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Veröffentlicht am 18.6.2007, 12:46 von Selaya
Betrifft: Bipa
Enttäuschend, beschämend, geschmacklos.

Anfangs war ich so verblüfft und geschockt, dass ich etwas Zeit gebraucht habe, um zu verstehen, was da eigentlich vorgefallen ist. Zur Vorgeschichte: Ich habe mir in der besagten Filiale vor 4 Wo für 50€ einen Epilierer gekauft. Qualitätsmäßig war es ein absoluter Fehlgriff, was ich schon kurz danach feststellen konnte. Der Pinzettenaufsatz hat sich bei der leichtesten Bewegung immer wieder vom restlichen Gerät gelöst, was in der Anwendung ziemlich lästig war, aber es ging noch gerade, zumal ich das Gerät hauptsächlich für die "Nachbearbeitung" gebraucht habe, d.h. zuerst die Beine wachsen und danach die einzelnen Härchen "nachbehandeln". 2 Wochen lang funktionierte es recht gut, doch dann ging es auf einmal gänzlich kaputt. Die Rechnung hatte ich nicht mehr, da ich nie welche aufbewahre. Kaputtes zu reklamieren ist mir zu unangenehm, aber in diesem Fall ärgerte es mich. Es waren ja schließlich 50€. Ich ging in die Filiale und sprach eine der Verkäuferinen darauf an. Da ich die BIPA-Card benutzt habe, wusste ich also, dass man den Kauf auch so nachvollziehen könnte. Nach einem Anruf in der Zentrale hieß es, sie machen eine "Ausnahme" und lassen das defekte Gerät auch ohne Rechnung zum Hersteller schicken. Ich hinterließ meine Handynr. Damit sie mich in 3(!) Wochen anrufen können, d.h. sobald das Gerät wieder da und abholbereit ist. Gestern passierte Folgendes: Ich wurde in der Arbeit von einem entnervten Mann angerufen, der von mir nach meiner Adresse verlangte. 1 Stunde später rief er wieder an und meinte: (Kurzfassung) - "Die Adresse hat nicht gestimmt! Der Name auch nicht!" (die Card habe ich seit mittlerweile 8 Jahren und in dieser Zeit bin ich ein paar Mal umgezogen und habe auch geheiratet - Doppelname) "Was glauben Sie?!" Das ich für so was Zeit habe? Wegen Ihnen muss ich Überstunden machen!!!" Höh? Wieso hat er nicht nach der Kdn-Nr. der Karte gefragt? - "Der Epilierer ist voll im Eimer! Ich weiß nicht, WAS Sie da damit rasiert haben oder was für Behaarung Sie haben!" Haaaallo? "Wissen Sie überhaupt, was ein Epilierer ist? Und WIE man den benutzt?!" Tja, was sagt man dazu? Ich war jedenfalls ziemlich sprachlos. In der Filiale habe ich ihn nicht vorgefunden aber seinen Namen und seinen "stolzen" Filialleiter-Status erfahren. In der Zentrale hat man mir gesagt, wenn ich mich beschweren will, soll ich es per online-Formular auf deren Homepage machen. Bis jetzt keine Reaktion. Irgendwie erwarte ich auch keine.
 
 Kommentare

ghillie (7.8.2007, 18:40)
rewe versucht wirklich mit allen mitteln, an kundendaten zu kommen. und sie fallen drauf rein.

und wundern sich dann, mitunter von anderer? seite zahlungsaufforderungen zu bekommen.

Kiko (7.8.2007, 16:49)
Beim Bipa ist das mit Adressänderungen so eine Sache...
Bin auch umgezogen. Beim nächsten Bipa Einkauf hab ich erstens die neue Adresse angegeben und mich zweitens gleich angemeldet für den (damals neuen) Bipa Tierclub. Weiß der Geier, was die etwas genervte Verkäuferin mit den Unterlagen getan hat - an die Zentrale weitergeleitet aber sicher nicht.
Denn als ich neulich von der Filiale Strasshof meine Fotos abgeholt habe und mich mal nach dem Tierclub erkundigt habe (inzwischen war ein halbes Jahr vergangen) hatte die Zentrale davon keine Ahnung und nach wie vor die Wiener Adresse.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die überaus freundliche und bemühte Angestellte der Bipa Filiale in Strasshof, die meine Daten noch per Telefon in meiner Anwesenheit geändert hat ;-)

ghillie (30.6.2007, 06:59)
für jene, die sich damit haare ausrupfen.

Terrorkätzchen (29.6.2007, 14:44)
@ghilie: für wen oder was?

ghillie (21.6.2007, 21:51)
ein epilierer ist lt. beschreibung eigentlich kein rasierer. sondern (in meinen männlichen augen) ein masochistisches folterinstrument.

Metis (21.6.2007, 08:43)
Ich wollte einmal beim Köck einen Damenrasierer (so hießen wohl damals die Epilierer, oder?) und mußte mich fragen lassen, ob ich ihn täglich verwende!

priscillah (21.6.2007, 08:06)
also über den satz: Ich weiß nicht, WAS Sie da damit rasiert haben oder was für Behaarung Sie haben!" musste ich sehr lachen.

ghillie (19.6.2007, 20:35)
sie nutzt aber nix, wenn man mehrmals umzieht und das nicht bekanntgibt.

starcraft (19.6.2007, 13:54)
eine kundenkarte ist nicht schlecht denn auch ich kann dadurch für einen kunden eine rechnung in null komma nix ausheben wenn er sie versumpert hat.

fifa7 (19.6.2007, 08:50)
@raab ....."Die Rechnung hatte ich nicht mehr,.....nach diesem Satz habe ich gar nicht mehr weitergelsen,...


he, nicht mitgedacht, raab ! DAS war weder grund der beschwerde noch war das das problem.
viemehr sind die bei (diesem) BIPA so blöd, eine an sich gute leistung (nämlich geräteersatz auch ohne rechnung) so 'geschickt' zu verkaufen, dass der kunde trotzdem verärgert ist. respekt !

ghillie (19.6.2007, 05:13)
ja, so kleinigkeiten... wie, einige male umgezogen, aber wahrscheinlich nicht der firma gesagt.

glücklicherweise weiß ich nicht, was ein epilierer ist. offenbar aber keine pinzette. wie gut, daß meine haare leben dürfen.

Gorgi (18.6.2007, 18:02)
Da Bipa zu Rewe gehört glaub ich da einiges, nichts desto trotz beschleicht mich hier das Gefühl dass die Geschichte nicht ganz vollständig wiedergegeben wurde. Ist nur so ein Gefühl...

Chico (18.6.2007, 16:32)
Hättest du in diesem Fall tun sollen, denn für so etwas gibt es ja Kundenkarten...

raab (18.6.2007, 14:29)
"Die Rechnung hatte ich nicht mehr, da ich nie welche aufbewahre."

Nach diesem Satz habe ich gar nicht mehr weitergelsen, denn das fällt für mich in die Kategorie "Selber Schuld"

Selaya (18.6.2007, 14:14)
Ergänzungshalber möchte ich dazu sagen, dass ich ganz wohl einen neuen Epilierer bekommen habe: Hoch auf BIPA!

Das Einzige, was ich mit dieser Geschichte zeigen wollte, war/ist der absolut unverschämte und unfreundliche Service (indem Fall der besagte Filialleiter, Nussdorferstrasse 57) der mich sehr gekränkt hat.

Seit diesem Erlebnis kaufe ich bei DM ein, nicht aus Trotz -> aus Prinzip.

MfG,
Selaya

Himbeerli (18.6.2007, 13:49)
hmm nach 4 wochen besteht idr anspruch auf gewährleistung, innerhalb von 6 monaten nach dem kauf muss der händler/hersteller den beweis antreten das die reklamierte ware zum kaufzeitpunkt einwandfrei funktioniert hat und der defekt auf eigenverschulden zurückzuführen ist.

nicht nachlassen und auf sein recht pochen.


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