zugemauert, so daß das wc keinen abfluß mehr hat...

lh (28.8.2007, 06:33)
@E.Ketchup: Bortüre = Bohrtüre oder Bordüre?

Barbamama (28.8.2007, 06:24)
Wenn Du mit denen vor Ort genau so verwirrend sprichts wie Du hier postest .... kein Wunder!

ghillie (27.8.2007, 17:45)
emelie,
irgendwie bist aber schon in ferneren regionen... meinst bordüren? dann erkundig dich einmal, was das ist.

Emelie_Ketchup (27.8.2007, 10:51)
Sorry ich meinte Nassräume - nicht Schlafzimmer

Emelie_Ketchup (27.8.2007, 10:50)
Naja, das Beste kommt ja jetzt!
Der Fliesenleger möchte, trotz unterschriebenen Vertrag das Schlafzimmernicht fliesen, weil seine Standardfliesen dünner sind als die Bortüren die wir uns dau ausgesucht haben.
Mein Freund hat sich dann mit ihm getroffen und mehr Fliesenkleber aufzutragen würde uns ca. 1000€ extra kosten, wir können aber zu unsere Bortüren ja andere Fliesen suchen, die passen!!
Das Schlimme daran ist: er wusste ganz genau welche Bortüre wir wollen - denn schileßlich haben wir ihm die Artikelnummer gegeben und das OK erhalten.
Jetzt sind wir 2 Tage wie Idioten herumgelaufen und haben Gott sei Dank zu unsere Bordürfen Fliesen gefunden die wir uns selber zahlen müssen! FRECHHEIT

ghillie (27.8.2007, 10:13)
emelie,
dann mach eben nicht so weiter und nimm zur kenntnis, daß firmen mails meist weder lesen noch beantworten. kein wunder bei der spamflut.
was war im vertrag und bauplan? auf dessen einhaltung bestehe schriftlich.


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